Zahlungsfrist für beschlossene Abfindung nach Gütetermin am Arbeitsgericht.
nachdem mein ehem. Arbeitgeber und ich uns beim einer arbeitsger. Güteverhandlung auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt hatten, ist 1 Monat nach der Verhandlung noch immer keine Abfindung von Seiten des Arbeitgebers gezahlt worden. Da laut Protokoll der Verhandlung kein Termin festgehalten wurde, bis zu dem die Abfindungszahlung spätestens getätigt sein muss, frage ich mich nun, ob ich meinen ehem. Arbeitgeber selbst anschreiben oder den Weg über das Arbeitsgericht wählen soll, bzw. ob es trotz nicht vereinbarten Zahlungsziels eine einzuhaltende Frist gibt.
2 Antworten
Gibt es noch eine Einspruchsfrist in dem Protokoll? Denn auch da könnt der Arbeitgeber noch Widerspruch einlegen. Erts nach Rechtskraft der Vereinbarung ist die Zahlung fällig. Wenn schon 1 Monat vergangen ist, dürfte der Zahlung seitens des Arbeitgebers nichts im Wege stehen. Schreib eine freundliche E´rinnerung mit Bezug auf die Vereinbarung.
danke für die antwort.
p.s.: die einspruchsfrist ist bereits verstrichen, sie belief sich auf eine woche.
ja, die frist ist
geldschulden sind sofort fällig
ab da, wo das urteil gültig ist, ist es fällig, ohne mahnen, ohne irgendwas
sofort ist sofort, jedes zögern ist sein verschulden
wenn ein meteor auf ihn fällt, seine schuld, bricht der 3. weltkrieg aus, seine schuld
also wenn er nicht zahlt, hat er immer schuld, egal was ist, er ist schuld, es gibt nichts, was ihn entlastet
ich wollte dir etwas irreales geben, es gibt dann keine fälle von höherer gewalt etc, er muss sich jedes zögern als verschulden anrechnen lassen und er ist im verzug
das ist einfach juristisch, es gibt noch unverzüglich, da haftest du nur, wenn du schuldhaft bist, also bei den 2 sachen wäre er dann noch in der frist, weil nicht sein verschulden
meteor und 3. weltkrieg... ah ja. aber trotzdem danke für die antwort.