Was kann ich gegen eine Anschuldigung eine Ordnungwidigkeit begangen zu haben machen?
Also habe jetzt gerade ein Schreiben von der Stadtverwaltung aus dem Briefkasten gefischt welches mich beschuldigt eine Ordnungwidrigkeit begangen zu haben um genau zu sein soll ich mehrere Tüten müll und Kartons ein paar Straßen weiter abgestellt haben. Auf mich sind sie gekommen weil mein Name und meine Adresse in dem Müll gefunden worden sind. Nur als kleine Zwischeninformation ich habe den besagten Müll da nicht abgeladen aber vor kurzem wurde der gelbe Sack und Papiermüll ausgestellt zur Abholung und da habe ich wie alle anderen Mieter auch meinen Müll abends rausgestellt vor unserem Haus und nicht an der Adresse an der der Müll von oben Gefunden wurde.
Foto vom Schreiben beigefügt
Ich frage mich auch ob das überhaupt als Beweis zählt weil ich bin ja unschuldig?
5 Antworten
Dabei ist doch sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser steht, wie Du Dich zur Wehr setzen kannst. Es gibt auch eine Frist, die Du einhalten musst.
Du solltest in der Begründung schildern, dass Du Deinen Plastik- und Papiermüll ordnungsgemäß rausgestellt hast und nicht dafür verantwortlich bist, dass andere Deinen Müll in den Straßen der Stadt verteilen.
Viel Erfolg!
Da wird dir lediglich Gelegenheit gegeben, deine Version der Sache darzustellen. Du kannst es tun, mußt es aber nicht.
Entschieden wird erst, nachdem du selbst dazu Stellung genommen hast oder innerhalb der vorgesehenen Frist nicht reagiert hast.
Falls du später einen Bußgeldbescheid bekommst, wird dieser eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
ist ein hinweis auf einen einspruch vorhanden? wenn ja, dann einspruch einlegen und schriftlich darstellen, warum du das tust.
Hallo,
du hast bisher erst einen Anhörungsbogen erhalten. Dieser dient dazu, dass du dich zu dem Vorwurf äußern kannst, was eines deiner Grundrechte ist.
Irgend wo auf dem Brief wirst du eine Telefonnummer oder eine Adresse finden, melde dich dort mal.
Prinzipiell kannst du gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.e-recht24.de/artikel/verkehrsrecht/10113-einspruch-bussgeldbescheid.html
MfG
Lenny
Schreib das doch so ?`!?!?
Je nach dem was die gefunden haben, was die beweisen können machen die dann weiter oder nicht.