bg zahlt keine rente
nach arbeitsunfall(mittelfusbruch)immer noch schmerzen gutachter der bg lehnt rente ab
4 Antworten
Hallo, geh dringend zum VDK in Deiner Nähe (www.vdk.de) und lass dich beraten. Ich selbst bin VDK Kreisvorsitzender von Naumburg / Saale.
VdK – Sozialverband mit Profil Der Sozialverband VdK setzt sich seit seiner Gründung für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Dieses Prinzip ist unser Erfolg. Wir sind ein bundesweit tätiger sozialpolitisch engagierter und sozialrechtlich aktiver Interessenvertreter. Als anerkannter Partner von Behörden, Verbänden und Parteien ist unsere Fachkompetenz stets gefragt. Selbstverständlich halten wir regen Kontakt vom Einzelmitglied über den Landtag bis hin zum Bundestag und sind somit stets auf dem Laufenden.
Warum VdK – Sozialverband? Unseren Mitgliedern stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Das schafft Vertrauen. Sozialversicherte, Behinderte und alte Menschen, Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer sowie deren Hinterbliebene haben sich im Sozialverband VdK organisiert. Sie nutzen die Vorteile einer starken Gemeinschaft.
Jedes Mitglied des VdK hat Anspruch auf Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK. Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten: Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Arbeitsförderung, Schwerbehindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, soziales Entschädigungsrecht
Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen. Mit dem VdK – Sozialverband in eine soziale Zukunft Sozialpolitik sorgt für Bewegung, denn zum einen müssen Errungenschaften verteidigt werden, zum anderen sind soziale Rechte ständig an veränderte Verhältnisse anzupassen. An diesem Prozess beteiligen wir uns für und mit unseren Mitgliedern. Viel Erfolg, Peter
PS Der Monatsbeitrag liegt je nach Bundesland zwischen 4,00€ - 7,00€. Lass das Eintrittsdatum rückdatieren. Du hast sofort Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung
Dass die BG nicht sofort nach einem Mittelfussbruch eine Rente bezahlen wird, ist klar. Es kann ja nach Monaten eine wesentliche Besserung eintreten und dafür zahlt die BG keine Rente. Wenn sich deine Schmerzen nicht bessern, kannst du einen Verschlimmerungsantrag stellen. Dann musst du erneut zu einem Gutachter der BG. Manche Knochenbrüche verursachen immer noch Schmerzen, auch nach Monaten noch. Da musst du den Heilungsprozess abwarten. Ich würde 1 Jahr verstreichen lassen und wenn dann immer noch Schmerzen vorhanden sind, dann den Antrag stellen. Abhängig davon, ob du überhaupt eine Verletztenrente bekommst, ist der Grad der Erwerbsminderung und den stellt der Gutachter fest. Bist du damit nicht einverstanden, was der Gutachter dann feststellt, kannst du dem Gutachten widersprechen. Dann kannst du ein Gegengutachten anfertigen lassen, von einem "neutralen" Gutachter. Die Sache könnte sich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus, noch einige Zeit hinziehen bis ein endgültiges Ergebnis vorliegt, mit einigen Hürden die da noch zu nehmen wären. Eines darf man dabei nicht vergessen, ohne dass ich hier jemanden etwas unterstellen möchte. Der Gutachter arbeitet im Auftrag der BG und der möchte sicher auch weiterhin von der BG beauftragt werden. Ist das verständlich ? Wenn du mit der ganzen Angelegenheit nicht klarkommen solltest, dann sprich mal bei deinem ortsansässigen VdK Vertreter vor. Die können dir fachkompetent helfen.
Wenn nicht mindestens eine Minderung der Erwerbsfähigleit (MdE) von 20 % vorliegt, gibt es keine Verletztenrente. Dass du noch Schmerzen hast, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass du erwerbsgemindert bist.
Der Unfall ist aber dokumentiert, und du kannst auch später evtl. einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Pauschal erstmal in Widerspruch gehen. Ich bin kein Rentenfachman habe aber oft gehört, dass solche Anträge beim ersten Mal IMMER abgelehnt werden.