Was können Mieter gegen alkoholkranken Nachbarn in Mehrfamilienhaus unternehmen?l

6 Antworten

Schlimm, wie man hier behandelt wird, wenn man sich einfach nur Sorgen um das Wohlergehen der eigenen und zweier anderer Familien macht... Und @ Ballerbirne: Kinderlärm gibt es hier auch genug, der wird aber wohl nicht tödlich sein!!! 

Und wie sollen wir dem Mann helfen, weiß doch jeder das man keinen zum Entzug zwingen kann. Ja ihm geht es sicherlich nicht gut, aber ich kann mich nicht um jeden kümmern, dem es nicht gut geht und mir ist natürlich wichtiger, dass es meiner Familie gut geht!

Ballerbirne  09.03.2015, 22:22

Und wie sollen wir dem Mann helfen, weiß doch jeder das man keinen zum Entzug zwingen kann. Ja ihm geht es sicherlich nicht gut, aber ich kann mich nicht um jeden kümmern, dem es nicht gut geht und mir ist natürlich wichtiger, dass es meiner Familie gut geht!

Leben und leben lassen, ganz einfach.

Dass mal ein Brand ausbricht, passiert jungen Leuten eben so häufig. Dafür gibt es technische Einrichtungen wie Rauchmelder.

Ich wohne 17 Jahre hier in einem Vierparteienhaus - der Vermieter hat unten noch ein Ladengeschäft.

Unsere "Dementia" ist ebenso ein Problem wie die libanesische Familie, die sich nicht an Regeln hält.

Beide zahlen Miete und so viel Toleranz, auch andersartige Menschen zu ertragen, gehört zur guten Erziehung und zeigt den eigenen Willen, ein toleranter und weltoffener Mensch sein zu wollen, auf.

Den "Wunschmieter" gibt es in der Realität nicht.

Die "Lästerschwestern" und die Stasimentalität nerven mehr als die betreffenden 2 Bewohner.

In den 17 Jahren sind 2 Brände (kleinere Küchenbrände) entstanden - einer bei einem 19-jährigen (wirklich blonden !) Mädchen, die ihr erstes Kind mit 14 bekommen hat und zu dumm war, ihren Müll runter zu bringen. Die verwahrloste Wohnung habe ich mit einem Hochdruckreiniger und einem Indistriestaubsauger reinigen "dürfen" um meinem Vermieter einen Gefallen zu tun.

Der zweite Brand war bei Dementia, einer hochgradig verbitterten, mittlerweile bösartigen Frau, die an ihrem Leben verbittert ist. Nach einem Schlaganfall (welch ein Wunder bei 166 Kilogramm Körpergewicht (und ausschließlicher Nahrung aus Jägermeister,  Currywurst und Pommes frites) lag sie 12 Stunden neben ihrem Telefon - das Trampeln war mittlerweile normal und alle Freunde hatte sie weg gegrault.

BEIDE Mieter haben ihre Miete bezahlt und waren - zu Recht - deswegen unkündbar.

Blondchen ist nun raus - freiwillig - eine Wohltat.

Trotz Allem käme ich NIE auf die Idee, Menschen nach ihrem Lebensstil bewerten oder gar drangsalieren zu wollen. Eine solche Intoleranz ist weltweit einzigartig und kommt nur in Deutschland (zumindest in diesem Maße) vor.

Ballerbirne  09.03.2015, 22:34
@Ballerbirne

Wie sollt Ihr dem Mann helfen ?

Diese Frage beantworte ich gern: Drangsaliert ihn nicht mit Eurer oberfllächlichen und egoistischen Einstellung. Schon klar: MEINE Kinder oh Gottogott.

Lieber einen Mann, der 30, 40 oder mehr Jahre die Steuern für das Kindergeld erarbeitet hat, mal schnell drangsalieren weil die Lästermäuler sich schnell einig waren.

Wenn eure Toleranz nicht ausreicht, lasst ihn wenigstens in Ruhe. Wenn der Grips ausreichen würde, müsstet Ihr beschämt erkennen, dass der nun wirklich nicht ein Problem darstellt.

Ist nicht vielmehr das Problem, dass Ihr nun meint, dass Eurc "Königskinder" nun in Watte und Sicherheit gewickelt werden sollen, die Ihr Ihnen bieten könnten, wenn Ihr mit dem Kinderkriegen gewartet hätten bis Ihr auch ein Eigenheim (Euren Ansprüchen genügend) finanzieren könnt (ohne nach Unterstützung der Steuerzahler (z.B. Alki) zu jammern ?

Die Welt verreckt gerade an Übervölkerung aber wegen Eurer Königskinder soll ein ganzes Mietshaus "bereinigt" werden ?

Mein TIPP:

Spart Bildung, Niveau und ausreichend GELD an - nicht durch Kindergeld sondern durch eigene ARBEIT bevor Ihr Kinder in die Welt setzt.

Im Eigenheim wird Euch ein kranker Mensch sicher nicht Euer heiles Weltbild zerstören. Dann aber zahlt bitte auch selbst dafür.

Nichts für ungut, Sorgen machen ist wohl "mütterlich" und nicht unnormal.

Zur Ausgrenzung kranker oder unbequemer Leute darf das NIE führen. Das hatten wir schon mal.

NIE WIEDER !


Zieht aus, wenn es Euch nicht passt.




Bevor es brennt, beginnen erst mal die Rauchmelder zu piepen. Die Dinger sind ziemlich penetrant und gut zu hören. Der Vermieter kann einem Alki nicht einfach kündigen ohne triftigen Grund. Was ihr tun könnt? Na umziehen, wenn ihr euch in diesem Haus nicht wohl fühlt und solche Bedenken habt.

bwhoch2  10.03.2015, 09:09

Klingt gut! Wie darf man sich das vorstellen?

Ein Rauchmelder meldet Rauch, der durch Feuer entsteht. Ohne Feuer kein Rauch und ohne Rauch kein Rauchmeldergepiepse.

Der Rauchmelder soll vor allem schlafende wecken, damit sie sich retten können. Das Feuer können sie auch nicht löschen. Kommt allenfalls noch auf die Art des Brandes an. Offenes Feuer oder Schwelbrand.

BenniXYZ  10.03.2015, 21:17
@bwhoch2

Natürlich gibt es Rauch ohne Feuer! Zuerst raucht der Topf, oder die Pfanne, dann piept der Rauchmelder. Hatten wir auch schon im Haus, bei einer alten Frau nachts halb 2 Uhr.

Der Vermieter sagt er könne ihm aber ohne Vorwarnung nicht kündigen?! Muss denn erst was passieren?

Bei Verstößen gegen Hausordnung oder mietvertraglichen Bestimmungen kann der Vermieter abmahnen und anschließend - wenn keine Besserung eintritt - fristlos kündigen.

Einfach rausschmeißen ist nicht.

Hier sind dann die Bewohner gefragt: Jeder Störung durch den Trinker muss schriftlich protokolliert und von allen Mietern bestätigt werden.

Dieses Schreiben lasst Ihr dann den Vermieter zukommen und fordert ihn auf, Abhilfe zu schaffen.

Ich bin aber der Meinung, da Alkoholismus eine Krankheit ist, dies nichts bringen wird.

Nö, ich habe in meiner beruflichen Laufbahn schon mehrere Alkoholiker fristlos aus der Wohnung kündigen müssen und bin bisher immer damit "durchgekommen".

Meine Fragen nun: was können wir als Mieter rechtlich gesehen noch tun? Was tut man im Ernstfall bei Brand, besonders mit Babies?

rechtlich gesehen, könnt ihr nicht viel mehr tun, als den Vermieter regelmäßig mit den Störungen zu konfrontieren.

Ein Tipp habe ich noch: Nehmt Kontakt mit dem örtlichen Amtsgericht auf und teilt die Problematiken mit dem Mieter mit. Ist der Mieter allein nicht lebensfähig, besteht die Möglichkeit, dass von Amtswegen eine Betreuung veranlasst wird.

Der Vermieter hat den Mieter zurecht abgemahnt. Mehr kann er im Moment wirklich nicht tun. Allerdings ist das schon mal er erster Schritt.

Wenn jetzt nochmal was dazu kommt, wie zum Beispiel Randale, Rumpöbeln, Beleidigungen, Drohungen oder wieder eine Brand, erhält er die fristlose Kündigung.

Auch wenn er alkoholkrank ist, muss er dann raus. Er wird sich dann vielleichct gegen die fristlose Kündigung wehren und eine Räumungsklage abwarten. Bei diesem Verfahren wird er aber nur ganz wenig Chancen haben, es sei denn er kann bis dahin nachweisen, dass er mit Hilfe von Therapie und Betreuung seine Situation so in den Griff bekommen hat, dass von einer Wiederholung nicht mehr ausgegangen werden kann. Bis dahin darf dann aber wirklich nichts mehr vorgefallen sein.

Die Chance, dass er bei einer evt. fristlosen Kündigung bleiben kann, ist sehr gering.

