darf eine Kirche mir Hausverbot erteilen?
Hallo.Mein Name ist Katjusha.Ich habe in einer bestimmten Kirche Hausverbot bekommen.Niemals habe ich mich im Vorraum der Kirche,in der Kirche selbst,oder im Cafe der Kirche schlecht verhalten.Auch im Gottesdienst habe ich nicht gestört.Es gab ein paar persönliche Probleme zwischen Menschen,die zur Kirche gehören,und die dort eine hohe Position-oder sogar eine sehr hohe Position haben.Es staute sich Wut in mir auf,die ich dann in Form von unangebrachten Einträgen/Bewertungen über die Kirche in einem sehr bekannten sozialem Netzwerk geschrieben habe.Mir wurde daraufhin Hausverbot erteilt.Ich wartete 4 Wochen,entschuldigte mich schriftlich-mit einem kleinen Geschenk anliegend-bei dem Leiter der Kirche,und bat darum,dass das Hausverbot aufgehoben wird.Die negativen Einträge in dem bekannten sozialem Netzwerk sind schon längst von der Kirche selbst entfernt worden.Es gab keine weiteren Probleme mit mir.Ich habe folgenden Schritt vor : ich möchte den Leiter per Einwurf-Einschreiben dazu auffordern,dass Hausverbot aufzuheben ( und eine Kopie von dem Schreiben machen ).Sollte er innerhalb einer gewissen Frist nicht positiv reagieren,möchte ich beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Einlass in die Kirche beantragen.Was denkt ihr,hat das eine Aussicht auf Erfolg? Danke für eure Antwort im voraus! Kathy
9 Antworten
Am Amtsgericht eine Verfügung einzubringen halte ich für sinnlos - da der "Hausherr" auch das Hausrecht hat (wie Idiealot schon schrieb).
Du hättest in diesem Falle nur eine Chance, wenn du dich an die zuständige Diözese, oder ev. noch höher wendest, dein Handeln zuvor denen gegenüber bereust und sie aber auch gleichzeitig darüber informierst, warum es überhaupt soweit gekommen ist!
good luck, macgun
Die Kirche hat das Hausrecht und selbstverständlich kann sie Dir Hausverbot erteilen. Nach der von Dir beschriebenen Vorgeschichte sowieso.
Einträge in sozialen Netzwerken verschwinden nicht einfach, wenn man sie löscht. Das Netz vergisst nichts. Darüber hast Du Dir wohl keine Gedanken gemacht, und entsprechend bist Du Dir der Tragweite Deines Handelns auch wohl noch immer nicht bewusst.
Ich würde sagen: Deine Klage ist absolut aussichtslos.
Ein Hausverbot erteilt derjenige der Hausrecht hat. Da kannst du 100 Prozesse führen. Das wird nichts bringen.
auch hier gilt, nur der das Hausverbot ausgesprochen hat, kann es wieder zurücknehmen. Da wird dir auch kein RA helfen. Beweise gegen deine Taten werden gesichert sein.
Diese Reaktion von dir ist absolut kindisch und übertrieben. Du kannst hoffen, dass ein Hausverbot nach Entschuldigung aufgehoben wird, nachdem -DU- dich daneben benommen hast, aber du hast es nicht zu erwarten. Bevor jemand erneut Terz macht oder sogar Rufmord begeht, würde ich den auch verweisen. Das hat in einer Kirche nichts verloren. Folglich sehen deine Chancen bescheiden aus.