Erste Mietzahlung bezahlen, obwohl keine Schlüssel zur Wohnung
Hey liebe Experten,
Ich habe mitte März einen Mietvertrag für den 1. April unterschrieben. Die Marklergebühr sowie die Kaution wurden bereits überwiesen. So weit, so gut. Nun möchte ich wissen, wie es mit der ersten Mietzahlung aussieht, da ich vermutlich keine Schlüssel bis zum Vertragsbeginn bekommen werde. Die Wohnung wird vom Vermieter noch renoviert, weshalb er mir die Schlüssel zum jetztigen Zeitpunkt nicht aushändigen kann. Zur Renovierungsdauer hat er keine Angaben gemacht, ich vermute aber, dass er noch die ganze Woche hierfür brauchen wird.
Muss ich also die erste Mietzahlung zum Vertragsbeginn leisten oder kann ich mit dem Einbehalten der Miete bis ein Schlüsselübergabe-Termin feststeht, ein wenig Druck ausüben? Ich brauche die Wohnung echt dringent und das wusste der Vermieter auch.
7 Antworten
Ich habe mitte März einen Mietvertrag für den 1. April unterschrieben. Die Marklergebühr sowie die Kaution wurden bereits überwiesen. So weit, so gut.
Die Kaution darf laut BGB in drei Raten gezahlt werden, beginnend mit der ersten Miete zu Mietbeginn, auch wenn vertraglich was anderes im Mietvertrag steht oder der Vermieter was anderes verlangt-
Nun möchte ich wissen, wie es mit der ersten Mietzahlung aussieht, da ich vermutlich keine Schlüssel bis zum Vertragsbeginn bekommen werde.
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Die Wohnung wird vom Vermieter noch renoviert, weshalb er mir die Schlüssel zum jetztigen Zeitpunkt nicht aushändigen kann. Zur Renovierungsdauer hat er keine Angaben gemacht, ich vermute aber, dass er noch die ganze Woche hierfür brauchen wird.
Muss ich also die erste Mietzahlung zum Vertragsbeginn leisten oder kann ich mit dem Einbehalten der Miete bis ein Schlüsselübergabe-Termin feststeht, ein wenig Druck ausüben? Ich brauche die Wohnung echt dringent und das wusste der Vermieter auch
Sie können für jeden Tag, den Sie nicht in die Wohnung können, die Miete zu 100% kürzen und es wäre auch Schadenersatzforderungen möglich z.B. für Lagerung der Möbel usw.
Reden Sie mit dem Vermieter und fragen Sie, wann Sie einziehen können.
Ohne Schlüssel auch keine Miete. Du kannst die Wohnung ja nicht nutzen. http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_10-U-20204_Mietzins-Keine-Mietzahlungspflicht-des-Mieterswenn-der-Schluessel-fehlt.news1693.htm
Wenn Du die Wohnung wegen der Renovierung nicht nutzen kannst, ist für diese Zeit eine Mietminderung von 100% möglich.
Du musst erst bezahlen wenn Du die Schlüssel bekommst. Dann aber auch nicht für den ganzen Monat, sondern nur anteilig.
Für die Zeit, in der du nicht einziehen kannst, brauchst du gar keine Miete zu bezahlen. Der Vermieter scheint sich hier nicht an den Vertrag zu halten. Du kannst sogar die Miete, die du für deine alte Wohnung für die Tage im April, wo du dort noch wohnen musst deinem neuen Vermieter in Rechnung stellen. Und dann sollte im Mietvertrag ein Zahltermin vereinbart sein. Miete zu diesem Termin unter vorbehalt vollständig zahlen und im Folgemonat zu viel bezahltes einbehalten.
Du kannst ihm das auch in Rechnung stellen, falls Du aus der alten Wohnung schon rausmusst und in ein Hotel + Anmieten eines Lagers für Deine Möbel. Vielleicht solltest Du das auch mal anmerken, um mal Druck zu machen.
Vertragsbeginn ist der 01.04. Wenn du erst später in die Wohnung darfst, kannst du die Miete natürlich um den Tagesanteil der Verspätung einmalig mindern! Warum sollst du den vollen Preis für etwas zahlen, was du nicht "voll" nutzen kannst für den Monat.
Nicht nur du hast den Vertrag abgeschlossen, der Vermieter auch! In diesem verpflichtet er sich, dir den Wohnraum ab 01.04 zur persönlichen Verfüung zu stellen. Kann er das nicht, wird die Zahlung um den Anteil einmalig gemindert!