Warum wird der Betriebsrat bei einer Beschwerde nicht tätig, wenn ich genötigt werde zum ...
... Betriebsarzt zu gehen?
Es gibt nur die G37 Angebotsuntersuchung beim Betriebsrat, wo ich immer hingegangen bin. Jetzt habe ich diese Untersuchung dauerhaft für mein ganzes Berufsleben abgesagt.
Mein Arbeitgeber meint aber jetzt ich hätte eine arbeitsrechtliche Verpflichting zum Betriebsarzt zu gehen, ohne zu erklären, warum. Ein Vorgesetzter spricht vom Eignungsüberprüfung. Dieser ist aber selbst überfordert mit seinem Job.
Inzwischen wurde ich abgemahnt mit Kündigungsdrohung.
Wirt rder Arbeitgeber kündigen, obwohl er seit 8 Wochen keine neuen Betriebsarzttermine mir mitteilt?
5 Antworten
Diese Abmahnung kannst Du vergessen. Bei einer evtl. Kündigung wäre sie nur Makulatur.
Du kannst der Abmahnung widersprechen, eine eigene Stellungnahme dazu abgeben oder auch nur den Erhalt derselben bestätigen. Es ändert nichts daran, dass diese Abmahnung zu Unrecht erteilt ist.
Wie Dir selbst ja bekannt ist, hat der AG zwar die Pflicht nach § 11 Arbeitsschutzgesetz und nach § 5 (Angebotsuntersuchungen) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) diese Vorsorgeuntersuchung anzubieten, der AN ist allerdings nicht zur Wahrnehmung derselben verpflichtet.
Selbst wenn der Betriebsrat sich hier nicht auskennt, sollte er mal in die Gänge kommen und sich "schlau machen". Spätestens wenn der AG seine Drohung wahrmachen und Dir kündigen will, muss sich der BR mit diesem Thema befassen.
Ich bezweifle aber, dass der AG Dich wegen dieser Sache kündigt. Bei Kündigungen wird oft der Firmenanwalt befragt und dieser wird erkennen, dass es hier keinen Kündigungsgrund gibt und bei einer Kündigungsschutzklage der AN als "Sieger" hervorgeht.
Warum schweigt der BR?
Das kann ich Dir nicht beantworten. Vermute aber mal, er ist entweder unfähig oder unwissend (wobei das eine das andere nicht ausschließt)
" Ja also nachträglich nochmal grundsätzlich und etwas (👍😚😄👙=freizügig) von mir selber für euch allemann da draußen sehr hilfreich und einfach erklärt, dass große allgemeine Problem ist an vielen Arbeitsplätzen verstreut auf unserer gesamten heutigen (🌍=Welt) ist wahrheitsgemäß (👎👎👎👎👎👎=leider), dass viele zahlreiche Betriebsräte oftmals von dem/der vorgesetzten Arbeitgeber/rin oftmals aufgekauft ist, dass heißt viele Betriebsräte sind oftmals dafür bekannt das Sie in vielen Fällen leider in der Regel eher zum/zur vorgesetzten Arbeitgeber/rin halten, als zum/zur untergeordneten Arbeitnehmer/rinnen an den vielen zahlreichen Arbeitsplätzen im allgemeinen so, aber man kann gegen sowohl: (Abmahnungen und Kündigungsdrohungen) an den zahlreichen Arbeitsplätzen im allgemeinen vorgehen, indem man sich an Behörden hinwenden tut wie zum Beispiel: (Arbeitsgerichte, das politische Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Beispiel, private Rechtsanwälte oder aber Gewerkschaften noch in vielen Fällen) im allgemeinen so..."
" Bei Streitigkeiten innerhalb einer behinderten Werkstatt zwischen behinderten Mitmenschen und sowohl vorgesetzten Gruppenleiter/rinnen und vorgesetzten Arbeitgeber/rinnen kommen oftmals die beiden bekannten Paragraphen: (220 und 221) gemäß des juristischen Strafgesetzbuchs zur Lösung eines gerade bestehenden (😡😠= Konfliktes beziehungsweise gerade bestehenden Streits) in Betracht beziehungsweise zur Anwendung dort am bestehenden entsprechenden Arbeitsplatz im allgemeinen so..."
