Muß die Mutter, wenn sie Unterhalt fordert, ihr Vermögen offen legen?
Ich bin ganz baff! Eine Freundin soll ihr Vermögen, also was sie auf dem Sparbuch hat, offen legen. Das fordert der Anwalt des Unterhaltspflichtigen. Ihre eigene Anwältin rudert jetzt zurück und sagt ja, müssen Sie offenlegen.
Aber wieso? Wir reden NUR vom Unterhalt für die ERSTEN DREI Jahre des Kindes und für die Mutter in den ERSTEN DREI Jahren.
Muß sie in den ERSTEN DREI Jahren wirklich offen legen, was sie gespart hat und wozu soll das gut sein?
5 Antworten
Damit wird sichergestellt, das sie bedürftig und nicht ggf. sogar selber unterhaltspflichtig ist. - Es ist nun mal einfach so, wer an das Geld anderer will, muß auch was dafür tun.
Wenn ihre Anwältin etwas vom Unterhaltsrecht versteht,wird sie ja nicht ohne Grund der Forderung zustimmen !
Hier wird es auch sicher nicht um den Unterhalt fürs Kind gehen,sondern um die Forderung der Mutter für ihren Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes.
Normalerweise wird nur Einkommen oder Elterngeld auf diesen Bedarf angerechnet,aber wenn sie über ein ausreichendes Vermögen verfügt,dann kann hier sicher auch eine Berücksichtigung bis zu einem gewissen Schonvermögen erfolgen,also der evtl.Anspruch geringer oder sogar ganz entfallen.
Hallo,
1. für den Kindesunterhalt ist das Vermögen der Mutter unerheblich, da der Unterhalt dem Kind zusteht und sich der Höhne nach am Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters orientiert.
2. um den Unterhaltsanspruch der Kindsmutter zu bestimmen ist es Notwendig, wie hoch das Einkommen und das Vermögen der Kindesmutter ist. Daher ist die Offenlegung notwendig und auch gerechtfertigt.
wozu soll das gut sein?
Damit die keinen Vorteil aus der Sache bekommt.
Hoffentlich muss die erst das gesparte aufbrauchen. Würde mich für den Vater freuen, wenn das so wäre.
Kenn mich nicht aus, aber es klingt für mich gerecht. Jeder sollte mit offenen Karten spielen, damit man sieht, ob jemand benachteiligt werden würde.