Was ist eine umgewandelte Wohnung?
Hintergrund meiner Frage ist die Kündigung meines Wohnverhältnisses.
Der Eigentümer meiner Mietwohnung hat gewechselt.
Der neue Eigentümer hat mich nun sofort gekündigt. Unter Beachtung der normalen Kündigungsfrist.
Nun habe ich das Thema Sperrfrist für solche Fälle entdeckt. Und weiss nun nicht ob dies für mich gilt. Ich verstehe nicht was eine umgewandelte Wohnung ist :)
Kann mir da jemand was zu sagen?
4 Antworten
Umgewandelt bedeutet, dass dem bisherigen Eigentümer das ganze Haus gehörte, und er dann die Wohnungen einzeln an verschiedene neue Eigentümer verkauft. (Umwandlung vom Mehrfamilienhaus zu einer Eigentümergemeinschaft)
Beachte bitte, dass der neue Eigentümer die Eigenbedarfskündigung erst dann aussprechen kann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Vorher hat er nicht den rechtlichen Status, um eine Kündigung wirksam aussprechen zu können.
Ihm gehörte also nicht das gesamte Haus, sondern es waren vor dem Verkauf bereits Eigentumswohnungen. Wieviele davon er besaß spielt keine Rolle.
Umwandlung bedeutet, dass für das Haus erst mal eine Teilungserklärung beim Notar gemacht werden muss, um die Anteile für die jeweilige Wohnung festzulegen. Das entfällt hier.
Die Sperrfrist gilt hier also nicht.
Ist es denn ein einzelner Eigetümer oder eine Personengemeinschaft, die die Wohnung gemeinsam kaufen (z.b. er und seine Frau zusammen) und somit auch mehrere Eigentümer gemeinschaftlich im Grundbuch eingetragen werden?
Das weiss ich leider nicht. Ein Ehepaar hat die Wohnung gekauft. Aber ob nun 1 oder 2 im Grundbuch stehen entzieht sich meine Kenntniss.
Es wäre in deinem Interesse, das heraus zu finden. Denn wenn das Ehepaar als Personengemeinschaft die Wohnungen gekauft haben, besteht dann doch wieder die Sperrfrist. Nicht wegen Umwandlung, sondern eben wegen Personengesellschaft, das ist separat im Gesetz geregelt. Und wie gesagt, Kündigung erst nach Eintrag im Grundbuch.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/umwandlung.html
Ich habe das hier gefunden.
Wenn ich es "richtig überflogen" habe, dann hättest du ein Vorkaufsrecht gehabt.
Du schreibst weiter unten das deinem Vermieter nur einige Wohnungen im Haus gehören, nicht alle.
War das schon so als Du die Wohnung gemietet hast?
Wenn ja gilt diese Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf nicht.
Ja, schon bei Beginn des Mietvertrages hatten die 6 Wohnungen 3 Eigentümer.
Dann kann der neue Eigentümer sofort nach Grundbuchänderung wegen Eigenbedarf kündigen.
Wende Dich an den Mieterschutzbund.
Und lies mal da
Punkt 7.
Hallo Renick. Der vorherige Eigentümer der WOhnung besass 2 von 6 Wohnungen aus dem Haus. Diese hat er verkauft. Beide an einen neuen Eigentümer, der diw ohnungen zusammenlegen will, und selsbt dor einziehen möchte. Hbe ich ein ANrecht auf die Sperrfrist?