Eure Sicherheit: Sicher habt ihr schon Strategien überlegt, wie ihr Euch im Brandfall verhaltet. Ist das Treppenhaus bereits verraucht, Wohnungstür zumachen und alle in ein Zimmer gehen, das vom Brandherd am weitesten entfernt, aber von aussen über eine Feuerwehrleiter noch gut erreichbar ist. Ist die Gemeinschaftsterrasse auf Eurer Ebene oder drunter? Diese wäre ggf. tatsächlich auch noch ein guter Fluchtweg. Legt Euch also so eine Strategie gut zurecht, sodass ihr auch im Schockzustand noch das richtige tut.

mgrasek100  04.11.2015, 12:55

Ich würde sagen, dass diese pauschale Aussage falsch ist. Ganz allgemein ksnn gesagt werden, dass der Vermieter nicht abmahnen muss, wenn die Abmahnung sinnlos ist ( steht in § 543 Abs.3) aber auch wenn der Mieter unwillens ist sich therapieren zu lassen, kann selber eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, die sich nicht auf die Beschädigung der Mietsache beschränkt

bwhoch2  04.11.2015, 13:55
@mgrasek100

Der Vermieter hängt dazwischen. Er könnte sich voll auf die Seite der Mieter stellen und sofort eine fristlose Kündigung aussprechen. Dann kommt es höchstwahrscheinlich zu einer Räumungsklage und spätestens beim dazu gehörigen Gerichtsverfahren wird er sich anhören müssen, dass er zuvor hätte abmahnen müssen. Das kommt sehr auf den Richter an und die Umstände im Einzelfall.

Der Vermieter hätte sich aber auch voll auf die Seite seines alkoholkranken Mieters stellen können und auch von einer Abmahnung absehen können.

Er hat sich dafür entschieden erst einmal eine Abmahnung auszusprechen.

Wenn nun die Mieter der Meinung sind, der Vermieter muss den Mieter direkt kündigen, müssen Sie den Vermieter verklagen. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie vom Vermieter geschützt werden. Inwieweit so eine Klage aber erfolgreich wäre, steht auch in den Sternen.

Hat der Vermieter also abgemahnt und vielleicht sogar schon zwischenzeitlich die fristlose Kündigung ausgesprochen, hat er es deswegen genau richtig gemacht. Er würde sich damit rechtlich auf einigermaßen sicherem Weg bewegen.

Mit den Rauchmeldern haben sie Recht. Ist gesetzlich jetzt Pflicht, falls keine angebracht sind denn Mieter darauf aufmerksam machen. 

fragenmensch22 hat auch Recht, versucht in Kotakt mit ihm zu treten, spricht eure Sorgen aus. Versucht ihm zu helfen.

Wir hatten auch solche Nachbarn. Ein alkoholiker Pärchen das uns ohne Grund bedroht hat. Nachts ständig schrien und die Musik aufdrehten. Beim Ansprechen einen drohten und sich vor Kindern in normal Zustand ordinär ausdrückten. Das Beste war der Gang zum Briefkasten in Unterhose. Wie oft die Polizei da war kann ich nicht mehr zählen. Sie gehörten nicht zu denen die sich helfen lassen wollten. Leider! Sie wurden Zwangsgeräumt, schätze weil sie keine Miete zahlten.

Hier habe ich was gefunden:

Alkoholkranke Mieter riskieren wegen ihrer alkoholbedingten Ausfälle häufig die (fristlose) Kündigung ihres Mietverhältnisses. In Frage kommt eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (wegen Lärm oder Auseinandersetzungen mit Mitmietern) oder eine Kündigung wegen erheblicher Gefährdung der Mietsache bei dessen Verwahrlosung. 

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter, dem eine vertragliche Pflichtverletzung (etwa Streitigkeiten mit Mitmietern oder Lärmbelästigung) vorgeworfen wird, schuldhaft gehandelt haben muss, bevor wegen dessen Verhalten mitrechtliche Konsequenzen gezogen werden können. Ein alkoholkranker Mieter, der im Delirium Mitmieter belästigt, kann grundsätzlich nichts für sein Verhalten. Daher wird man sagen müssen, dass ein solches Verhalten an sich nicht abgemahnt werden kann bzw. deswegen grundsätzlich keine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden darf. Anders ist es dagegen, wenn dem alkoholkranken Mieter vorgeworfen werden kann, dass dieser seine Sucht nicht nach Kräften therapiert. Dies entschied das Landgericht Berlin am 28.5.2010 (Aktenzeichen 65 S 521/09). In dem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte eine alkoholkranke Mieterin – eine Ärztin – eine Suchttherapie abgebrochen. Während der Suchttherapie habe sie zudem Therapiemaßnahmen verweigert. Das Gericht stellte sich daher auf den Standpunkt, dass die weiteren alkoholbedingten Störungen des Mietverhältnisses (die Mieterin hatte in Trunkenheit eine Mitmieterin belästigt und bedroht) trotz ihrer Krankheit schuldhaft verursacht wurden. 

Fachanwaltstipp Vermieter: Bei regelmäßigen Störungen durch einen alkoholkranken Mieter kann es angebracht sein, nachzuforschen, ob eine Therapie abgebrochen wurde, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Hürden für die Kündigung eines alkoholkranken oder in sonstiger Weise erkrankten Mieters (Messi-Syndrom) ist in der Praxis außerordentlich schwierig, wenn das Fehlverhalten Folge der Krankheit ist.