Nachbar grillt nah am Haus
Wir wohnen im Ruhrgebiet ind einem Mietshaus. Der Nachbar(Hauseigentümer) im Haus nebenan hat seinen Grill ca 2m von seiner Hauswand und ca 4 m von unserem Balkon (1.Etage) entfernt stehen und der Qualm zieht oft zu uns (Kinderzimmer und Balkon) rüber. Ich habe Ihm letztens(vor ca 2 Wochen) den "Spaß" nicht verdorben und nichts gesagt, heute das Gleiche. Erst grillen von 14 bis 17 Uhr die Nachbarn im Erdgeschoss und und dann ab 18 Uhr der Nachbar im Haus nebenan. Ich werd echt sauer, bei soviel Rücksichtslosigkeit. Ich habe angeklingelt und ihn wirklich sehr höflich gebeten, seinen Grill woanders, z. B. am anderen Ende seines ca 20m langen Gartens aufzubauen(ich denke, dann stinkt es bei mir in der Wohnung nicht so). Seine Antwort: "Das lassen Sie mal meine Sorge sein, wo der Grill steht". Daraufhin ich:"Seit 14 Uhr haben meine Nachbarn (Erdgeschoss)gegrillt und jetzt fangen Sie an, ich konnte nicht einmal das Kinderzimmer lüften" Seine Antwort:"Das werden Sie wohl hinnehmen müssen, ich wünsche ihnen noch einen schönen Abend" Ich:" Das werden wir ja sehen, ob sie noch einen schönen abend haben." Daraufhin hat er mir die Tür vor der Nase zugemacht. Was kann ich jetzt tun? Wäre toll, wenn mir irgendjemand was aus eigener Erfahrung schreiben könnte. Es gibt einfach zuviele Rechtsurteile...die man drehen und wenden kann, wie man will. Vielen,vielen Dank Ich überlege, die Polizei anzurufen oder etwas schriftliches aufzusetzen. Wäre toll, wenn jemand etwas besser bescheid weiß.
9 Antworten
Und was glaubst du wird die Polizei machen? Es ist nicht verboten, dass der Nachbar in seinem Garten grillt. Das dabei Gerüche entstehen ist ganz normal und lüften kann man auch zu anderen Zeiten, z.B. abends oder morgens. Die Polizei lacht dich nur aus.
Seit wann ist gelegentliches Grillen auf dem eigenen Grundstück denn verboten? Da liegen mehrere Meter dazwischen, man kann auch alles übertreiben.
Fragst Du mich jetzt im Ernst, wann die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze inkraft getreten sind? In NRW z.B. seit 2000...
Ich frage sicher nicht nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, sondern danach, was aus der Nachbarschaft heutzutage geworden ist, dass man sich über jede Kleinigkeit gleich beschweren muss. Man, was waren das noch Zeiten, als man sich in so einem Fall zusammen getan und gemeinsam gegrillt hat. Da hat kein Huhn und kein Hahn danach gekräht, ob da mal ein wenig Rauch zieht, oder es nach gegrillten Würstchen riecht. Es geht doch heute nur noch darum, wie man dem Nachbarn am besten eins reinwürgen und ihm den Spaß verderben kann, nur weil man neidisch darüber ist, weil man selbst auf dem Balkon vielleicht nicht grillen darf. Was stört es mich denn, ob der Nachbar grillt oder nicht, mein Gott und lüften kann man wahrlich auch zu anderen Zeiten. Mal ganz abgesehen davon, dass es Menschen gibt, die die ersten schönen Tage im Jahr wirklich genießen möchten, denn der Winter war ja nun lange genug zu Gast in unserem Land. Aber Spielverderber gibt es ja leider in unserem Land genug. Soll er doch die Polizei rufen, wenn er unbedingt meint, aber ich bin der Meinung, vier Meter Abstand sind völlig ausreichend und der Qualm ist nach ein paar Minuten eh wieder verzogen.
Du hast die Frage aber schon gelesen, oder?
Wenn der Grill 4 Meter entfernt steht (weniger als der Durchmesser meines Wohnzimmer hier) und der Wind entsprechend steht, dann kann er vermutlich beim Grillen gleich mehrerer Gruppen über mehrere Stunden in dem Raum gleich ein paar Würste und Schinken mit räuchern, und so beschreibt er es ja auch...
Und warum sollte er bei dem Wetter den ganzen Tag die Fenster schließen, obwohl auch er das schöne Wetter genießen möchte, damit der Nachbar mit seinen dämlichen Bemerkungen den Grill nicht 10 Meter weiter wegstellen muss? Das ist komplett absurd. Es gibt diese Gesetze aus gutem Grund, nämlich genau damit er das nicht muss...
Manchmal kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln...
Und ich kann über soviel Engstirnigkeit nur den Kopf schütteln. Gesetzesreiter gibt es halt leider inzwischen viel zu viele in unserem Land.
Rücksicht ist keine Einbahnstraße, das hat nichts mit Gesetzen zu tun, die schützen nur vor Leuten, die diese für eine halten...
Falsch ! Die Geruchsbelästigung ist ein Mangel und muss vom Mieter nicht geduldet werden ! Vgl. Grundsatzurteil , OLG Ham
Nein. Denn es ist keine Geruchsbelästigung an sich, sondern Grillgeruch und dieser wird ganz anders bewertet. Außerdem muss man nicht immer jede Tat des Nachbarn auf die Goldwaage legen. Es handelt sich ja auch nicht um eine Dauerbelästigung, sondern um gelegentliches Grillen.
Wie kommst Du darauf, dass das anders bewertet wird und das nur als Dauerbelästigung verboten ist? Die Rechtslage ist da doch völlig eindeutig...
Man kann aufgrund von Rauchbelästigung die Polizei rufen
siehe auch: http://chefgrill.de/tipps-tricks/grillen-auf-dem-balkon/
Viele Grüße Bernd
Die gute Nachbarschaft fängt bei denen an, die den Grill anheizen. Nämlich bei der Frage, wo stelle ich den Grill hin, aus welcher Richtung kommt der Wind und wohin wird deswegen der Rauch geblasen. Kommt der Wind gerade so, dass der Rauch zu den engsten Nachbarn geweht wird, lieber nicht grillen oder die Leute fragen - noch besser - einladen. Außerdem stellt man den Grill immer so auf, dass er möglichst weit weg vom eigenen und von Nachbarhäusern steht. Wie oft grillen: Ca. 2x pro Monat ist erlaubt. Alles was darüber ist, muss vom belästigten Nachbarn nicht hingenommen werden. Also lieber nicht so oft und dann möglichst schonend für die Nachbarn und dann wird es auch toleriert.
Für die Belästigten: Beim ersten Mal Fenster zu und dann bei Gelegenheit den Nachbarn darauf ansprechen, dass es beim letzten Mal Grillen fürchterlich gequalmt hat und ihn bitten, doch beim nächsten Mal den Grill weiter weg zu stellen. Wird innerhalb kurzer Zeit öfter gegrillt und der Griller zeigt sich uneinsichtig, dann geht es nur noch über Beschwerde beim Vermieter, der es nicht spaßig finden wird, wenn ihm Mietminderung oder gar ein Mieterwechsel deswegen droht.
Es ist wie bei fast allem: Es kommt auf das rechte Maß an und das ist nicht gegeben, wenn bei jedem Stück blauen Himmel der Grill raus geholt wird und wenn gar nicht darauf geachtet wird, wer wieviel Rauch hinnehmen muss. Was zuviel ist, ist eben zuviel.
Du kannst dich nur , schriftlich an deinen Vermieter wenden und um Abhilfe bitten ! Grillen ist ok aber eine Belästigung durch Rauch musst du nicht hinnehmen! Dein Vermieter ist der richtige Ansprechpartner , ändert sich nichts kannst du , nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Miete um ca 20% kürzen ! ( Mietminderung wegen Mangel an der Mietsache ) Grundsätzlich ist immer dein Vermieter der Ansprechpartner ! Lg
Ähm, nö, bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sicher nicht...
Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Daumen hoch!
Aber ja ist das verboten, wenn dadurch andere belästigt werden, und da lacht dann die Polizei auch sicher nicht...