Darf der Grundversorger bei einer Forderung aus einem alten Vertrag den Strom sperren?

5 Antworten

Die offene Forderung ist zwar an ein Inkassounternehmen gegeben worden zur Beitreibung, aber in der Regel nicht abgetreten (echte Zession), denn das setzt üblicherweise eine titulierte Forderung voraus (nicht titulierte Forderungen kauft kaum ein Inkasso auf, und wenn, dann nur im Großpaket). D.h., der Gläubiger ist auch weiterhin der Grundversorger selbst - und der kann natürlich eine Sperre verhängen bis zur Begleichung.


Ja klar. Wenn der Versorger "kein Vertrauen mehr" in Deine Zahlungsmoral und/oder Zahlungsfähigkeit hat, kann der es verweigern, Dich in Zukunft zu beliefern.

Das sind Unternehmen wie jedes andere auch und die müssen Dich nicht beliefern, die können sich aussuchen, ob sie mit Dir einen Vertrag eingehen oder nicht.

Das ist das gleiche, stell Dir vor Amazon, die liefern Dir nichts mehr, weil Du nicht bezahlt hast. Nun ziehst Du um und meinst, die müssten wieder, weil eine andere Adresse?

Also, selbsterklärend, Du wirst bemerken, Deine Schulden sind exakt gleichzeitig mit Dir umgezogen.

Sollten die Dir den Strom nur abklemmen können, wenn sie in die Wohnung gelangen, dann haben die ein Problem, was sie jedoch lösen werden mittels einer gerichtlichen Verfügung, die sie ganz schnell erwirkt haben werden, die haben tolle Rechtsanwälte, die nichts anderes machen, also solche Dinge zu bewirken, das ist für die reine Routine.

Dann wird man sich Dir mittels eines Gerichtsvollziehers nähern, öffnest Du dem nicht, kommt die Polizei dazu und auch noch ein Schlüsseldienst - und die Kosten, die dazu anfallen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, unter Umständen gar der Polizeieinsatz), die trägst zudem dann auch noch Du, die kommen noch obendrauf auf die Forderungen.

Klemmst Du eigenmächtig den Saft hinterher wieder an, zeitigt das auch noch strafrechtliche Konsequenzen und ungefährlich ist es auch nicht, denn kein Elektriker wird das in Deinem Auftrag tun, da der sich dann auch strafbar machen würde und Du müsstest bei bestehendem Saft das Ding anklemmen, was schnell Deine ganzen Herz-OPs unnötig werden lassen könnte, wenn es schief läuft.

Zutritt könnten die nur mit Hilfe eines Gerichtsvollzieher erzwingen.

Wende Dich ans Amt für Wohnungssicherung.

Klar können die Dir den Strom abstellen. Du hast die Schulden, wo immer Du wohnst. Und die müssen dazu nicht in Deine Wohnung. Das geht meist im Keller.

es sind Schulden die du gemacht hast und die müssen beglichen werden! Du solltest dich mit dem Stromversorger schnell in Verbindung setzten und wenn Möglich eine Ratenvereinbarung machen und gleich mal fragen was mit dem Inkasso wird! Nicht das du an den Versorger und dem Inkassobüro zahlst.