Vater steht mit im Mietvertrag, steht mir trotzdem volles bafög zu?
Hey,
die bafög-Höhe ist stark davon abhänig ob ich noch zu Hause wohne, oder eine eigene Wohnung habe.
Mein Vater steht mit im Mietvertrag aber nur aus dem Grund, weil ich die Wohnung sonst nicht bekommen hätte und der Vermieter eine Sicherheit haben wollte.
Im Mietvertrag steht also mein Name und der meines Vaters. Wie wird das ganze hinsichtlich vom bafög bewertet?
Viele Grüße
3 Antworten
Ich glaube diese Konstellation im Mietvertrag haben die Bafögämter öfter und ich glaube nicht, dass sie wirklich davon ausgehen, dass Dein Vater mit in der Wohnung lebt. Leg dem Befögantrag einfach die Meldebestätigung Deines Vaters bei (in Kopie natürlich), aus der hervor geht, dass Dein Vater seinen Wohnsitz woanders hat. Zur Not könntest Du auch Deinen Vermieter um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass die Aufnahme Deines Vaters in den Mietvertrag Voraussetzung für das Zustandekommens des Mietverhältnisses war.
Die Wohnung des Fragestellers ist aber nicht im Eigentum der Eltern. Der Vater ist nicht Eigentümer, da die Wohnung angemietet wurde. Und der Fragesteller wohnt auch nicht mit dem Vater zusammen. Dies ist durch die Meldebestätigung verifizierbar.
Komisch, warum ist das Kriterium dann einzig und allein bei den Eltern wohnend oder nicht bei den Eltern wohnend?
https://www.bafög.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php
Auf welchen Post beziehst Du Deine Frage, warum es das einzige Kriterium ist, ob man bei den Eltern lebt oder nicht?
Allgemein gibt es viele Kriterien, ob Bafög gewährt wird oder nicht, z.B. ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist oder nicht, ob die Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung notwendig ist oder nicht, ob der Antragsteller verheiratet ist und Kinder hat, ob die Altersgrenze überschritten wurde usw.
Es ist für das Bafögamt wichtig, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht, da die Behörde davon ausgeht, dass man bei seinen Eltern mietfrei wohnen kann und somit einen geringeren Förderbetrag benötigt.
Ich beziehe meine Frage tatsächlich auf den Post, den ich kommentiert habe. Komisch, oder?
Eigentlich wollte ich mit meiner Frage comedyla nett darauf hinweisen, dass ihr Post sachlich komplett falsch ist.
Sorry, ich hab das mit dem Einrücken der Beiträge übersehen und dachte Du würdest auf den Post direkt darüber von mir antworten. Nix für ungut.
Hi,
solange dein Vater dort nicht wohnt und nicht als Mieter drauf steht klappt das. Wenn er nur einzig und alleine mitunterschrieben hat (als Bürge), du aber der einzige Mieter bist, klappt das.
Genau wir beide sind Hauptmieter. Meine Hoffnung ist halt, dass ich volles BAföG bekomme, weil mein Vater seinen Hauptwohnsitz wo anders angemeldet hat.
Ja dann haftest du für deinen Mietanteil und er für seinen. Deinem Vermieter sollte klar sein, dass er dann ja trotzdem auf seinen Kosten sitzen bliebt. Wenn du jetzt einfach abhauen würdest, dann haftet dein Vater ja nicht für dich, sondern der Vermieter hat Pech. Scheinbar hat der Vermieter keine Ahnung. Er will sich zu 100% absichern, tut aber genau das Gegenteil.
Und da das alles so gar keinen Sinn hat, wirst du das Bafög eben erstmal erklären müssen, warum du offiziell zusammen mit deinem Vater in einer Wohnung wohnst, aber es eigentlich gar nicht tust.
Ob Haupt- oder Nebenwohnsitz spielt keine Rolle. Dein Vater und du wohnt offiziell zusammen. Das heißt keine Mietpauschale.
Versuch deinen Vermieter mal davon zu überzeugen. Er will ja Sicherheit. So wie er das macht ist dann nur unnötig, aufwändig, rechtlich falsch (dein Vater wohnt da eben gar nicht!) und macht ihm weniger Sicherheit als gewünscht.
Nein genau das ist mein Punkt. Er steht mit als Mieter drin, weil eine "einfache" Bürgschaft dem Vermieter nicht ausgereicht hat.
Das wird schwierig zu erklären sein. Denn fürs Bafög-Amt wohnst du damit offiziell zusammen mit einem Elternteil. "meine Eltern wohnen bei mir, nicht ich bei ihnen" gilt generell auch nie.
Der Vermieter scheint auch wenig Ahnung zu haben. Eine Bürgschaft ist genau das was er wollte. Dass dein Vater jetzt Mitmieter ist (seid ihr dann beide Hauptmieter oder was?) macht es nicht sicherer, sondern unsicherer. Da du für deinen Mietanteil haftest, dein Vater für seinen. Mit Bürgschaft würde dein Vater komplett für dich haften.
Das solltest du dem Vermieter auch mal mitteilen.
Das ist falsch. Zum Einen kommt es einzig und allein auf den gemeldeten Hauptwohnsitz an. Zum anderen sind beide Mieter Gesamtschuldner und der Vermieter kann sich an jeden beliebigen halten und von ihm die komplette Miete fordern.
Hallo Bei mir war das ganz genauso. Meine Mutter musste mit auf den Mietvertrag weil ich sonst die Wohnung nicht bekommen hätte. Habe aber trotzdem volles Bafög bekommen, weil die Schule auf die ich ging so weit von meinem Elternhaus entfernt war, das sich zuhausewohnen nicht gelohnt hätte, sprich tägliche Hin- und Rückfahrt. Sollte also kein Problem sein wenn bei dir auch ein guter Grund besteht warum du nicht mehr Zuhause wohnen kannst.
Okay das ist gut zu hören. Gründe bestehen genug.
Wenn das durchgehen würde, würden ja alle Eltern einfach Mietverträge mit den Kindern machen und die Mietpauschale abstauben. Um genau solche Alibisachen zu verhindern gibt es kein Bafög, wenn man mit dem Eltern zusammen wohnt oder in deren Eigentum.
Die Bestätigung vom Vermieter ist aber eine gute Idee.