Rechte im Gemeindeweg

2 Antworten

Was meinst Du mit "Gemeindeweg"? Ist das ein öffentlicher Weg, oder ein Privatgrundstück auf welches Ihr ein Wegerecht besitzt? Sollte es ein öffentlicher Weg sein, so darf die Nachbarin keinen "Müll" dort entsorgen. Versuche doch selbst mal Nägel oder Scherben oder ähnliches auf die Strasse zu kippen ;) Interessant wäre dieser "Nutzungsvertrag", wir wissen ja nicht was dort vereinbart wurde. Vermutlich wäre das beste, ihr such euch einen Anwalt eures vertrauens aus. Sollte sich der Verdacht der "Vetternwirtschaft" erhärten, dann hilft manchmal auch eine Beschwerde über den Bürgermeister bei der Amtsverwaltung. Ausserdem schreibst Du von einem Garagenbau. Habt ihr hierfür eine entsprechende Baugenehmigung? Ein carport ist nicht immer mit einer Garage gleichzustellen.

Nachbar3 
Beitragsersteller
 11.06.2012, 14:28

Das ist ein öffentlicher Weg, diesen mehrere Parteien nutzen.Diesen Nutzungsvertrag haben wir nur unterschrieben um die Gehnemigung für die Garage zu bekommen. Im Nutzungsvertrag steht drin das wir das Recht haben diese Wegepazelle auf 40m als Zufahrt zu unser Garage zu benutzen. Ein Ausbau seitens der Ortsgemeinde erfolgt nicht. Wir die Besitzer und die Besucher verzichten auf jegliche Ansprüche, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die aufgeführte Wegepazelle betreffend entstehen können. Sollten dennoch diese Ansprüche geltend gemacht werden, so stellt der Eigentümer die Ortsgemeinde Becherbach hiervon frei. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus der Unterhaltungspflicht als auch für Ansprüche aus dem Wegebau. Was wir nicht verstehen die anderen zwei Nachbarn haben auf ihre Grundstücke auch ein Wegereicht eingetragen. Haben aber keinen Nutzungsvertrag unterschreiben müssen!! Warum, und ist dies zulässig?

werdnichkomisch  11.06.2012, 14:46
@Nachbar3

Also ist es ein "öffentlicher" weg, der der Gemeinde gehört. Somit stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Nachbarn diesen Weg "über Gebühr" beanspruchen bzw. Verschmutzen. Niemand würde auf die Idee kommen und Scherben auf einer "normalen" Strasse verteilen. Im zweifelsfalle musst Du die Nachbarin anzeigen. Durch das eingetragene Wegerecht benötigen die Nachbarn keinen Nutzungsvertrag. ier regelt das Gesetz die Rechte und Pflichten des Wegeberechtigten. Ihr solltet auch versuchen euch das Wegerecht in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Nachbar3 
Beitragsersteller
 11.06.2012, 20:29
@werdnichkomisch

Also, verstehe ich das jetzt richtig? Ich habe das Wegerecht beim Grundbuch eingetragen bekommen, aber nur, weil wir diesen Nutzungsvertrag unterschreiben mußten. Ist dieser Nutzungsvertrag hinfällig? Gelten also die normalen Wegerechte? Sehe ich das richtig, das diese Frau verpflichtet ist den Weg freizuschneiden? Wie sieht das mit der Wassereileitung aus? Sobald es regnet läuft Wasser, dieses aus einem Betongrohr kommt und in ihrer Gartenmauer integriert ist auf den Weg, und weil unser Grundstück tiefer liegt über unseres ab. Wir haben jetzt angst, da unser Haus unterkellert ist das wir mit den Jahren einen Wasserschaden haben. Desweiteren haben wir den Bürgermeister, dieser seit einem Jahr bescheid weiß,( sogar schriftlich ) unsere Beanstandungen gemeldet, ist sogar jetzt soweit, sobald es jetzt regnet ist der halbe Weg überschwemmt, und wenn der richtige Nachbar durchfährt es bis ans Haus spritzt. Jetzt haben wir in unserer Verzweiflung gefragt ob wir auf unsere Kosten in der riesen Pfütze verursacht vom Wasser Vorsieb auf unsere Kosten auffüllen dürfen, abermals wurde uns vom Bürgermeister gesagt, das wir keine Rechte im Weg haben. Die Krönung ist, das das Ordnungsamt sogar seit über einem halben Jahr bescheid weiß, aber von unserer Nachbarin der Freund ja da arbeitet, nichts unternimmt. Wo können wir uns denn jetzt Hilfe versprechen?

werdnichkomisch  11.06.2012, 20:34
@Nachbar3

"Wo können wir uns denn jetzt Hilfe versprechen?"

In diesem verhärtetem Fall nur noch bei einem Rechtsanwalt. Ich kenne mich mit dem Wegerecht nicht zu 100% aus, aber m.E. nach bedeutet das Wegerecht, das der Besitzer des Weges das Wegerecht zu ermöglichen hat. Sprich er muss für die Verkehrssicherheit und tauglichkeit sorgen. Dazu gehört auch das freischneiden, Schnee räumen, etc. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Eine Beratungsrunde bei einem (guten) Rechtsanwalt solltet ihr wohl investieren. Ist nicht ganz so teuer wie alle denken, aber es hilft beim Nerven sparen ;)

Und mit dem Wasser (auch wenn euch das jetzt vermutlich nicht mehr hilft): Jeder muss dafür sorgen, dass das Wasser, das auf sein Grundstück fällt auch dort vesickert. Sie darf es nicht zu euch überleiten.