Parken auf dem eigenen Grundstück
Ich wohne in einer Reihenhasusiedlung, bei der jedem Reihenhaus nur ein einziger Stellplatz zugewiesen wurde. Unglücklicherweise sind es ca. 50 m Fußweg von meinem Stellplatz bis zu meinem Haus, was den Transport von Möbeln etc. unzumutbar macht. Auch Besucher klagen immer wieder über weite Fußwege > 300m.
Glücklicherweise grenzt mein Garten an eine andere, recht enge Straße, über die ich in mein Grundstück einfahren kann. Der Vermieter erlaubt mir das, und hatte früher selbst einen gelegentlich genutzten Parkplatz mit Rasenpflastersteinen eingerichtet.
Nun macht mir ein Bewohner der Straße, durch die ich einfahre, Ärger. Er stellt sein eigenen Auto gerne so ab, dass ich weder ein- noch ausfahren kann. Er sieht sich im Recht, da ich schließlich nicht im Garten parken dürfe. Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass das nicht grundsätzlich wahr sein kann, es sei denn, das Parken im eigenen Garten sei in irgendeiner Ortssatzung oder gar im Bebauungsplan eindeutig verboten. Wer kann Tipps geben, wo man sich über den Sachverhalt schlau machen kann? Weder in der BauNVO noch STVO fand ich bislang brauchbare Hinweise. Bin für jeden Hinweis dankbar.
4 Antworten
Ich würde mit diesem Anliegen zum zuständigen Amt deiner Kommune gehen, und mich dort über die konkrete rechtliche Situation informieren. Dann wirst du mal ein klärendes Gespräch mit deinem Nachbarn führen müssen. Meiner Meinung nach hört sich das so an, als dass dein Nachbar keine wirklichen Probleme hat, und auf der Suche nach Streit ist. Leider gibt es solche Menschen ...
Ich möchte dem Nachbarn nicht Streitlust vorwerfen, sondern eher Kleingeist. Er kann es schlicht nicht fassen, dass ich ein Auto in meinen Garten stellen möchte anstatt einen Teich anzulegen und mit Gartenzwergen zu umsäumen.
Da sind jetzt gleich mehrere Dinge zu beachten:
Wie kommt Dein Fahrzeug auf´s Grundstück.
I.d.R. muss dafür ein Fußweg überfahren werden. Das befahren des Fußweges mit PKW ist aber nach StVO nicht erlaubt, somit kann (in den meisten Fällen) ein Fahrzeug nicht legal auf einem Grundstück abgestellt werden.
Du benötigst also eine Genehmigung von der Gemeinde, das Du den Fußweg mit Deinem PKW überfahren darfst. Neben der Genehmigung sind dann zusätzlich noch ein paar Tiefbauarbeiten am Fußweg erforderlich.
Danach hat sich dann auch das Thema mit dem Anlieger erledigt.
Wie ist das Grundstück und die Stellfläche beschaffen.
Der Stellplatz auf Deinem Grundstück muss dann auch entsprechend hergerichtet sein. Ob hier die Rasenpflastersteine ausreichend sind wage ich zu bezweifeln. Heutzutage sind in vielen Gemeinden recht umfangreiche Umweltauflagen für KFZ-Stellplätze vorgeschrieben.
Die Überfahrtgenehmigung bekommst Du übrigens auch nur, wenn Du den Stellplatz entsprechend der in der Gemeinde geltenden Vorschriften hergerichtet hast.
Was sagt der Bebauungsplan.
Dieser ist Grundlage für all das was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Kleiner Tipp, Niemals hier auf irgendwelche Aussagen verlassen, sondern selber bei der Gemeinde Nachfragen. Sonst erlebt man böse Überraschungen.
Leider ist die Aussage Deines Vermieters nicht verbindlich. Mit dieser Aussage drückt er nur aus, das ER nichts dagegen hat. Leider ist aber Dein Vermieter nur eines von vielen Rädchen in diesem Getriebe.
Abschliessendes:
Gute Frage ist nicht geeignet Dir hier eine allgemein verbindliche Rechtsauskunft zu geben. Selbst ein Fachanwalt müsste für diese Frage eine Einzelfallprüfung vornehmen. Ich empfehle Dir also dringend, in diesem Fall Fachkundige Hilfe Vorort zu konsultieren.
Ich würde mal sagen wenn du deinen Garten als Parkplatz benutzen willst und den so umfunktioniert hast das du dort auch parken kannst ist das deine Entscheidung, solange der Vermieter dem zustimmt ist eig alles okay. Der Bewohner der Straße der dir da Ärger macht hat meiner Meinung nach kein Recht. Solange die "recht enge Straße" kein Privat Eigentum von ihm ist hat er das auch nicht zu entscheiden.
Das sagen dir die örtlichen Uniformträger.