Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften aus der Landesbauordnung zuständig?
Ich befasse mich aktuell mit der Landesbauordnung. Speziell möchte ich meine Frage beantwortet wissen auf für das Beispiel Nordrhein-Westfalen.
Welche Behörden ganz konkret (!) sind für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften in dieser Landesbauordnung zuständig?
Und: Wie werden etwaige Verstöße und vorschriftswidrige Gegebenheiten überhaupt geahndet?
Gibt es da "Bußgeldbescheide", sobald beispielsweise jemand vom Bauamt im Haus ist und feststellt, dass eine Wohnungseingangstür keine 0,90 m breit ist?
Wie genau läuft sowas ab?
5 Antworten
Bauamt bzw. Bauordnungsamt.
Aktiv werden die nur zufällig bei eklatanten Sicherheitsproblemen oder bei Anzeigen von Dritten.
Da geht es dann häufiger um Nutzungsänderubgen oder Erweiterungen, bei krassen Fällen auch um Neubauten, die nicht vorschriftsgemäß gebaut wurden.
Beu Fällen wie der Haustür gibt es dann Stress, wenn der Mangel zu Nutzungsbeeinträchtigungen führt.
Die Nichteinhaltung von Technischen Vorschriften und den Anerkannten Regeln des Baus führt eher zu privatrechtlichen Auseinandersetzungen und bzw. in schweren Fällen, wenn es zu Körperverletzungen gekommen ist, zu staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Die lokalen Baubehörden sind für die Überwachung und Kontrolle zuständig.
Werden Vorschriften nicht eingehalten, müssen sie nachgearbeitet werden. Im Zweifel würde der Bau auch abgerissen werden müssen.
In deinem Beispiel müsste die Tür auf die 90 cm Minimum ausgeweitet werden. Mit einem Bußgeld, dass zusätzlich erhoben werden kann, ist es da nicht getan.
- Auch in NRW wird nicht mal einfach jemand vom Bauamt kommen.
- Selbst, wenn man so etwas anzeigt, wird erst einmal nichts passieren. Wenn es einen Beamten gibt, dem gerade langweilig ist, könnte es sein, dass ein Schreiben an den Hauseigentümer geht, mit der Bitte um Mitteilung, ob es zutrifft, dass in seinem Haus eine Wohnungseingangstür nur 80 cm breit ist. Evtl. wird man ihn auffordern, das zu ändern.
- Bußgeld wohl erst dann, wenn die Frist nicht eingehalten wurde.
Da aber alle Ämter viel zu viel zu tun haben, kommt diese Mitteilung erst einmal auf einen großen Stapel, der dann womöglich irgendwann komplett unter den Tisch fällt.
Eine durchgebrochene Holztreppe des Treppenhauses, wo erhöhte Unfallgefahr besteht und der Fluchtweg im Falle von Feuer damit nicht wirklich gegeben ist.
Abgebroche Holzgeländer an der Kellertreppe haben wir. Und jede Menge Schimmelpilze haben wir zu bieten. verschiedene Löcher in den Hauswänden, wo von außen Wasser rein läuft bei Regen.
Und jede Menge Schimmelpilze haben wir zu bieten. verschiedene Löcher in den Hauswänden, wo von außen Wasser rein läuft bei Regen.
Das eindringende Wasser stört die Bauämter nicht, es sei denn, das Haus ist dadurch schon baufällig und damit instabil geworden.
Schimmelpilze dürfte eher ein Thema für Gesundheitsämter sein, aber jeder Mieter hat die Freiheit, aus einer verschimmelten Bude auszuziehen und derzeit haben die Gesundheitsämter sicher anderes im Kopf.
Abgebrochene Holzgeländer dürften eher eine Sache sein, aber hier würde man den Hauseigentümer eher auffordern, wenigstens provisorisch Abhilfe zu schaffen und wenn dann deswegen was passiert, ist es rechtlich erst relevant im Sinne von Schadensersatz, Schmerzensgelt oder sogar strafrechtliche Verfolgung.
... sagt der Name ja schon.
Dazu gehören natürlich die untergeordneten Behörden:
- evtl. seperate Bauaufsichtsbehörden
- Bauämter, und Bauordnungsämter des Landkreises
- Bauämter/Bauabteilungen der Städte und Gemeinden
Oft ist es so, dass die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit durch die Behörden keine Pflicht ist. Das heißt, dass die Behörden es selbst entscheiden, ob sie Bußgelder verhängen, oder nicht. So ist es auch in der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO-NRW).
