Rechte im Gemeindeweg
Hallo, wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, dies nur über einen Gemeindeweg erreichbar ist. Dieser Weg wird mit 2 weiteren Hauseigentümern und Garteneigentümern genutzt. Am Anfang war alles okay, bis wir auf die Idee kamen eine Garage zu bauen, von da an haben wir Ärger, man muß sich vorstellen das wir ein Haus kaften an diesem Bauplan vom Haus bereits ein genehmigtes Carport laut Plan genehmigt war. Als wir jetzt eine Garage bauen wollte meinte unsere Nachbarin, " dies wäre Ihr Überhaupt nicht recht" Ab jetzt haben wir den größten Ärger, jetzt fiel auf, das wir kein überfahrrecht auf diesem Weg haben, dieser wurde uns noch Monaten eingetragen, aber wir mußten der Gemeine einen Nutzungsvertrag unterschreiben, indiesem wir keine Ansprüche auf den Weg haben, und unsere Besucher! War uns am Anfang egal, hauptsache wir dürfen unsere Garage bauen! Ist so ein Nutzungsvertrag überhaupt zulässig? Jetzt köommen wir nähmlich zum hauptproblem unsere Nachbarin sieht nicht ein den Weg von Bäumen, Sträuchern, Hecken und soweiter zu befreien, das wir den Weg, ohne unser Auto zu verkratzen befahren können. Wenn wir Baumaterial brauchen, wird dies auf der Hauptstraße abgeladen, und wir müssen alles mit der Schubkarre über den Weg fahren. Unser Bürgermeister weiß seit über einem Jahr bescheid und unternimmt nichts er weist nur auf unseren Nutzungsvertag hin und sagt, wir hätten keine Rechte, deswiteren wird von der besagten Nachbarin Wasser, dies gefaßt aus einem Betonrohr kommend vor unsere Haustüre läuft Wasser in den Weg eingeleitet, dies nur über unserem Grundstück ablaufen kann. Wenn die Nachbarin von uns aufmerksam gemacht wird das Sie den Weg sauber zu halten hat, bekommen wir vor unsere Einfahrt Geschenke geschüttet, wie Nägel Glasscherben, Tontopfscherben, Eisenpinne etc. Unser Bürgermeister, kommt und erzählt uns wir sollen das weg machen und fertig, das scönste beim beseitigen das wir keinen platten Reifen bekommen, werden wir von ihr Fotografiert. Als wir Sie darauf ansprachen, sagte Sie das wäre lächerlich von uns Sie schütte schon 20 Jare den Dreck in den weg, und wenn Sie den Weg fotografiere und wir darauf sind, wäre das unsere Schuld. Jetzt haben wir einen Garten gekauft, und wollen wissen, ob wir jetzt Ansprüche auf den Weg stellen dürfen? Uns wurde untersagt sogar Vorsieb, diesen wir sogar selber bezahlen würden aufzufüllen. Warum hat diese Person mehr Rechte? Weil wir zugezogen sind? Weil mein Mann, nicht wie ihr Freund auf der Verbandsgemeinde arbeitet? Bitte um Hilfe
2 Antworten
Was meinst Du mit "Gemeindeweg"? Ist das ein öffentlicher Weg, oder ein Privatgrundstück auf welches Ihr ein Wegerecht besitzt? Sollte es ein öffentlicher Weg sein, so darf die Nachbarin keinen "Müll" dort entsorgen. Versuche doch selbst mal Nägel oder Scherben oder ähnliches auf die Strasse zu kippen ;) Interessant wäre dieser "Nutzungsvertrag", wir wissen ja nicht was dort vereinbart wurde. Vermutlich wäre das beste, ihr such euch einen Anwalt eures vertrauens aus. Sollte sich der Verdacht der "Vetternwirtschaft" erhärten, dann hilft manchmal auch eine Beschwerde über den Bürgermeister bei der Amtsverwaltung. Ausserdem schreibst Du von einem Garagenbau. Habt ihr hierfür eine entsprechende Baugenehmigung? Ein carport ist nicht immer mit einer Garage gleichzustellen.
