Was kann ich gegen meinen schrecklichen Vermieter tun?

4 Antworten

Besichtigungstermine - wann - wie oft:

Wohnungsbesichtigung - Wer, wann, wie oft? | Berliner Mieterverein e.V.

www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm

Wohnungsbesichtigung: Ihre Rechte als Mieter - Arag

https://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter

Gegen das Verhalten Deines Vermieters im Treppenhaus kannst Du nichts machen, wenn hier andere Mieter bereit sind eine baugleiche Wohnung zu zeigen - allein deren Sache.

So lange er nicht rufschädigendes über Dich äußert ( was sowieso schwerlich zu beweisen wäre ) - kannst Du auch nichts machen. Versuche es einfach an Dir abperlen zu lassen.

Ich gehe davon aus, das du Alleinmieter der Wohnung bist; insofern hätte dein Vater weder Gespräche mit deinem Vermieter zu beantworten noch Termine für dich zu bestätigen.

Tatasächlich hat der VM Anspruch auf zeitnahe Besichtigung der Wohnung mit Interessenten und muss sich damit nicht zwei Wochen vertrösten lassen und damit hinnehmen, ausichtsreiche Kandidaten zu verlieren :-O

Oder würdest du das als Wohnungsuchende akzeptieren?

Dir ist vielmehr zumutbar, bei einer dearart langer Abwesenheit einen Bevollmächtigten mit Zugang und Aufsicht zu beauftragen, und zwar n. h. M. der Gerichte an bis zu 2 Tagen der Woche, auch Samstagen, jeweils vor- und nachmittags außerhalb der Ruhezeiten, auch in Sammelterminen, dann etwa etwa 2 Stunden pro Termin dafür aufzuwenden.

G imager761

bwhoch2  17.09.2016, 09:26

2 Wochen Abwesenheit sind nicht "derart lang", sondern völlig normal zumal in der Ferienzeit bzw. allgemeinen Urlaubszeit.

Die Wohnung wurde vor einem Monat gekündigt, also ich nehme an, Mitte August zum 30.11.2016. Für den Vermieter bedeutet das, dass er drei Monate Zeit hat, um die passenden Mieter zu finden. Selbst unter Berücksichtigung der Abwesenheit des Mieters/der Mieterin, geht ihm nichts verloren.

Für Interessenten, die dringend sofort eine Wohnung brauchen, ist sie vermutlich sowieso nichts und für welche, die zum 1. Dezember oder 1. Januar was suchen, war allenfalls das Problem, dass sie bis Anfang September spätestens kündigen mussten. Auf so etwas braucht der Vermieter jedoch nicht Rücksicht zu nehmen. Er wird genügend geeignete Kandidaten finden, wenn die Wohnung und er selbst halbwegs in Ordnung sind und er nicht gerade ganz abseits in irgend einer Pampa wohnt. Das ist offenbar nicht der Fall, sonst hätte er nicht gleich 6 Interessenten gehabt.

Also zwei Wochen sind eine Zeitspanne, die jeder aushalten kann. Bei einem vernünftigen Umgang miteinander hätte man bestimmt auch eine einvernehmliche Lösung finden können, aber so vermute ich mal, ist das jetzt kaum mehr möglich.

Ich würde empfehlen, für die nächste Zeit Termine vorschlagen, so etwa zwei pro Woche für jeweils rund 2 Stunden. Dann kann sich der Vermieter darauf einstellen und seine Besichtigungen entsprechend planen. Wichtig ist, dass man zum Auszug hin wieder ein vernünftiges Verhältnis zueinander findet.

imager761  17.09.2016, 10:01
@bwhoch2

Zwei Wochen sind im Einzelfall zu lang, wenn ein erfolgversprechneder Interessent deswegen abspringt.

Etwa einer, der mehrere Angebote prüft und sich schnell entscheiden will, gar muss, weil seine anderen Optionen auch ihm nicht wochenlang offen stehen :-O

Es geht nicht darum, dass er die Wohnung schnell braucht, sondern einen Mietvertrag, durchaus 6-8 Wochen vor seinem Einzugstermin unter Dach und Fach zu bekommen, bevor er seinen alten kündigt :-)

Und genau deshalb darf der VM in konkretem dringlichen Fall erwarten, dass ihm zeitnah ein kurzfristiger Besichtigungstermin gewährt wird - n. h. M genügt hier ein Avis von 24 Stunden und es besteht Anspruch auf Ersatztermin bei dringender Verhinderung am  vorgeschlagenen Termin innerhalb von 2-3 Werktagen, nicht Wochen :-O

Dem M wäre es durchaus zumutbar, bei längerer Urlaubsabwesenheit einen Bevollmächtigten zu beauftragen, der in genau den Fällen Zugang und Aufsicht gewährt :-).

Ich wette, als Wohnungssuchender würdest du es eher nicht hinnehmen, wenn sich der Wohnungsbesitzer zwei Wochen weigert, die Besichtigung zu ermöglichen. Zu mal dann, wenn ihn dadurch fristwahrende Kündigung seines alten MV eine Monatsmiete mehr kostet.

Oder man dem urlaubenden VM ebengleich zugesteht, sich erst nach seiner Rückkehr um dringende Mängelbeseitigung nach zwei Wochen zu kümmern statt telefonisch einen Bevollmächtigten unverzüglich damit zu beauftragen :-O

Hier unterschiedliche Masstäbe anzulegen, bedeutet, nur das Eine zu erwarten, ohne das Andere leisten wollen. Also Rechte zu beanspruchen, aber Pflichten zu ignorieren.

G imager761

Dein Vater ist nicht Vertragspartner des Vermieters und der Vermieter muss mit Dir die Termine abstimmen und hat sich nach Dir zu richten.

Du musst keinesfalls die Schlüssel dem Vermieter vor Mietende übergeben, aber Du musst Besichtigungen ermöglichen.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm

 natürlich lehnte ich dies ab schlug einen Termin vor an dem ich in der nähe bin um interessenten die wohnung zu zeigen

So etwas bitte nachweislich per Einwurfeinschreiben machen.

darf ich den interessenten sagen was er für ein Mensch ist? Ich würde mich schlecht fühlen das vorzuenthalten.

Nein.

LG

johnnymcmuff


Sei froh, dass du gekündigt hast! Schau dass du schnell ausgezogen bist und dann ist ruhe! Ich würde nicht mehr viel machen! Außer er hat die Wohnung ohne dein Wissen betreten, dann würde ich eine Anzeige schalten! ;)

timpertzut 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 20:59

darf ich den interessenten sagen was er für ein Mensch ist? Ich würde mich schlecht fühlen das vorzuenthalten.

Nouredine1989  16.09.2016, 21:00
@timpertzut

Er könnte dich wegen übler Nachrede anzeigen! Lass es lieber! ;)