Was ist der Unterschied zwischen Beifahrer und Mitfahrer bei einer Tunkenheitsfahrt?
Hi, Herr Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat folgendes eidesstattlich angegeben:
„Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin Margot Käßmann in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2010“: Mit einer eidesstaatlichen Versicherung ist Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Behauptungen entgegengetreten, er habe während der Alkoholfahrt der inzwischen zurückgetretenen Bischöfin Margot Käßmann in Hannover auf dem Beifahrersitz gesessen.
Meine Frage nun: gibt es einen Unterschied zwischen Beifahrer und Mifahrer bzw. Selbstfahrer? Hintergrund der Frage: Herr Schröder ließ seinerzeit die Behauptung verbieten, er hätte gefärbte Haare. Sein Trick dabei: die Haare waren getönt (nicht: gefärbt). Somit vermute ich - wohl nicht ohne Grund - erneut juristische Haarspaltereien. Gruß Osmond
4 Antworten
Der Beifahrer sitzt vorn, der Mitfahrer hinten.
Vielleicht lag er besoffen auf dem Rücksitz... :-))
Hi, könnte so gewesen sein! Hat womöglich die wertvolle Trompete von Jericho festgehalten/ am Körper sicher verwahrt, damit auserwählte, musikalisch begabte Fahrerinnen auchmal drauf "Il Silencio" blasen können. Wer weiß? lgO ;-))
Wenn man als Beifahrer oder Mitfahrer die Trunkenheitsfahrt zulässt und nicht verhindert, kann man ebenso belangt werden. Die Sitzposition ist dabei nicht ganz so wichtig.
Nee, das stinkt nicht zum Himmel, es riecht nur etwas seltsam.
Wohl dem, der ständig von guten juristischen Beratern umgeben ist
Der Beifahrer sitzt neben dem Fahrer. Ein Mitfahrer kann auch hinten sitzen. Ob das jedoch juristisch von Belang ist (im Zusammenhang mit einer Fahrt unter Alkohol), bezweifle ich, weiss es aber nicht.
Die Personaldaten des Beifahrers wurden (angeblich) polizeilich nicht erhoben. Zudem ist Herr Schröder Ehrenbürger von Hannover und war langjährig Ministerpräsident von Niedersachsen, also wohl jedem damaligen Untergebenen bekannt. lgO Zitat aus: http://news.de.msn.com/politik/politik.aspx?cp-documentid=152307010 Die Bischöfin hatte auch einen Beifahrer im Auto. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, „wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig“ sei. Dies sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.