Unterhaltsanspruch trotz Stipendium?

2 Antworten

Dein Bedarf ist mit dem Geld durch das Stipendium komplett gedeckt. An deinen Vater hast du somit keinen Anspruch mehr.

Bei den bislang gezahlten 326 Euro handelt es sich um den Mindestunterhalt plus Kindergeld in Höhe von 219 Euro, welches wohl deine Mutter einbehält. Und da nur dein Vater zahlt ist deine Mutter offensichtlich nicht leistungsfähig.

Das Geld vom Stipendium gilt als Einkommen. Und somit sind die 326 Euro vom Vater hinfällig. Wobei ab Januar hätte er 345 Euro zahlen müssen, da die Summe gestiegen ist, bei einem bereinigtem Netto von bis zu 1900Euro.Aber nun eh egal...

Jetzt muss er gar nichts mehr bezahlen.

Das Stipendium wird also komplett angerechnet.

MioLuca 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 15:14

Vielen Dank! Das hat es auf den Punkt gebracht.

Ich bin 20 Jahre alt, Student, wohne noch bei meiner Mutter

dann ist doch Dein monatlicher Bedarf ( unter Berücksichtigung des gesetzlichen Kindergeldes ( 219 Euro ) und des Unterhaltsanteiles den auch Deine Mutter ( seit Eintritt Deiner Volljährigkeit ) zu leisten hat mehr als ausreichend gedeckt.

Nur mal für Dich zum Nachdenken ..... wenn Dein Vater vor Gewährung Deines Stipendiums von monatlich 930 Euro "nur" 326 Euro bezahlen musste ... so kann sein anrechnungsfähiges Einkommen nur bei weniger als 1500 Euro netto liegen.

Liegt Dein "Bedarf" höher, so steht es Dir frei nebenbei zu jobben.

Und es steht Dir ( vorrangig vor einem evtl. Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater ) frei Bafög zu beantragen.