Erfährt mein Arbeitgeber von einem Gerichtsurteil?
Guten Tag,
soeben kam der Betriebsrat zu mir und bat um ein Gespräch bereits morgen früh.
Ich wurde im April wegen einer exhibitionistischen Handlung verurteilt. Mein Arbeitgeber hat von mir nichts erfahren. Jetzt eben kam der Betriebsrat zu mir und schilderte mir kurz, dass es morgen um meine Kündigung gehen wird und sie wüssten über das Gerichtsurteil Bescheid.
Was soll ich jetzt machen?
Bitte um wirklich schnelle antworten.
8 Antworten
Die Kündigung kannst Du sowieso nicht verhindern. Du kannst höchstens dagegen vorgehen. Ich habe allerdings Zweifel, dass das Sinn macht, da Du - soweit ich weiß - in Deinem Job dem §34c GewO unterliegst. Und da dürfen nun mal keine Straftaten passieren, weil sonst die Zuverlässigkeit in Frage steht.
Es besteht allerdings erst einmal kein Grund, das Gespräch mit dem Betriebsrat zu verweigern, da die grundsätzlich die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Wenn auch nicht unbedingt Deine individuellen Interessen. Aber die werden Dich nicht weiter reinreissen..
Heraus gekommen ist es wegen der Mistra - eine Verordnung, die wenigen bekannt ist, aber immer Anwendung findet. Such Dir das passende raus https://www.jurion.de/gesetze/mistra-6/24/
Nein, wenn, dann läuft es anders herum. Dann teilt das Gericht dem Arbeitgeber ungefragt das Urteil mit.
Hat der BR nur gesagt, dass über Deine Kündigung geredet wird? Wenn ja, ist das schon ein bisschen "mager".
Ich kenne das so, dass man den AN zu einem Gespräch einlädt und wenn dieser das Angebot annimmt, auch um seine Stellungnahme zu den Vorwürfen bittet.
Außerdem wird ein Betriebsrat der etwas Ahnung hat, so einer Kündigung bestimmt nicht zustimmen. Wenn er keine Ablehnung schreiben will, kann er sich immer noch raushalten und keine Stellungnahme abgeben.
Ich empfehle Dir, sollte es zu einer Kündigung kommen, sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Ich vermute mal, es wird nicht so einfach sein, mit einer Kündigung durchzukommen, da Deine Tat nichts mit Deinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu tun hat.
Im Übrigen: Egal ob der Betriebsrat eine Kündigung ablehnt, sich raushält oder die Zustimmung erteilt, der AG kann kündigen. Anders ist das nur, wenn z.B. ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden soll und der BR die Zustimmung zur Kündigung verweigert.
Ja, der erste Weg ist die Gewerkschaft! Sie werden dir helfen und zumindest können sie dich sehr gut, vor allem in Sachen Arbeitsrecht beraten.
Mit diesen Dingen ist leider nicht zu spaßen. Ich kenne zwar die Regelungen in Deutschland nicht, jedoch spielt oft das Vertrauen des Arbeitgebers eine große Rolle! Kann er dir nicht mehr Vertrauen, so ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund!
Sollte der Betriebsrat wirklich zustimmen, so nimmt er dir das Recht deine Kündigung anzufechten! Lässt er die Frist von einer Woche verstreichen, so kannst du zumindest selber am Gericht anfechten!
Dein Betriebsrat wird so Klug sein und einfach die Zeit verstreichen lassen! Zustimmung vom Betriebsrat findet sehr selten statt! Er war wahrscheinlich einfach empört.
Sollte der Betriebsrat wirklich zustimmen, so nimmt er dir das Recht deine Kündigung anzufechten!
Wo hast Du das denn her? Das ist falsch!
Es ist für einen AN zwar besser, wenn der BR sich nicht äußert oder sogar einen Widerspruch schreibt, das Recht zur Kündigungsschutzklage besteht aber auch bei einer Zustimmung des BR.
Sollte der Betriebsrat wirklich zustimmen
Es ist im Betriebsverfassungsgesetz überhaupt nicht vorgesehen, dass der Betriebsrat der Kündigung eines Arbeitnehmers ausdrücklich zustimmt.
Nur dann, wenn er sich in der vorgeschriebenen Frist nicht äußert, "gilt" seine Zustimmung "als erteilt".
so nimmt er dir das Recht deine Kündigung anzufechten!
