Zahlungsfrist für beschlossene Abfindung nach Gütetermin am Arbeitsgericht.

2 Antworten

Gibt es noch eine Einspruchsfrist in dem Protokoll? Denn auch da könnt der Arbeitgeber noch Widerspruch einlegen. Erts nach Rechtskraft der Vereinbarung ist die Zahlung fällig. Wenn schon 1 Monat vergangen ist, dürfte der Zahlung seitens des Arbeitgebers nichts im Wege stehen. Schreib eine freundliche E´rinnerung mit Bezug auf die Vereinbarung.

cgarv 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:35

danke für die antwort.

p.s.: die einspruchsfrist ist bereits verstrichen, sie belief sich auf eine woche.

ja, die frist ist

geldschulden sind sofort fällig

ab da, wo das urteil gültig ist, ist es fällig, ohne mahnen, ohne irgendwas

sofort ist sofort, jedes zögern ist sein verschulden

wenn ein meteor auf ihn fällt, seine schuld, bricht der 3. weltkrieg aus, seine schuld

also wenn er nicht zahlt, hat er immer schuld, egal was ist, er ist schuld, es gibt nichts, was ihn entlastet

cgarv 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:36

meteor und 3. weltkrieg... ah ja. aber trotzdem danke für die antwort.

wegmiteuro  19.03.2013, 00:39
@cgarv

ich wollte dir etwas irreales geben, es gibt dann keine fälle von höherer gewalt etc, er muss sich jedes zögern als verschulden anrechnen lassen und er ist im verzug

das ist einfach juristisch, es gibt noch unverzüglich, da haftest du nur, wenn du schuldhaft bist, also bei den 2 sachen wäre er dann noch in der frist, weil nicht sein verschulden