Arbeitsstellen im Lebenslauf weglassen?
Hallo Zusammen,
wenn man in seinem Lebenslauf aus unterschiedlichen Gründen angibt dass man bei einem Arbeitgeber länger war als es eigentlich der Wahrheit entspricht und es sich im Nachgang herausstellt dass dies gar nicht stimmt, fällt dies unter Urkundenfälschung?
Es kommt ja des öfteren vor, dass Personen in diverse Schieflagen gewollt/ungewollt geraten und dies nicht unbedingt Preis geben möchten um eine Stelle zu erhalten.
11 Antworten
Sobald du das Arbeitszeugnis dazu legst, sieht man doch, dass im Lebenslauf geflunkert wurde.
Welche "Schieflage" kommt denn in den Lebenslauf einer Bewerbung rein? Arbeitssuchend zu sein, ist doch keine "Schieflage".
Eine Urkundenfälschung wäre es, wenn du ein Arbeitszeugnis manipulierst, sei es um es besser zu machen, das Datum zu fälschen oder ein nicht vorhandenes zu erstellen.
Einen Lebenslauf fälschen fällt nicht unter Urkundenfälschung, da du keine "Urkunde" fälscht. Allerdings wird der Arbeitgeber nicht begeistert sein, wenn er es rausbekommt und du musst mit einer Kündigung rechnen.
Lücken im Lebenslauf sollten nicht wirklich schlimm sein, Arbeitslos kann jeder aus bestimmten Gründen mal werden und viele Arbeitgeber wollen dann einfach nur wissen, aus was für einem Grund dies passiert ist.
Ich (Laie) habe meine Zweifel ob es unter den Begriff Urkundenfälschung fallen würde. Denn §267 sagt:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unechte Urkunde ist eine Anfertigung einer verfälschten Kopie von etwas, das es schon gibt.
Verfälschung ist das ändern einer tatsächlichen Urkunde (z.b. auf dem Orginalzeugnis mit Tip-Ex eine Note verschwinden zu lassen und dann zu überschreiben.
Bin mir aber ziemlich sicher, dass du dich nach §263 des Betrugs schuldig machst. Sollte der Arbeitgeber jemals die Wahrheit herausfinden hat er das Recht zur fristlosen Kündigung.
Du musst nur die letzten 10 Jahre darstellen
Überwiegend kannst Du auch lügen wenn es nützt
Es ist nicht Urkundenfälschung wenn Du keine Unterlagen fälscht