Berufsgenossenschaft Arbeitsunfall wartezeiten Abfindung?
Servus ,
Ich hatte 2015 einen Arbeitsunfall mit einer Kreissäge , meine rechte Hand konnte zum Glück so weit wiederhergestellt werden , so das ich sie nicht verloren habe , aber ich kann sie auch nicht mehr bewegen.Alle Finger sind versteift.
Da es ein Arbeitsunfall war künmert sich die BG um mich .... haha ha h
Rente ist schon längst überfällig , gutachten hatte ich schon ein paar ging eig. alles schnell nach den 78 wochen Krankengeld.
MDE 30% was eig garnicht zutrifft da meine ganze rechte Hand nicht zu gebrauchen ist.
Da es mir reicht mit der BG will ich die Rente abgefunden haben alles läuft über Anwältin , leider ist meine Anwältin total unfähig , ich bekam die Nachricht das erst nach 3 jahren abgefunden werden kann Keine Begründung wieso weshalb.
Rentenbescheid ist noch immer nicht da obwohl Gutachten im August 2016 war und mir von meiner Sachberaterin am telefon gesagt wurden ist das ich eine lebenslange Rente bekommen werde da meine rechte Hand nicht neu wachsen wird.
Darf die BG mich erst nach 3 jahren abfinden obwohl zu 100% fest steht das meine rechte Hand sich nicht bessern wird nur verschlechtern
Vllt könnt ihr mir helfen wie soll ich weiter machen mit BG wo kann ich noch hilfe holen leider sagt mir niemand was..
PS:Ich habe eine Anwältin die nicht zu gebrauchen ist.
3 Antworten
Hoi.
Ja, eine Abfindung kann erst nach Feststellung der Dauerrente erfolgen, also nach Abschluss aller Reha- und Heilbehandlungen.
§ 62 SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung
(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.
§ 76 SGB VII Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden. Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 nicht erreichen, können auf ihren Antrag mit einem Betrag abgefunden werden, der dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Kapitalwertes.
(2) Eine Abfindung darf nur bewilligt werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.
(3) Tritt nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls (§ 73 Abs. 3) ein, wird insoweit Rente gezahlt.
Zur Höhe der MdE kann man nicht viel sagen - ist im Rahmen der Möglichkeiten:
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung (mittlereGebrauchsstellung)............................................................0–10
Versteifungen der Finger in Streck- oder starker Beugestellung sind oft störender als ein glatter Verlust.
Verlust aller fünf Finger einer Hand ................................................................................50
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf
Es wäre vielleicht eine MdE von 40 drin, aber wohl nicht mehr.
Hilfe kann man sich auch bei der Gerwerkschaft, dem VdK oder dem SoVd holen. Ist den deine Anwältin wenigstens Spezialistin im Sozialrecht?
Wie sieht es mit beruflicher Aus- oder Weiterbildung aus, schon mit dem Berufshelfer gesprochen? Es gibt noch weitere Hilfen seitens der BG wie Kfz-Hilfe, Wohnungshilfe etc.
Hast du dich schon wegen eines Antrages auf Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gekümmert?
Ciao Loki
3 Jahre nach dem Unfalldatum gibt es erst die Rente auf Dauer. Daher sicherlich dann erst auch die Abfindung, ob dieses überhaupt möglich ist, weiß ich allerdings nicht. Davor handelt es sich um die vorläufige Rente.
Ja - nein - vielleicht?