Was kann ich tun bei starkem Verwesungsgeruch durch Mader oder ähnliches im Schlafzimmer?
Genau wie im letzten Jahr hat sich wohl wieder ein Mader oder ähnliches verirrt ist verendet. Nun stinkt mein Schlafzimmer bestialisch, sodass ich es nicht benutzen kann. Schlafen dort ist überhaupt nicht möglich. Kann ich die Miete kürzen, solange der Vermieter sich nicht darum kümmert?
11 Antworten
Wie jetzt? Du hast ein totes Tier (Marder!) im Schlafzimmer liegen und willst, dass der Vermieter es entfernt? Nehm ne Schaufel und entsorge das Teil in der nächsten Biotonne...
Quatsch, das Tier liegt in irgendwo in der Zwischenwand und der Gestank dringt durch die Wand. Sorry hab mich wohl nen bißchen falsch ausgedrückt.
Also ich hab die Frage ohne weiteres verstanden...
Grundsätzlich ja. Ob und in welchem Maße tatsächlich kann hier nicht beurteilt werden, da das auch gerade sehr vom persönlichen Empfinden abhängt...
Ich glaube hier sind die meisten etwas bescheuert. Du hast jetzt drei mal gesagt das der Marder in einer Zwischendecke liegt. Da glauben immer noch welche in der Bettdecke. Du kannst ja nicht die Wand raus reisen. Ich habe zur Zeit das gleiche Problem. Seit Monaten stinkt es im Korridor nach Verwesung. Wo eine Treppe angebaut ist, befindet sich ein kleiner Schlitz. Den habe ich mal mit einem Lappen verschlossen. Da war es weg. Aber wenn keine Luft an das Kadaver kommt, geht das ja nie weg. Vielleicht könnte man etwas sprühen um den Gestank zu beseitigen.Gruß jack1952
Der Verwesungsgeruch ist ein Mangel, der vom Vermieter zu beseitigen ist, schließlich ist das nicht vertragsgerecht. Nach Mangelanzeige mit Fristsetzung zur Beseitigung (max. 2 Wochen)ab sofort die Miete mindern. Bei Nichtbewohnbarkeit des betroffenen Raumes dessen Größe im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche als Grundlage der Minderungsquote von der Bruttomiete gerechnet ansetzen. Aufrechnung ab übernächstem Monat mit der laufenden Mietzahlung. Mangelanzeige und Fristsetzung per Einwurfeinschreiben vornehmen, dabei gleich die Mietminderung mit ankündigen. Sollte sich nach Fristablauf nichts getan haben,zwecks Druckerhöhung neues Schreiben, wieder als Einwurfeinschreiben, mit der Ankündigung, dass du ab nächstem Monat über 30% der Bruttomiete das Zurückbehaltungsrecht zusätzlich zur Mietminderung ausüben wirst. Den Zurückbehalt müsstest du aber nach Beseitigung des Mangels nachzahlen. Für die dümmlichen Flaxereien zu deinem Problem von einigen Foristen habe ich nicht das geringste Verständnis. Es widerspricht dem Anliegen von GUTE FRAGE eklatant.
Einmal angenommen, die Deine Wohnung hat sonst kein Loch, wie könnte den der, so es ein Marder ist, in Dein Schlafzimmer gekommen sein. Eigentlich nur durch ein angekipptes Fenster. Und jetzt soll sich Dein VM auf Leichensuchen machen ??????
Man hätte ja, schon begründet aus letztjähriger Erfahrung ein Gitter vor das Fenster bauen können und weil nicht auch noch Miete kürzen. Sorry meine Tastatur hat nicht soviele ?