Ist es eine falsche Verdächtigung wenn man eine nicht existierende Person angibt bei einer Ordnungswidrigkeit?

7 Antworten

Nein.

Aber wenn Du durch eine Person mit hoheitlichen Befugnissen nach Deinem Namen gefragt wirst und dabei eine Falschangabe machst, ist das eine weitere OWi nach §111 OWiG - koset bis zu 1000 Öcken.

Eine falsche Verdächtigung kann es m.M. nach nur gegen real existierende Personen geben. Solltest du aber zum Vermeiden eines Bußgeldes zu diesem "Verfahren" greifen, verlässt du den Bereich des OWiG.

Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)bezieht sich nur auf Straftaten.

Nein, ist es nicht, aber dumm ist es. Das wird in Windeseile aufgedeckt, und schon stehst Du wieder zu Vernehmung an.

nein, aber eine Lüge