Anhörungsbogen erhalten wegen Ordnungswiedrigkeit. Was hinschreiben bei wirtschaftlichen Verhältnissen?

7 Antworten

Die Verwarn- und Bußgelder sind einkommensunabhängig und für jeden gleich. Der Bußgeldkatalog macht keine Unterschiede.

Nur bei gerichtlichen Geldstrafen werden verdienstabhängige Tagessätzen errechnet.

Es sollte also egal sein.

Gruß S.

Praktisch macht das eigentlich keinen Unterschied was du hinschreibst, kannst es auch gleich weglassen.
Normalerweise sind in den Anhörungsbögen auch schon Verwarngelder bestimmt. Falls das hier auch der Fall ist, dann bezahl das einfach. Ist immer günstiger als das richtige Bußgeld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
GXleif 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 16:41

Da steht nur dabei, dass falsche Angaben oder das weglassen des Anhoerungsbogens mit 1000 Euro bestraft werden. Ansonsten steht kein Betrag dabei

MinervaDieEule  30.11.2020, 16:43
@GXleif

Komisch. Andere Bundesländer, andere Sitten anscheinend. Ich würde wahrscheinlich höchstens 600 reinschreiben. Dann widerspricht sich das nicht mit der Aussage des Beamten und ich kann mir nicht vorstellen, dass das für die Höhe des Bußgeldes einen Unterschied macht, ob man 450€ oder bis zu 600€ verdient. Du zählst so oder so als Geringverdiener.

Bei einer OWI sind die "Tarife" festgeschrieben und nehmen (leider) keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen.

Es wäre schon cool, wenn die Strafe prozentual auf das Einkommen gerichtet würde!

Das brauchst du nicht auszufüllen. Du schreibst deine persönlichen Daten hinein, und ob du den Verstoß zugibst oder nicht. Das Restliche geht niemandem etwas an.

Dein Verdienst hat keinen Einfluß auf das Bußgeld, denn das ist ein Katalog.

Ich denke, Du musst den Verdienst hinschreiben den Du hattest zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung