Reihenhaus - Muss der Nachbar Wände trocken legen?
Wir haben bei unserem neu gekauftem Häuschen entdeckt, dass eine Wand zum Nachbarn feucht ist... Da wir kein Badezimmer oder sonstige Wasserleitungen in diesem Bereich liegen haben und oben drüber noch zwei weitere Stöcke von uns sind, die auch nichts von diesem haben, denke ich, dass das Problem vom Nachbarn her kommen muss. Oder woher könnte es noch kommen? Der Nachbar ist eine Bar, das Haus wurde 1479 erbaut... Muss der Nachbar dafür sorgen, dass die Wand auf seiner Seite trocken ist, sodass wir davon keinen Schaden erhalten oder wie schaut es aus? Wenn wir unseren Teil an unserer Seite machen, bringt es wohl nicht viel, wenn es an der anderen Seite weiterhin leckt...?DANKE
6 Antworten
Zunächst einmal muss die Ursache gefunden werden. Solange diese nicht eindeutig dem Nachbarn zugeordnet werden kann, hast du auch keinen Anspruch gegen ihn. Hast du schon einmal mit ihm gesprochen und habt ihr euch die Sache von seiner Seite aus angeschaut?
Ob und inwieweit eine Mitwirkungspflicht des Nachbarn bei der Aufklärung der Ursache besteht, weiß ich nicht - mir fällt im Moment keine gesetzliche Grundlage ein, aber das heißt nicht unbedingt, dass es keine gibt. Vielleicht ist im Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes etwas geregelt.
Normalerweise sind zwischen zwei Reihenhäusern zwei Außenwände. Es kann also auch sein, dass Regenwasser von oben her in den Zwischenraum eindringt.
Genaues kann aber erst ein öffentlich-bestellter Sachverständiger für Bauschäden (IHK, Handwerkskammer, Architektenkammer) feststellen, dann steht auch der Verursacher und damit die Kostenpflicht fest. Bei GF kannst Du dazu keine seriösen Antworten erwarten.
Generell gilt, dass der Verursacher hier den Schaden beheben muss! Vorschlag. Gemeinsam versuchen, ob auf der anderen Seite eine Schadensquelle zu entdecken ist. Wenn keine Einigung erreicht wird, hilft nur ein Sachverständiger weiter. Der Schaden sollte eiligst behobenwerden, um Folgeschäden in grosserem Ausmass zu verhindern.
Kommt drauf an, wem die Rohrleitung gehört...Am besten mal dem Nachbarn drauf anquatschen, notfalls der Versicherung melden. Die werden sich dran drum kümmern bei der Versicherung des Nachbarn Regress zu holen, sollte dies ein erstazpflichtiger Leitungswasserschaden sein, für den er aufkommen muss
Ein Reihenhaus von 1479?
Wusste gar nicht, dass es so etwas vor einem halben Jahrtausend auch schon gab!
Da Ihr nicht wisst, woher die Feuchtigkeit kommt - da könnte es viele Gründe geben - müsstet Ihr erst einmal einen Sachverständigen holen, der der Sache auf den Grund ginge.
Damals stand es ja alleine. Um 1900 wurde unseres dann direkt daran gebaut.