Was kann man tun bei Rauchbelästigung?
Ich wohne jetzt 2 Jahre in meiner Wohnung eines umgebauten Einfamilienhauses in ein Vierfamilienhaus und hatte es des öfteren, dass es in meiner Wohnung plötzlich nach Rauch stank, als ob etwas brennt. Eine Brandstelle fand ich nie, dafür einen brennenden offenen Kamin im Garten des Nebenhauses, der keine 10 m von meiner Wohnung entfernt ist. Der Rauch zieht jedes Mal in meine Wohnung. Mein Vermieter, der mit in meinem Haus wohnt, hat die Räucherfamilie schon mehrfach gebeten dies einzustellen. Aber die sagen dann nur, wir können ja die Fenster schließen. Kaum kommt die Sonne mal raus, räuchern sie durch die ganze Nachbarschaft. Gerade schon wieder seit einer Std. Macht die Polizei da was?
3 Antworten
Eine offene, feste Feuerstelle? Ich würde mal nachforschen, die muss eingetragen und genehmigt sein. Ich bezweifle, dass sie das ist, sonst stünde sie nicht so platziert, dass deren Rauch Dich belästigt.
Ruf doch mal beim örtlichen Schornsteinfeger an, der kann Dir sagen ob diese Feuerstelle zugelassen ist oder ob sie es sein müsste.
Wenn dieser bestätigt, dass sie es müsste, jedoch nicht ist, kannst Du es dem Ordnungsamt melden. Natürlich kannst Du das auch direkt, aber wenn Du denen die Recherchen abnimmst, kannst Du davon ausgehen, dass auch etwas passiert.
Mit Nachbarschaftestreitereien kann man ganze Bücherwände füllen.
Wenn ich die Sache mit dem Kamin mal dem 'Grillen' gleichstellen darf, dann gibt es dazu bereits Urteile.
z.B. :
Das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96)
entschied, dass von April bis September maximal einmal pro Monat auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse gegrillt werden darf, wenn man denn den Nachbarn 48 Stunden vorher Bescheid gibt. In Stuttgart (Az. 10 T 359/96) dagegen war das Landgericht der Ansicht, dass sechs Stunden pro Jahr auf der Terrasse hinnehmbar sind. Das Landgericht Aachen (Az. 6 S 2/02) urteilte, dass zweimal im Monat zwischen 17 und 22:30 Uhr im hintersten Teil des Gartens gegrillt werden darf, das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02) setzte die Höchstgrenze von viermal jährlich bis Mitternacht und das Bayerische Oberste Landgericht (Az. 2 Z BR 6/99) entschied, dass maximal fünfmal im Jahr Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten erlaubt ist, wenn der Abstand zu den klagenden Nachbarn mindestens 25 Meter beträgt. Am tolerantesten zeigte sich das Amtsgericht Schöneberg (Az. 3 C 14/07), das gelegentliches Grillen folgendermaßen in seinem Urteil beschrieb: etwa zwei Stunden bis 21 Uhr, 20 bis 25 mal jährlich.
Also wenn die Nachbarn das ganze nicht freiwillig lassen, dann muss die Sache gerichtlich geklärt werden.
Die Polizei interessiert das regelmäßig erst dann, wenn 'Gefahr im Verzug' ist, d.h. der Qualm z.B. den Straßenverkehr behindert oder 'Gesundheitsgefahren' für die Allgemeinheit zu befürchten sind (also z.B. Autoreifen verbrannt werden).
Wenn die den Steinofen so benutzen, dass er stark qualmt und die Gegend neblig wird, gibt es sicher Gesundheitsgefahren. Ich bin dem ja ausgeliefert, auch wenn ich die Fenster zu lasse.
aber verbrennen auch damit ihr Unkraut
Das ist verboten und das kannst Du auch unmittelbar anzeigen.
Oder ganz pauschal:
Wenn es extrem qualmt, dann ruf die Feuerwehr und sag das es in dem Garten möglicherweise unkontrolliert brennt ...
Wende dich an das Ordnungsamt!
hi. ja die grillen da, aber verbrennen auch damit ihr Unkraut und das gibt bestialischen Gestank und starke Rauchwolken. Es ist so ein steinerner Ofen, den man aber auch verlegen könnte, zb in deren Hintergarten. Wurde denen auch schon gesagt, aber interessiert sie nicht. Im Sommer ist es in meiner Wohnung sehr warm, sodass ich lüften muss. Nur dann stinkt die Wohnung nach Rauch. Mein Schlafzimmer ist ja auch daneben.