Schmerzen nach Arbeitsunfall?

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Die BG zahlt für alle notwendigen Heilbehandlungen ** die sich unfallbedingt** ergeben oder verstärkt haben. Du schreibst, dass die Schmerzen vor dem Unfall weg waren. Also handelt es sich um eine Krankheit, die bereits vor dem Unfall bestand?

Das muss der Gutachter der BG natürlich berücksichtigen. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, die auf den Unfall beruht wird normalerweise 12 Monate nach dem Unfall dokumentiert. Eine MdE ab 20 % löst dann eine Verletztengeld (Unfallrente) aus.

Traumatanz 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 19:30

Die O.P war in 2007. Nach der O.P bin ich Schmerzfrei gewesen. Vor der O.P 2007 hat ich ebenfalls eine Schmerztherapie nötig. Vom Unfall her 09/2011 hatte ich etwa nach 2-3Wochen danach wieder diese starken Schmerzen die mich wieder zu einer Schmerztherapie gezwungen haben. Habe dadurch natürlich starke Einschränkungen.

Grüße

DerHans  16.01.2013, 19:19
@Traumatanz

Wenn die Schmerzen bereits VOR dem Unfall waren, wirst du Schwierigkeiten haben, die Verschlimmerung auf den Unfall zurück zu führen.

Die Bg zahlt nur bei direktfolge . Nicht erstJahre dannach. -ausser du kannst es per Gutachten (das kostet i.d.r und du wirst nochmals X mal separat von amtsarzt untersucht. möglichst 1000% ig. belegen.

DerHans  15.01.2013, 18:03

Wenn der Unfall ordnungsgemäß dokumentiert wurde, kann bei einer Verschlimmerung durchaus auch viel später noch die MdE von 20 % erreicht werden.

Die dafür notwendige Untersuchung zahlt die BG. Erst ein Gegengutachten muss man (vorerst) selbst bezahlen.