Güteverhandlung beim Amtsgericht

4 Antworten

Bei einer Güteverhandlung sollten sich beide Partein gütlich einigen. Wenn keine Einigung zustande kommt, entscheidet das Gericht.

Schapeso 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 17:34

Also in unserem Fall kommt sicher keine gütliche Einigung zustande. Wie geht es dann genau weiter ? Weißt Du das ?

Es geht darum zu besprechen ob ein Vergleich also eine Einigung ohne Urteil moeglich ist.Fall das der Fall ist muss jeder auch seine Anwaltskosten und anteilig Gerichtskosten tragen.

Schapeso 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 17:40

Es werden da also beide Parteine angehört. Bei Diesem ´Termin fällt der Richter kein Urteil oder ? Da wird wahrscheinlich wieder ein Termin anberaumt, dass es richtig schön ins Geld geht.

wenn du gütertrennung meinst, werden bei geschiedenen eheleuten alles was sie während der ehezeit zusammen angeschafft haben zusammengerechnet und durch zwei geteilt...

Der Richter versucht einen Vergleich, weil er sich damit eine Urteisbegründung für den Fall, dass er die Sache zum Spruch nehmen müßte ersparen kann! - Faulheit des Richters!