Frage wegen Erwerbsminderungsrente!?

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Hallo RalfJJ44,

Sie schreiben:

Frage wegen Erwerbsminderungsrente!?

Antwort:

Unter folgendem Link der DRV finden Sie ausführliche Hinweise zur Erwerbsminderungsrente in der Deutschen Rentenversicherung DRV!

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat ggf. Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

Trifft dieser Sachverhalt bei Ihnen nicht zu, so besteht kein Vertrauensschutz und für die volle Erwerbsminderungsrente muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar nachgewiesen werden, daß die Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Ich bekomme nun ab Juli 2016 von der BG eine Erwerbsminderungsrente 

Antwort:

Sie werfen die Bezeichnungen durcheinander und müßen sich somit nicht wundern, wenn Sie verwirrt sind!

Erwerbsminderungsrente leistet die DRV = Deutsche Rentenversicherung!

Die Berufsgenossenschaft leistet in Form einer Verletzten-Rente bzw. in Form von Verletztengeld!

Das Versorgungsamt ermittelt den GDB=Grad der Behinderung!

http://www.bgbau.de/die-bg-bau/unfall/verlrente

Auszug:

Verletztenrente

Eine Verletztenrente erhält derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent über die 26. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) gemindert ist. 

Erreichen die Vomhundertsätze mehrerer Versicherungsfälle zusammen die Zahl 20, besteht für jeden Versicherungsfall Anspruch auf Rente (sog. Stützrente). 

Die Höhe der Rente richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem in den vollen zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall bezogenen Verdienst. 

Die Renten werden jährlich angepasst.

 

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Habe seit 2013 auch ein GdB von 40!

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Der Grad der Behinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent ausgewiesen, sondern ausschließlich in GDB!

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Schwerbehinderung gilt ab einem GDB 50 bis maximal GDB 100!

Unter GDB 50 liegt Behinderung, keine Schwerbehinderung vor!

Der GDB sagt aus, welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen!

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente musste oder habe ich nicht gestellt! Die BG meinte das dies ein automatischer Vorgang sein und keines Antrags bedürfe!

Antwort:

Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente bei der DRV muß in der Regel durch Sie persönlich erfolgen, automatisch passiert da so gut wie gar nichts!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html

!das verwirrt mich ja jetzt noch mehr! Der Bescheid von der BG Bau lautet wie folgt: Ihr Unfall vom 20.07.2012 wegen der Folgen Ihres Arbeitsunfalls erhalten Sie von uns ab 14.06.2016 eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 30 vom Hundert vom 14.06.2016 bis auf weiteres... ! Versteh ich jetzt erst recht nicht mehr! und die 30 hat wie ich weiß auch nichts mit % zu tun! wurde mir jedenfalls so gesagt! obwohl mir das eigentlich relativ egal ist!

Antwort:

Die Erfahrung zeigt, daß juristische Laien mit den komplexen Zusammenhängen in der Sozialversicherung in der Regel, regelmäßig überfordert sind!

Aus diesem Grund sollten Sie nicht zögern, und stets einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen müßen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/66272/so_hilft_der_vdk_vdk-mitglied_aus_nrw_setzt_unfallrente_durch

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

du bekommst eine Verletztenrente, da deine Invalidität 30% betragt. Von der Berufsgenossenschaft bekommt amn erst eine Rente/Verletztengeld ab 21%.

Du hast eine Schwerbehinderung von 40%. DIe hat nichts mit den beiden Rnetenarten zu tun.

Du hast keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und somit kann nicht festgestellt, welche Rente du bekommst.

Beste Grüße

Dickie59

Ja, du wirfst hier alles in einen Topf! Das sind doch alles verschiedene Kostenträger. Von der BG erhältst du eine MDE, Minderung der Erwerbsfähigkeit. Scheinbar 30%. Das bekommst du in der Tat von selber, die haben feste Tabellen. Den Grad der Behinderung lässt du beim Versorgungsamt feststellen, hat damit null zu tun. Die Erwerbsminderungsrente hat damit auch nichts zu tun. Die beantragst du bei deinen Rentenversicherungsträger. Das monatliche was man während der Arbeitsunfähigkeit von der BG bekommt heißt Verletztengeld und hat auch nichts mit MDE zu tun, sondern steht analog zum Krankengeld, was du bekommen würdest, wenn es kein Arbeitsunfall war.

MuttiSagt  05.09.2016, 15:16

Achso, selbstverständlich kann man auch Rente von der BG und von der RV gleichzeitig Beziehen, wenn der Befund das hergibt.

die BG zahlt Verletztenrente. die Deutsche Rentenversicherung zahlt Erwerbsminderungsrente.

um welche Rente geht es dir nun von den beiden genau?

RalfJJ44 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 18:18

das verwirrt mich ja jetzt noch mehr! Der Bescheid von der BG Bau lautet wie folgt: Ihr Unfall vom 20.07.2012 wegen der Folgen Ihres Arbeitsunfalls erhalten Sie von uns ab 14.06.2016 eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 30 vom Hundert vom 14.06.2016 bis auf weiteres... ! Versteh ich jetzt erst recht nicht mehr! und die 30 hat wie ich weiß auch nichts mit % zu tun! wurde mir jedenfalls so gesagt! obwohl mir das eigentlich relativ egal ist!