Das ist schlichtweg falsch.
Allerdings bedeutet es für den Arbeitnehmer eine erhebliche Schwächung seiner Position im Kündigungsschutzverfahren, wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht widerspricht oder sich überhaupt nicht äußert.
Nichts kannst du machen. Vorerst. Denn eine Kündigung muss begründet werden. Und wenn du dir im Beruf oder Arbeitsplatz nichts zu Schulden kommen lassen hast, ist es nicht so einfach dir zu kündigen. Nur auf so ein Urteil hin bestimmt nicht. Kommt allerdings auch auf deinen Arbeitsplatz oder Firma an.
Der BR muss aber auch einer Kündigung zustimmen.
Notfalls kannst du über die Gewerkschaft noch einen Arbeitsrechtsbeistand anfordern. Oder gehst gleich zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Ich bin als Immobilienkaufmann tätig. Hier auf meiner Arbeit habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen.
Der Betriebsrat wird denke ich der Kündigung zustimmen so wie die vorhin mit mir gesprochen haben. Ich habe noch nichts dazu gesagt und werde es dann auch morgen nicht machen.
Ich bin bei der Verdi Mitgleid und werde die Morgen früh sofort um Hilfe beten.
Woher können die das Urteil denn haben?
siehe meinen Kommentar oben.
Vielleicht vom Opfer/Melder der Straftat? Bist du bei Facebook etc. und hast da mal deinen Betrieb genannt?
Oder der das Gericht hat sich in der Firma erkundigt ( eventuell Beurteilung ). Da wird die Personalabteilung auch hellhörig und verfolgen das weiter. Vielleicht war die Verhandlung sogar öffentlich. Dann ist das Urteil auch öffentlich.
Das Gericht erkundigt sich nicht, und wonach auch? Die Urteilsfindung findet anhand der in der Verhandlung dargelegten Beweise statt.
Richtig. Wenn Gerichte sich "erkundigen" bekommt der, der die Informationen geben soll, eine VORLADUNG zum Gericht.
Da wird kein Betrieb angeschrieben oder wer...
Un in dem Fall gibts überhaupt keinen Grund für eine Vorlandung des AGs...
Es war eine öffentliche Verhandlung, wo aber niemand mit im Saal war. Ist das Urteil dann für jeden einsehbar? Wenn ja wo kann man das nachschauen?
Urteile werden in juristischen Datenbanken oder in der Fachliteratut verwendet. Hierbei werden allerdings namen und Orte anonymisiert
Der BR muss aber auch einer Kündigung zustimmen.
Das muss er nur, wenn der zu Kündigende z.B. Betriebsratsmitglied ist. Dann muss der AG beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen.
Ansonsten kann der AG auch bei einer Zustimmungsverweigerung des BR selbstverständlich kündigen.
Grundsätzlich dürfte der Arbeitgeber nichts davon erfahren haben, es sei denn du Bist im öffentlichen Dienst.
Weiterhin ist fraglich, ob das Gerichtsurteil ein Kündigungsgrund ist. Wenn du wegen einen Verhalten außerhalb der Arbeit verurteilt wurdest, ist dies keine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und kann nicht als Kündigungsgrund gewertet werden. Ein Kündigungsgrund läge allenfalls dann vor, wenn du das Ansehen und den Ruf der Firma geschädigt hast
Nein ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst und den Ruf der Firma habe ich auch nicht geschadet...
Guten Morgen,
ich bin kein Immobilienmakler sondern sitze bei uns in der Firma am Empfang. Hier habe ich keinen Einfluss auf Vermietungen oder Verträge die geschlossen werden. Ich bin nicht im Außendienst tätig sondern sitze wie man es nicht anders kennt den ganzen Tag am Empfang und leite Kunden weiter.
Ich werde das Gespräch um 09:15 Uhr heute früh haben. Ich konnte gestern Abend noch mit einer Anwältin telefonieren und die hat mir geraten, mir das ganze anzuhören und wenn ich eine schriftliche Kündigung bekommen sollte damit zu Ihr zu kommen. Ich soll bei dem Gespräch heute nichts sagen.
Das mit der Mistra habe ich nicht ganz verstanden. Können die dort meinen Namen einsehen und das Gerichtsurteil bekommen?