In § 86 Bauo-NRW sind die Ordnungswidrigkeiten geregelt. In Absatz 3 steht dann wie das mit den Bußgelder aussieht:
§ 86 Ordnungswidrigkeiten
(3) Die Ordnungswidrigkeit KANN mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden.
Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Tür:
In der Praxis wird es so laufen, dass man den Eigentümer eher freundlich darauf hinweisen wird, dass bei den nächsten Bauarbeiten die Tür verbreitert werden muss, als das man gleich ein Bußgeld ausstellen wird.
Wenn aber z.B, bekannt wurde, dass z.B. der Rettungsdienst den Mieter zuletzt nicht mit der Trage durch die Tür bekommen hat, weil diese zu eng war, wird man dem Eigentümer eine Frist setzen, bis wann er die Tür zu verbreitern hat. Kommt dieser dem nicht nach, ist ein Bußgeld schon sehr wahrscheinlich.
Achso. Ok. Und bei welchen Verstößen (oder "Verstößen") gegen die Landesbauordnung ist die Behörde eher weniger zimperlich? Wann ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass der Eigentümer so richtig Ärger bekommt?
Denn, das mit der Tür, das habe ich bloß so gefunden. Fiel'' mir so ins Auge. Wusste gar nicht, dass es auch diesbezüglich so zu sagen gesetzliche Vorschriften gibt. Habe dann nur mal nachgemessen und war bisschen überrascht, dass die Wohnungseingangstür ca. 80 cm breit ist. Und andere Türen in der Wohnung aber 90 cm breit. Ich habe dabei erst an Umzüge gedacht und habe dann gedacht, dass eine solch' schmale Breite eher unpraktisch ist, wenn man mal Möbel oder so raus transportieren will. Aber ich habe das ja auch immer schon beim Wäschekorb rein tragen gemerkt, dass es da irgendwie an Breite fehlt, weil ich die Tür immer weit aufmachen muss, um mit dem Wäschekorb noch durch zu kommen. Aber das mit dem Rettungsdienst und der Trage z.B. ist natürlich sehr sinnig.
Für mich stellt sich nun die Frage: Wann ist was ordnungswidrig? Alles, was man in der Landesbauordnung lesen kann? Also, wenn die Beschreibungen da so nicht zutreffend in der Realität? Dann sind das Ordnungswidrigkeiten? Oder sind diese dann nochmal konkret unter dem Paragraphen aufgelistet oder wie läuft das?
Und bei welchen Verstößen (oder "Verstößen") gegen die Landesbauordnung ist die Behörde eher weniger zimperlich?
Da kann ich dir leider keine genaue Antort zu geben. In der Regel werden schwerwiegende Verstöße direkt geahndet. So gut wie immer gibts Bußgelder aber dann, wenn die Behörde den Beschuldigten aktenkundig aufgefordert hat seine Pflicht zu erfüllen, er dies aber weiterhin unterlässt.
Wann ist was ordnungswidrig? Alles, was man in der Landesbauordnung lesen kann?
Ordnungswidrig ist ein Tun oder Unterlassen immer nur dann, wenn es explizit als ordnungswidrig gekennzeichnet ist.
Das regelt wie schon gesagt in der BauO-NRW der § 86. Da steht drin welcher Verstoß ordnungswidrig ist. Und wie gesagt hier steht es der Behörde dann frei bei einem Verstoß ein dort geregeltes Bußgeld zu verhängen.
Es gibt aber z.B. auch Dinge, zu denen du verpflichtet bist, aber die keine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn du dies nicht tust. Ich kenn da ein Beispiel aus dem Ausweisrecht.
Wenn du deinen neuen Ausweis abholst, bist du dazu verpflichtet den alten Ausweis abzugeben, wenn dies so verlangt wird. Tust du das aber nicht passiert auch nichts, das Ganze ist nämlich nicht gesondert als Ordnungswidrigkeit gekennzeichnet.
Da du dich ja schon so viel damit beschäftigt hast:
"Ich befasse mich aktuell mit der Landesbauordnung".
Das habe ich geschrieben.
Ich habe nie geschrieben, dass ich mich "schon so viel damit beschäftigt" habe.
Was würde denn eher nicht unter den Tisch fallen?