Vermieter will Bäume fällen
Wir haben seit 12 Jahren ein Eigenheim mit eingefriedetem Gartengrundstück gemietet. im Mietvertrag steht: " Der Mieter übernimmt die Gartenpflege." Seit einem Jahr haben wir einen neuen Vermieter, dieser will nun sämtliche Bäume auf dem Grundstück (6 Stück) fällen lassen. Diese sind schon 40 jahre alt und 10m hoch und dem entsprechend dick. Die Bäume machen den Flar und Charakter des ganzen Grundstückes aus und uns bricht es das Herz, wenn diese tollen Bäume sterben müssen. Setzen wir mal vorraus, der Vermieter bekommt von der Stadt die Genehmigung zum Bäume fällen. 1. darf der Vermieter, solange der Mieter die Gartenpflege übernimmt, darin Bäume fällen. 2. darf der Vermieter oder ein anderer überhaupt das Grundstück betreten 3. würde der Vermieter diese Maßnahme vorher schriftlich ankündigen,dann könnte ich sie über einen Anwalt verhindern,leider tut er das nicht, sondern kommt gleich mit der Säge. Im übigem will er Parkplätze schaffen.
5 Antworten
Der Garten mit Bäumen wurde an euch vermietet. Ihr seid also Besitzer und habt das Hausrecht. Demzufolge darf niemand, auch nicht der Vermieter als Eigentümer, das Grundstück ohne eure Einwilligung betreten, gleich garnicht ohne eure Einwilligung dort irgendwelche Arbeiten und Veränderungen der Bepflanzung/des Bewuchses vornehmen. Außerdem habt ihr selbst die Gartenpflege vertraglich übertragen bekommen. Demzufolge kann der Vermieter nun nicht auf eurem Besitz schalten und walten wie er will. Sollte er nun kommen und fällen wollen, wäre das Hausfriedensbruch, sofort Polizei informieren und Anzeige erstatten. Die Polizei muss einschreiten und den Vermieter daran hindern, sein Vorhaben durchzusetzen. Selbst wenn von den Bäumen eine Gefahr ausginge, wäret ihr verantwortlich, das Fällen aus diesem Grunde müsstet ihr dann sogar bezahlen.
Er darf die Bäume nicht so einfach fällen, denn ihr habt laut Mietvertrag die Gartenpflege zu machen und so müßt ihr euch um die Bäume kümmern. Will er dennoch die Bäume weghaben, bedarf der Mietvertrag einer Änderung in dem die Gartenpflege für euch entfällt.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
Hat der Mieter die Gartenpflege unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übernommen, so hat er im Rahmen der Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu anzulegen und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. 11. 2004 - 2/11 S 64/04).
Selbst wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, so darf der Vermieter ihm nicht aber nicht vorschreiben, was im Einzelnen im Garten hinsichtlich von Pflegemaßnahmen zu tun ist (LG Wuppertal WM 2000,353) - allerdings dürfen entsprechende Regelungen in den Mietvertrag aufgnommen werden und sind dann vom Mieter zu beachten.
<<<<Hat der Mieter die Gartenpflege unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übernommen, so hat er im Rahmen der Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu anzulegen und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. 11. 2004 - 2/11 S 64/04).<<<<
Der Mieter muß, da es sich bei neu anzulegenden Rasenflächen, Bäume fällen oder pflanzen jeweils um eine bauliche Veränderung handelt, das Einverständnis des Vermieters einholen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm
Dennoch darf der Vermieter auf dem vermieteten Grundstück nicht tun und lassen was er will.
wenn er die Baumfällgenehmigung der Gemeinde hat, dann schon.
Das ist dann was anderes. Eine Genehmigung der Gemeinde ist was handfestes......
@Nemesis2010: Der Vermieter darf nicht ungefragt das vermietete, umfriedete Grundstück betreten. Denn der Mieter hat da das Hausrecht.
Gleich mit der Säge darf er nicht kommen.
Ungefragt aufs Grundstück darf er auch nicht (Hausfriedensbruch). Manche Vermieter behaupten "es ist ja mein Haus und mein Grundstück". Aber als Mieter hast du erst mal das Hausrecht und bestimmst, wer rein darf und wer nicht (auch den Vermieter kannst du rauswerfen oder abweisen).
Besuche muß der Vermieter rechtzeitig (ich glaube mindestens 7 Tage vorher) ankündigen.
Anständige Vermieter rufen an und fragen den Mieter, wann ihm ein Besuch am besten passt.
Ich würde an deiner Stelle auch mal aufmerksam werden und gucken, was der vor hat. Denn wenn der neue Vermieter da schon fleißig Bäume fällen will und umbauten (Parkplätze) plant, kann ich mir vorstellen, daß dir bald eine Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarfs ins Haus flattert.
umgekehrt wird ein schuh daraus. wenn der vermieter gründe für seine maßnahme hat, könnte er (je nach formullierung im mietvertrag) das baumfällen oder die kosten dafür von euch verlangen.
wir haben nach kyrill auch bäume gefällt. zumindest die, die beim umfallen nachbargebäude hätten beschädigen können.
^^ Bei der gestellten Frage geht´s aber nicht darum eine Akute oder drohende Gefahr, die von den Bäumen herrührt zu beseitigen, sondern es geht darum, daß der neue Vermieter nach eigenem Gusto Bäume weg haben will.
Und die "bauliche Veränderung", nämlich die Parplätze sind ja nicht die Idee des Mieters, sondern die des Vermieters, der die da erstellen will.
Richtig, nur der Eigentümer kann über bauliche Veränderungen wie z.B. Bäume fällen auf seinem Grundstück bestimmen.
Vielen Dank an alle für die schnellen hilfreichen Antworten. Da unser Vermieter heute schon wieder mit der nächsten "Umgestalltungsidee" kam, werde ich morgen unseren Anwalt aufsuchen, der ihn dann zur Unterlassung seiner Vorhaben auffordern wird.
Ich glaub das nennt sich Hausfriedensbruch wenn euer Vermieter oder ein anderer ohne Vorankündigung euer Grundstück betritt um dort die Bäume entfernen zu wollen. Bei Hausfriedensbruch kann man die betreffende Person anzeigen.