Räumungsverfügung gegen Drittbesitzer ( Untermieter ) bei Gewerbe, Titelumschreibung als Rechtsnachfolger?
Ich habe einen Lager als Untermieter angemietet und später festgestellt dass der Hauptmieter zwangsgeräumt werden soll. Ich hatte vorher keine Kenntnis davon.Der Gerichtsvollzieher war da ist aber ohne Vollstreckung wieder gegangen. Danach hat der Vermieter eine einstweilige Anordnung gestellt, diese wurde vom AG abgelehnt mit der Begründung , der Vermieter solle den Titel des Hauptmieters gegen mich ( Untermieter ) umschreiben lassen. Jetzt hab ich einen , auf meinen Namen umgeschriebenen Urteil auf Räumung bekommen. Meine Frage : ist das zulässig.
2 Antworten
Da fällt mir noch ein:
Das Problem des Eigentümers ist vielleicht, dass Du zwar die Miete an Deinen Vermieter zahlst. Dass aber Dein Vermieter keine Miete an den Eigentümer bezahlt.
Sprich doch mit dem Eigentümer:
1. Er kann Dir eine angemessene Räumungsfrist einräumen. Du kannst inzwischen was anderes suchen. Während Du noch die Räume benutzt, zahlt Du an ihn eine "Nutzungsentschädigung" , (das ist praktisch eine Miete). Damit spart er die Räumungskosten (die muss er vorstrecken und könnte sie später ggf. von Dir zurückfordern)
oder
2. Vielleicht sucht der Eigentümer ohnehin einen neuen Mieter. Vielleicht kannst Du mit ihm einen Mietvertrag aushandeln. Dann bekommt er die Miete und Du hast die Räume.
Welche Miete ist Deiner Meinung nach angemessen?
250,00 weil nass und schimmlig.
Auch bei der Berliner Räumung wird es alsbald eine Versteigerung der Sachen geben. Deshalb ist wichtig zu wissen, wie der Gerichtsvollzieher weiter macht. Außerdem hast Du das Problem, dass Du an Deine Sachen nicht mehr herankommst, so lange es keine Einigung mit dem Vermieter gibt. Er hat das Problem, dass er ja nur die 250 Euro bekommt. Mit einer Einigung könnte er vielleicht mehr bekommen.
Also könnte sinnvoll sein:
1. Mit dem Vermieter pokern, zumindest um für eine Übergangszeit eine Regelung zu erzielen. Vielleicht gibt er ein Stück nach. Wenn er keinen anderen Mieter findet, dann ist vielleicht danach auch eine dauerhafter Mietvertrag möglich.
2. Daneben andere Räume suchen. Um notfalls bald auszuziehen.
Keine Chance , der Anwalt vom Vermieter hat schon abgewinkt. Sind sauer weil sie mit ihrer einstweiliger Anordnung nicht durch gekommen ist.
Manchmal legt sich der Ärger wieder.
In den letzten Tagen bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Mitteilung; dass der Klägerin eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gemäß 727 ZPO erteilt wurde.
Dagegen erhob ich eine Erinnerung nach 732 ZPO. Mal sehen was passiert.
Ja das ist zulässig.
Wenn Du Untermieter bist, hast Du eine schwache Position. Dein Recht leitet sich alleine vom Mieter ab. Wenn der geräumt wird, wirst Du gleich mitgeräumt.
Du hast aber einen Schadenersatzanspruch gegen deinen Vermieter (=Mieter) wegen Nichterfüllung des Mietvertrages. Er hat Dir schließlich etwas vermietet, was er nicht mehr vermieten konnte.
Zwischen mir als unmittelbarem Besitzer der Mietsache und dem Eigentümer als Vermieter gibt es ja kein Rechtsverhältnis .
Das stimmt. Deshalb kannst Du vom Eigentümer auch nicht verlangen, drin zu bleiben.
Aus Sicht des Eigentümers ist jemand in seinen Räumen, dem er aber zu keiner Zeit gestattet hat, da rein zu gehen.
Zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter gab es keinen schriftlichen Vertrag. Eine Untervermietung war ggf. erlaubt. Ich bin nun mal drin im Lager und kann ja auch nicht so schnell meine Sachen nehmen und gehen. Ich kann den Vermieter verstehen aber nicht seine Fehler ausbaden.
Das verstehe ich. Auch ein mündlicher Vertrag gilt.
Das Problem ist, dass der Eigentümer bereits einen vollstreckbaren Titel hat. D.h. praktisch kann man das auch nicht mehr vor Gericht klären. Das ist schon alles durch.
Das mit den Räumungskosten ist so; als der Gerichtsvollzieher da war meinte sie , der Vermieter habe die Berliner Räumung beantragt d.h. der jenige wird aus den Räumen ohne seine Sachen ausgesperrt. Billig und effektiv mittlerweile. Dann kommt noch dazu , ich muss 250.-Euro monatlich bezahlen, der Vermieter will aber von mir monatlich 900.-Euro haben.