Was ist eine unterschriebene Vertretungsvermutung? (Thema: Bedarfsgemeinschaft)
Kann mir jemand erklären, was ich unter einer unterschriebenen Vertretungsvermutung verstehen kann? Meine Freundin war beim Sozialamt um Arbeitslosengeld II zu beantragen und wir bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft, also benötigt das Amt auch noch sämtliche Daten von allen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft (lediglich sie und ich). Und es wird von allen eine unterschriebene Vertretungsvermutung gefordert. Was genau ist das?
Gruß
1 Antwort
Die Vertretungsvermutung nach § 38 SGB II bezieht sich nur auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II. Bescheide zur Rückabwicklung von Ansprüchen sind an die jeweiligen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft individuell zu richten.
Sieh auch mal hier: http://books.google.de/books?id=wr-VqcRAXQEC&pg=PA156&lpg=PA156&dq=vertretungsvermutung&source=bl&ots=m3cbaQUzKg&sig=5cX8hmvJ7iMN7BUSdCW-I8-eNZs&hl=de&ei=sfyrTZzYLZHKswbxz_WVCA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&ved=0CD0Q6AEwBg#v=onepage&q=vertretungsvermutung&f=false
Okay, entschuldige, aber ich finde die Erklärung etwas kompliziert. Was genau kommt in so eine Vertretungsvermutung? Von wem ist sie auszufüllen?