Auf welche Weise hast du dich denn beim Betriebsrat beschwert? Wenn du sicher gehen willst, dann mach das gezielt und schriftlich nach §85 des Betriebsverfassungsgesetzes, wo es heißt:
"(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Dann solltest zu entweder vom Betrebsrat eine Antwort bekommen, warum die Beschwerde nicht berechtigt ist oder - falls er sie für berechtigt hält - sollte der Arbeitgeber dir eine kompetente Antwort geben.
Ich kenne es so, dass man bei Arbeiten am Bildschirm regelmäßig zu betriebsärztlichen Untersuchungen geht. Ob das bei dir der Grund ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Die Augenuntersuchung fällt unter die Angebotsvorsorge. Das heißt: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, der Beschäftigte muss sie aber nicht wahrnehmen.
http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchungen/augenuntersuchungen.htm
Es nützt nix, den BR sowohl schriftlich, als auch münndlich dieBeschwerde vorzutragen!
Lies mal den Anstellungsvertrag !
Habe ich genau gelesen und auch den Betriebsrat angesprochen. Mein Arbeitsvertrag hat eine Bezugnahmeklausel zum Tarifvertrag.
Hierin war geregelt, dass postärztliche Untersuchungen durchgeführt werden und es verpflichtend ist, dort eine Untersuchung durchführen zu lassen.bei allen 3 Postnachfolgeunternehmen war das so, bis zu der Änderung der Tarifverträge, es gelten nun TVe im pritatrechtlichen Sinne und nicht mehr so, wie es im öffentlichen Dienst üblich ist.
Es gibt keine arbeitsvertragliche, abreitsrechtliche oder tarifvertragliche Verpflichtung zum Betriebsarzt zu gehen.
Irgendwie kann der Betriebsrat das nicht begreifen und schweigt!
Copy & paste:
Sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt ihres Arbeitgebers zu unterziehen oder können sie diese beispielsweise auch bei ihrem Hausarzt durchführen lassen?Der Arbeitgeber darf die Mitarbeiter mit bestimmten Tätigkeiten (z. B. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung) nur dann beschäftigen, wenn deren Gesundheitszustand durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Rechtsgrundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" sowie bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung zusätzlich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV § 4 Abs.2).
Der die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführende Arzt muss für die jeweiligen Untersuchungen über spezielle Ermächtigungen nach den sogenannten Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Grundsätzen) verfügen. Arbeitnehmer können davon ausgehen, dass der vom Arbeitgeber beauftragte Betriebsarzt für die jeweils durchzuführenden Untersuchungen ermächtigt ist.Das Recht der freien Arztwahl wird hierdurch jedoch nicht berührt! Arbeitnehmer können daher nicht gezwungen werden, sich vom Betriebsarzt ihres Arbeitgebers untersuchen zu lassen. Sie können die erforderlichen Untersuchungen auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Arzt über die jeweils erforderlichen Ermächtigungen verfügt. Die Kosten für die Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie bei Inanspruchnahme des Betriebsarztes angefallen wären. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.
In kurzfassung:
Arbeitest du in einem Beruf in dem solche Untersuchungen unerlässlich sind musst du diese auch durchführen. Kannst diese aber auch von deinem Hausarzt durchführen lassen. Du musst nicht zum Doc deines Chefs gehen
Es ist ein Arbeitsplatz im Büro, mit Computer und Telefon. Gelegendlich finden meetings statt.
Wenn ich mal zum Arzt gehe, dann muß dem Arbeitsgeber es gar nicht interessieren. Dies teile ich dem Aarbeitgeber auch nicht mit, es sei denn ich habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und komme nicht zur Arbeit.
Bei den Nachfragen meines Vorgesetzten ging es wiederholt um die ärztliche Schweigepflicht, die selbstverständlich eingehalten wird. Das wollte ich mir nicht mehr anhören und habe mich beim Betriebsrat beschwert.
Was soll das für ein Sieg sein, wenn man den BR nicht voll an seiner Seite hat? Ich habe es dem BR erklärt mit Begründung und dieser verfährt wie in anderen Fällen auch, es darf weiter wegen Absage der Betriebsarzttermine abgemahnt werden, der BR schweigt und ist nicht zu erreichen.
Kündigungen wegen dieser Sache sind eher die Ausnahme, es werden sicher noch weitere Abmahnungsgründe gesucht. Und der Firmenanwalt, einmal eingeschaltet, wird sattelfeste Kündigungen finden wollen.
Warum schweigt der BR?