Was ist der Unterschied zwischen einem Betriebsrat und einem Mitarbeiterrat?

4 Antworten

Hallo, interessantes Thema, kennt jemand Beispiele von Unternehmen mit solchen alternativen Gremien? Ist das nur bei kleinen Betrieben üblich? Danke für Antworte u viele Grüße

Betriebsrat oder Personalrat haben gesetzliche Grundlagen zum Handeln.

Alles was Mitarnbeiterräte, Vertrauensräte oder dergl. beschließen hat keine gestzliche Grundlage und im Härtefall alles umsonst. Was die Gremien mit der Geschäftsleitung abschließen ist das Papier nicht wert worauf es steht.

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

In Deutschland ist der Betriebsrat das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mit mindestens 5 ständigen Arbeitnehmern) gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen.

Ist das selbe. Mitarbeiterrat ist eine freiwillige sache der Mitarbeiter, in einem unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern. Ab einer Mitarbeiterzahl von 31 Mitarbeitern, ist es dann gesetzlich vorgeschrieben, und der Betriebsrat wird auch eigens eingestellt. Er bezieht seinen Gehalt, nur mehr für diese Tätigkeit.

Familiengerd  27.05.2011, 14:14

Die beiden ersten Absätze sind richtig (wobei es aber nicht um "ständige", sondern um wahlberechtigte Mitarbeiter geht)! Aber Fragen zum 3. Absatz: Was heißt "ist es dann gesetzlich vorgeschrieben" und "der Betriebsrat wird auch eigens eingestellt" und auch "Er bezieht seinen Gehalt, nur mehr für diese Tätigkeit."??? Ein Betriebsrat ist nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben, ein Betriebsratsmitglied bezieht kein Gehalt "nur mehr für diese Tätigkeit" - das ist ausdrücklich verboten (siehe auch Skandale bei VW, Siemens ...)!!! Also: Dieser "Mitarbeiterrat" als Interessenvertretung kann eigentlich nur eine freiwillige, informelle Einrichtung sein, die die Geschäftsleitung initiiert hat oder duldet (wie auch immer). Der "Mitarbeiterrat" kommt in keinem Gesetz vor. Frag' mal die zuständige Gewerkschaft nach deren Meinung.

BlondIceBear 
Beitragsersteller
 27.05.2011, 18:27
@Familiengerd

hmm... warum hieß es dann vor 2005 als das krankenhaus noch staatl. war "Mitarbeiterrat" und jetzt wo es privatisiert wurde "Betriebsrat"? ich versteh das nicht. im krankenhaus konnte mir das auch keiner sagen...

pontiacssei  01.06.2011, 13:55
@Familiengerd

sorry, aber das ist meine erfahrung. war einige zeit im aussendienst, und da habtte ich viel mit Betriebsräten zu tun. Allerdings bin ich aus Österreich, und eventuell ist es in deutschland anders.

Zitat:

"Insbesondere in IT-Unternehmen und der Medienbranche gilt der Betriebsrat als etwas Altbackenes, deshalb lassen sich Arbeitnehmer dort von der Unternehmensleitung überreden, eine andere Vertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Das Gremium nennt sich dann Roundtable, Mitarbeiterausschuss, Mitarbeiterbeirat, Mitarbeitersprecher, Mitarbeiterrat, Belegschaftsvertretung, Vertrauenssprecher oder ähnlich. Die Modelle ähneln nicht umsonst dem "Klassensprecher". Der Unterschied zum Betriebsrat ist gravierend, denn nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiterrat & Co. können daher allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es nicht. Und die Mitglieder genießen auch keinen gesetzlichen Schutz. Wenn es dem Arbeitgeber zu bunt ist, schafft er den Klassensprecher einfach wieder ab.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit "Bitte, bitte" oder "Das bessere Argument setzt sich durch" nicht getan ist. Wenn das Unternehmen dem massiven Druck von Aktionären (Shareholdern) und Kunden ausgesetzt ist, wird es kaum auf weiche Argumente von Arbeitnehmern reagieren. Gerade in der Krise ist die Belegschaft auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.

Arbeitnehmervertretungen, die nicht den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, genießen keinen Kündigungsschutz, keine gesetzliche Arbeitsbefreiung, keinen Schutz vor Benachteiligungen und haben keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Nur der Betriebsrat kann dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegenhalten.

Wer sich für ein Gremium außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung stellt oder es für eine wirkliche Alternative zum Betriebsrat hält, ist daher entweder verrückt, naiv oder - auch das gibt es leider - gekauft. Trauen Sie keinen Mitarbeiterrat, wählen sie lieber ein Gremium, dass auf gesetzlicher Basis arbeiten kann."

Quelle: http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/krise/index.php