Was ist eine Güteverhandlung und wer muss erscheinen?
Wir haben eine Klage Schrift beim Amtsgericht eingereicht wegen eines Wasseranschlusses der durch unser Haus den Wasseranschluss unseres Nachbarn bedient.Da diese Wasserleitung marode ist und uns derzeit ein Wasserrohrbruch droht unser Nachbar aber nichts gegen seine Wasserleitung unternimmt haben wir mit dem Nachbarn besprochen das er sich eine eigene Leitung legen lässt.Seit mehr als einem Jahr vertröstet er uns jedoch immer wieder und nix passiert .Mittlerweile muss ich schon alle 2 Tage einen 10 l Eimer auslaufendea Wasser wegschütten.Bun haben wir Klage eingereicht.Heute kam der Termin zur Güteverhandlung.Was kann ich mir darunter vorstellen und wie läuft das ab?Bisher liefen ja alle Einigungsversuche erfolglos ab bzw.wir wurden von unserem Nachbar Vera....!
Und warum wurde zu dieser verhandlung nur mein Mann der Hauseigentümer ist eingeladen.Kann ich da trotzdem dabei sein?
1 Antwort
In § 278 der Zivilprozessordnung ist vorgesehen, dass der mündlichen Verhandlung über die Klage im Normalfall eine Güteverhandlung vorangeht. In der Güteverhandlung soll versucht werden, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Einigung kann dann auch gerichtlich protokolliert werden, sodass sie bindende Wirkung hat. Wenn es zu einer Einigung kommt, findet die mündliche Verhandlung gar nicht mehr statt und die Klage hat sich erledigt.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann findet die mündliche Verhandlung statt. Meistens ist das direkt im Anschluss der Fall. Lest euch noch mal das Schreiben vom Gericht durch! Vielleicht ist das auch bei euch so.
Die Güteverhandlung ist ebenso wie die mündliche Verhandlung öffentlich. Das heißt, du kannst daran als Zuhörer teilnehmen, auch wenn nur dein Mann als Hauseigentümer der Kläger ist.
Vielen Dank .Deine Antwort war sehr hilfreich.