Muß ich meinen Nachbarn an mein Wasseranschluss lassen? Kann ich älteres Wassergeld vordern?
Hallo ich habe 1999 ein Haus, welches auf einem großen Grundstück stand. Das Grundstück wurde dann 1999 geteilt (vermessen und Grenzsteine gesetzt). Was mir aber erst später aufgefallen ist, das mein Nachbar, der auch einen Teil des anderen Grundstückes kaufte, an meinem Wasser angeschlossen ist. Seit 16 Jahren zahlt er nichts. Jetzt soll eine 2te Wasseruhr von dem Wasserlieferanten in meinem Haus eingebaut werden, da meinem Nachbarn es zu teuer ist, einen eigenen Anschluss legen zu lassen. Muß ich das zu lassen? Kann ich Wasserforderungen an meinem Nachbarn stellen ohne das ich seinen Verbrauch kenne?
lieben Gruß an Alle
2 Antworten
Wenn im Grundbuch keine Dienstbarkeit eingetragen ist, wird er sich einen eigenen Wasseranschluss legen lassen müssen, denn Ihr könnt ihn nach Einhaltung einer Frist und Ankündigung einfach vom Wasser trennen. Auch Abwasser ist hier ja ein nicht unerheblicher Faktor. Diese Geschichte schreit ganz laut nach einem Anwalt. Nein, die zweite Wasseruhr würde ich ganz sicher nicht einfach so erlauben
Diese Geschichte schreit ganz laut nach einem Anwalt.
*Unterschreib
wie geht denn so was und wer hat das denn angeordnet?