Wie lang benötigt ein Betriebsrat?
Hallo,
kurz zu der Situation. Ein Kumpel hatte ein Vorstellungsgepräch bei einer Firma und hat auch mündich schon eine Zusage bekommen. Nun meinte der Personalchef, dass es noch mit dem Betriebsrat abgeklärt werden müsse. Das würde laut ihm dann 2-3 Wochen dauern.
Ich weiß dass der Betriebsrat einer Einstellung zustimmen muss, aber dauert dies dann so lang? Wir wissen nicht so recht, was wir davon halten sollen.
Wäre super wenn jemand helfen könnte.
7 Antworten
Die Dauer hängt auch davon ab, wie schnell der Arbeitgeber den Betriebsrat vollständig und umfassend (s. § 99 Abs. 1 BetrVG) über die geplante Einstellung informiert - und hängt nicht vom Zeitpunkt der nächsten regulären Betriebsratssitzung ab!
Nach der Information durch den Arbeitgeber hat der Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 3 BetrVG 1 Woche Zeit, innerhalb derer er der Einstellung widersprechen kann; hat er sich nach dieser einen Woche nicht geäußert, gilt die Zustimmung zur Einstellung als erteilt! Er muss sich also schon mit der Einladung zu einer Sitzung beeilen, die dann unter Umständen nur diesen einen Tagesordnungspunkt "Einstellung ..." enthält, um keine Frist verstreichen zu lassen!
Nebenbei sei bemerkt, dass im § 99 Abs. 2 BetrVG genau (und abschließend) sechs Gründe genannt werden, derentwegen nur der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen kann.
So weit das Verfahren nach formaler/gesetzlicher Bestimmung; tatsächlich hängt es natürlich auch davon ab, wie Arbeitgeber und Betriebsrat in der konkreten betrieblichen Praxis bei Einstellungsverfahren miteinander umgehen und dieses zeitlich abwickeln.
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen gm § 99 BetrVG.
Dies bedeutet das er zustimmunen muß, wenn der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellen will. Falls er nicht zustimmt ist es üblich, dass der Arbeitgeber ein Beschuss des Arbeitsgerichtes erwirkt und die verweigerte Zustimmung vom Gericht ersetzen läßt.
Und das kann dauern.
Ansonsten denke ich, dass Du in 2 Wochen eine Entscheidung wahrscheinlich erwarten kannst.
Hättest Du es wirklich gewußt, dass es so einfach, aber auch schwierig sein kann?
Bei uns im Konzern hörte ich etwas über den Fall - Einstellung einer Vorstandssekkretärin. Da sollte rückwirkend vom Betriebsrat eine Zustimmung gegeben werden. Das hat der Betriebsrat aber nicht getan. Weil ja auch sonst ständig Zeitarbeitnehmer beschäftigt wurden, ohne den Betriebsrat vorher zu fragen.
Es gab zwar Klagen des Betriebsrates bei den Arbeitsgerichten, geändert hat sich nichts.
Falls er nicht zustimmt ist es üblich, dass der Arbeitgeber ein Beschuss des Arbeitsgerichtes erwirkt und die verweigerte Zustimmung vom Gericht ersetzen läßt.
Nicht ganz BB, ich führe das weiter aus:
Im Falle der Verweigerung der Zustimmung hat der Betriebsrat dies dem Arbeitgeber binnen einer Woche unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Der Arbeitgeber kann, sofern dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, bereits vor der Äußerung des Betriebsrats oder im Falle der Verweigerung der Zustimmung die personelle Maßnahme vorläufig durchführen (§ 100 BetrVG). Dies hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat unverzüglich mitzuteilen. Bestreitet der Betriebsrat, dass die vorläufige personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, hat der Betriebsrat dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrecht erhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
Der Betriebsrat tritt nicht unmittelbar nach dem Vorstellungsgespräch zusammen,um die entsprechende Anhörung zu bearbeiten.
Es sind in der Regel verschieden Punkte in einer Betriebsratssitzung zu behandeln,deshalb müssen die Betriebsratsmitglieder schriftlich zu einer Betriebsratssitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.
Somit können bis zur Entscheidung des Betriebsrates schon einmal zwei Wochen vergehen.
Ich denke mit der Zeitangabe wollte er sich nur absichern, falls es länger dauert. Normal ist eine Woche. Bei Unstimmigkeiten vielleicht 2-3.
Dann sollte Cheffchen aber mal anfangen sich mit den Gesetzen zu beschäftigen. Übrigens sind die meisten Chefs/ Vorgesetzen nicht richtig fortgebildet, was dazu führt das sie schlechte Führungskräfte sind.
Da will wohl der Personalchef den "Schwarzen Peter" an den Betriebsrat abschieben.
Wenn der BR die Unterlagen bekommt, hat er eine Woche Zeit, sich zu äußern. Warum der Personalchef dann 2-3 Wochen daraus macht, weiss ich nicht.
Wenn der BR bei uns die Unterlagen vom Personalbüro erhält, wird geschaut ob in den nächsten Tagen sowieso eine BR-Sitzung ist. Andernfalls wird i.d.R. 3-4 Tage später eine abgehalten.
Wenn der BR sich nach einer Woche noch nicht geäußert hat, ist die Zustimmung sowieso erteilt. Das weiss der Personalchef aber.