LKW in Wohnbebiet?
Hallo! Seit mehreren Wochen parkt direkt vor unserem Haus der LKW unseres Nachbarn, der Schlachtabfälle transportiert. Lüften bei uns im Haus ist nur möglich, wenn er unterwegs ist. Es stinkt bestialisch, die Straße leidet unter seinem dicken Brummi (die erst vor ein paar Jahren teuer erneuert worden ist), bei Regen ist die Straße total vermatscht und es sieht auch einfach unschön aus. Wenn er frühmorgens losfährt, werden wir wach, weil unser Schlafzimmer zur Straßenseite liegt. Bevor wir ihn ansprechen, möchte ich gerne wissen, ob es auch rechtliche Dinge gibt, die er zu beachten hat. Vielleicht kann mir jemand Antwort geben? Vielen Dank
9 Antworten
Für Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Kraftfahrzeuganhänger mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen gilt, dass Sie im Bereich geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, in Klinik-und Kurgebieten sowie in der Erholung dienenden Sondergebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken dürfen, zumindest nicht regelmäßig. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken dort rund um die Uhr verboten.
Mach mal eine Meldung beim Ordnungsamt oder bei der Polizei.
Dann park doch mal mit deinem 40 Tonner in einem Wohngebiet.
Keine Sorge, mach ich öfters, ohne Probleme. Und wer die StVO lesen und verstehen kann, der wird merken dass vor dem Satzteil "an Sonn- und Feiertagen unzulässig " der Satzteil "das regelmäßige Parken" steht.
Zitat aus Paragraph 12 StVO:
"das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."
Wer diesen Satz versteht wird merken, dass das Parken eines LKW über 7,5t im Wohngebiet an Werktagen von 06.00 bis 22.00 Uhr schonmal grundlegend erlaubt ist.
In den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen ist es erlaubt wenn keine Regelmäßigkeit erkennbar ist, denn es ist nur das "regelmäßige" Parken in diesem Zeitraum und an diesen Tagen verboten.
Sieh Dir doch mal diesen Text an. Viellicht findest Du da etwas, was Eurer Situation entspricht und Wege zur Abhilfe aufzeigt:
http://www.rechtslexikon.net/d/abwehr-und-unterlassungsanspruch/abwehr-und-unterlassungsanspruch.htm
Irgendwo muss man das auch mehr oder weniger akzeptieren oder einen Kompromiss finden. Schließlich kommt alles was ihr habt und besitzt von einem LKW Transportiert. Das sollte man nie vergessen.
Die sogenannten Schlachtabfälle wären mir aber auch zu viel. Darüber würde ich wirklich Reden, das geht nicht.
Das die Straße darunter leidet.. gut, kann Dir doch eigentlich völlig egal sein - klingt für mich nach einer Übertreibung. Ich bezweifel das ein 7,5/12/40Tonner die Straße in so kurzer Zeit beschädigt. Das die Straße extrem Vermatscht ist kann ich mir auch nicht Vorstellen. Oder kippt er ab und an mal Sand auf die Straße?
Ich lese teils doch ein paar Übertreibungen heraus in meinen Augen.
Wie dem auch sei. Mein LKW parkt auch neben meiner Haustür auf der Straße. Das sieht natürlich für das "Gesamtbild" in der Straße nicht so toll aus aber so ist es eben. Man sollte sich immer vor Augen halten das ohne die LKW die komplette Wirtschaft zusammenbricht und Supermärkte, einfach alles binnen Stunden leer ist. Da nehmen meine Nachbarn gerne mal ein gröhlen vom Motor in Kauf in der Früh.
Aber das mit dem angeblichen Gestank würde mich auch Nerven - das muss nicht sein.
Wir wohnen in einem kleinen Dorf und wir haben für die Straße 6400€ gezahlt, also ist mir das nicht egal. Und ja, die Straße ist so extrem vermatscht, dass jedes Auto das zu uns fährt, auch unsere Einfahrt versaut... Keine Frage, ich weiß sehr wohl zu schätzen, dass alles vom Lkw kommt... Der Firmensitz meines Nachbarn ist aber keine 10 Minuten von hier entfernt, dann könnte er auch da parken. Es ist im Prinzip sein Firmenwagen, wenn man so will. Find ich etwas anmaßend, meine Darstellung als Übertreibung hinzustellen.
Und dennoch musst du mir mal genau erklären wie ein LKW solche "Dreckmassen" auf die Straße bringen kann, wenn es Regnet? Sorry, aber keine Zugmaschine die ich jemals sah oder auf einem Hof stehen sah war so dreckig das dort eine Schlammschlacht los ging. Das klingt für mich nicht logisch und Übertrieben. Selbst Fahrzeuge aus der Agrarwirtschaft Produzieren nicht so einen Dreck wenn sie während der Hauptsaison nicht gewaschen werden.
Er parkt genau gegenüber auf dem Grünstreifen vor seinem Haus, der mittlerweile so aufgeweicht ist, dass er sich schon mehrfach darin festgefahren hat und mit einem dicken Trecker wieder abgeschleppt werden musste... Soviel dazu...
Ein Grünstreifen. Parkt wohl mitten in seinem Garten, rofl.
Hier auf dem Land gibt es etwas mehr als entweder Grünstreifen, Garten oder Straße... Menschen mit einem begrenzten Horizont können sich das leider nicht vorstellen. Ich hoffe nur, dass nicht alle Lkw - Fahrer so sind... Für mich ist das Gespräch mit dir beendet... Rofl... Wer schreibt sowas noch?!?
Menschen die sich gerne über alles lustig machen.
Dann ist das Gespräch und somit dein First World Problem nun beendet? Gut, freut mich! Empfehle deinem Nachbar bitte noch den passenden Dünger für seinen "Grünstreifen". :-D
Grüße,
Der Ironische, Sarkastische LKW Fahrer ohne Grünstreifen.
Google doch einfach.
Ach nein, brauchst Du nicht, ich habe das bereits für Dich geregelt:
http://www.berufskraftfahrer-magazin.de/lkw-parken-im-wohngebiet-das-sollten-sie-als-fahrer-beachten/
Bitte sehr.
Sollte er regelmäßig in einem reinem Wohngebiet parken so ist dies nicht zulässig. Selbstverständlich darf er aber gelegentlich mal zuhause seinen lkw stehen haben Da er aber Abfälle transportiert und es hierdurch zu einer starken vermeidbaren Geruchsbelästigung kommt ist das was anderes. Zumal bestimmte Gerüche (dämpfe) gesundheitsschädlich sind darf er das natürlich nicht. Für mich als chemiefahrer ist es selbstverständlich bei gewissen geruch mich etwas abseits zu stellen. Schade das solche rücksichtslose Genossen unser Berufsbild schädigen. Was aber die Straße betrifft solange er die Straße nicht fahrlässig schädigt z.b. auf dem bordstein parkt oder grob fahrläsdig trotz einem verbotsschild die Straße befährt ist da nichts zu machen und alles ok.
Auch an Sonn- und Feiertagen ist das Parken dort nicht rund um die Uhr verboten, solange es nicht regelmäßig ist...