Also ist es ein "öffentlicher" weg, der der Gemeinde gehört. Somit stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Nachbarn diesen Weg "über Gebühr" beanspruchen bzw. Verschmutzen. Niemand würde auf die Idee kommen und Scherben auf einer "normalen" Strasse verteilen. Im zweifelsfalle musst Du die Nachbarin anzeigen. Durch das eingetragene Wegerecht benötigen die Nachbarn keinen Nutzungsvertrag. ier regelt das Gesetz die Rechte und Pflichten des Wegeberechtigten. Ihr solltet auch versuchen euch das Wegerecht in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Also, verstehe ich das jetzt richtig? Ich habe das Wegerecht beim Grundbuch eingetragen bekommen, aber nur, weil wir diesen Nutzungsvertrag unterschreiben mußten. Ist dieser Nutzungsvertrag hinfällig? Gelten also die normalen Wegerechte? Sehe ich das richtig, das diese Frau verpflichtet ist den Weg freizuschneiden? Wie sieht das mit der Wassereileitung aus? Sobald es regnet läuft Wasser, dieses aus einem Betongrohr kommt und in ihrer Gartenmauer integriert ist auf den Weg, und weil unser Grundstück tiefer liegt über unseres ab. Wir haben jetzt angst, da unser Haus unterkellert ist das wir mit den Jahren einen Wasserschaden haben. Desweiteren haben wir den Bürgermeister, dieser seit einem Jahr bescheid weiß,( sogar schriftlich ) unsere Beanstandungen gemeldet, ist sogar jetzt soweit, sobald es jetzt regnet ist der halbe Weg überschwemmt, und wenn der richtige Nachbar durchfährt es bis ans Haus spritzt. Jetzt haben wir in unserer Verzweiflung gefragt ob wir auf unsere Kosten in der riesen Pfütze verursacht vom Wasser Vorsieb auf unsere Kosten auffüllen dürfen, abermals wurde uns vom Bürgermeister gesagt, das wir keine Rechte im Weg haben. Die Krönung ist, das das Ordnungsamt sogar seit über einem halben Jahr bescheid weiß, aber von unserer Nachbarin der Freund ja da arbeitet, nichts unternimmt. Wo können wir uns denn jetzt Hilfe versprechen?
"Wo können wir uns denn jetzt Hilfe versprechen?"
In diesem verhärtetem Fall nur noch bei einem Rechtsanwalt. Ich kenne mich mit dem Wegerecht nicht zu 100% aus, aber m.E. nach bedeutet das Wegerecht, das der Besitzer des Weges das Wegerecht zu ermöglichen hat. Sprich er muss für die Verkehrssicherheit und tauglichkeit sorgen. Dazu gehört auch das freischneiden, Schnee räumen, etc. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Eine Beratungsrunde bei einem (guten) Rechtsanwalt solltet ihr wohl investieren. Ist nicht ganz so teuer wie alle denken, aber es hilft beim Nerven sparen ;)
Und mit dem Wasser (auch wenn euch das jetzt vermutlich nicht mehr hilft): Jeder muss dafür sorgen, dass das Wasser, das auf sein Grundstück fällt auch dort vesickert. Sie darf es nicht zu euch überleiten.
Das ist ein öffentlicher Weg, diesen mehrere Parteien nutzen.Diesen Nutzungsvertrag haben wir nur unterschrieben um die Gehnemigung für die Garage zu bekommen. Im Nutzungsvertrag steht drin das wir das Recht haben diese Wegepazelle auf 40m als Zufahrt zu unser Garage zu benutzen. Ein Ausbau seitens der Ortsgemeinde erfolgt nicht. Wir die Besitzer und die Besucher verzichten auf jegliche Ansprüche, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die aufgeführte Wegepazelle betreffend entstehen können. Sollten dennoch diese Ansprüche geltend gemacht werden, so stellt der Eigentümer die Ortsgemeinde Becherbach hiervon frei. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus der Unterhaltungspflicht als auch für Ansprüche aus dem Wegebau. Was wir nicht verstehen die anderen zwei Nachbarn haben auf ihre Grundstücke auch ein Wegereicht eingetragen. Haben aber keinen Nutzungsvertrag unterschreiben müssen!! Warum, und ist dies zulässig?