Anhörungsbogen erhalten wegen Ordnungswiedrigkeit. Was hinschreiben bei wirtschaftlichen Verhältnissen?
Hallo,
Ich habe aufgrund einer Ordnungswiedrigkeit einen Anhoerungsbogen erhalten. Da ich sowas zuvor noch nie ausfuellen musste habe ich eine Frage zum Punkt wirtschaftliche Verhaeltnisse.
Ich lebe im Bundesland Hessen, die Ordnungswiedrigkeit wurde allerdings im Bayrischen Grenzgebiet begangen (falls das einen Unterschied machen sollte). Bei der Vor Ort Kontrolle vor 2 Monaten habe ich dem Polizisten gesagt, dass ich c.a 500-600 Euro verdiene, was ich genau gesagt hab weiss ich nicht mehr. Der Polizist hat sich diese Aussage auch notiert. Allerdings hatte ich damals einen Nebenjob neber meinem 450 Euro FSJ. Dieser Nebenjob faellt mittlerweile weg, weshalb ich seit den lezten 2 Monaten nur noch konstant 450 Euro verdient habe.
Soll ich nun bei wirtschaftliche Verhaeltnisse die Angabe von damals hinschreiben (also entweder schreibe ich "500-600" oder "hoechstens 600") oder sollte ich die heute geltende Zahl hinschreiben (also 450). Oder sollte ich gar nichts hinschreiben, da die Angabe ja freiwillig ist? Ich dachte mir halt, dass sich eine Angabe positiv auswirken koennte, da mein Verdienst relativ gering ist.
7 Antworten
Die Verwarn- und Bußgelder sind einkommensunabhängig und für jeden gleich. Der Bußgeldkatalog macht keine Unterschiede.
Nur bei gerichtlichen Geldstrafen werden verdienstabhängige Tagessätzen errechnet.
Es sollte also egal sein.
Gruß S.
Praktisch macht das eigentlich keinen Unterschied was du hinschreibst, kannst es auch gleich weglassen.
Normalerweise sind in den Anhörungsbögen auch schon Verwarngelder bestimmt. Falls das hier auch der Fall ist, dann bezahl das einfach. Ist immer günstiger als das richtige Bußgeld.
Komisch. Andere Bundesländer, andere Sitten anscheinend. Ich würde wahrscheinlich höchstens 600 reinschreiben. Dann widerspricht sich das nicht mit der Aussage des Beamten und ich kann mir nicht vorstellen, dass das für die Höhe des Bußgeldes einen Unterschied macht, ob man 450€ oder bis zu 600€ verdient. Du zählst so oder so als Geringverdiener.
Bei einer OWI sind die "Tarife" festgeschrieben und nehmen (leider) keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen.
Es wäre schon cool, wenn die Strafe prozentual auf das Einkommen gerichtet würde!
Das brauchst du nicht auszufüllen. Du schreibst deine persönlichen Daten hinein, und ob du den Verstoß zugibst oder nicht. Das Restliche geht niemandem etwas an.
Dein Verdienst hat keinen Einfluß auf das Bußgeld, denn das ist ein Katalog.
Ich denke, Du musst den Verdienst hinschreiben den Du hattest zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit.
Da steht nur dabei, dass falsche Angaben oder das weglassen des Anhoerungsbogens mit 1000 Euro bestraft werden. Ansonsten steht kein Betrag dabei