Kinderlärm am Morgen?
Es geht "wie ihr bestimmt vermutet habt um Kinderlärm am Morgen"! Und zwar ist mir bewusst, dass an Werktagen Mo-Sa allg. Nachtruhe von 22-7 herrscht. Sonntags ganztags. Kinder sind Kinder und man muss einen gewissen Lärmpegel "ertragen". Nun zu meiner Situation. Meine Nachbarn haben im Garten ein Trampolin. Und (ungelogen) jeden Tag geht zwischen 7/8 das Rumgehüpfe, Rumgeschreie los (3-4 Kinder im Alter von 8-11 Jahren) und seit Neustem auch noch Schießen mit so Spielzeugpistolen. Ich arbeite in Schichten und möchte mal bis zumindest 9 ruhig schlafen. Zumindest am Sa. So.! Frage: Kinderlärm muss ertragen werden aber gehört Trampolin (und ihr glaubt nicht wie laut das Teil ist) und Spielzeugpistolen (mit so Schwarzpulver-Trommelmagazinen) zu einem "normalen Kinderlärm"? Es verbietet ihnen ja keiner nur nicht gleich morgens um 7/8. Muss ich das ernsthaft hinnehmen?
6 Antworten
Sprich zu erst in ruhe mir der Mutter, das die weiss das sich dadurch jemand belästigt fühlt.
Wenn nicht beschwer dich bei deinen Vermieter, falls ihr den gleichen Vermieter habt.
Wenn nicht weiss ich auch nicht Polizei wäre glaube ich schon zuviel.. :/
kein Problem viel glück 👍
Ich habe keinen Vermieter. Ich werde auf jeden Fall einmal mit den Eltern reden. Wie gesagt wollte nur wissen wo ich überhaupt stehe :)
Ich danke dir
Danke für die Antwort. Bevor ich mit der Mutter rede, würde ich gerne wissen was ich überhaupt für Rechte habe. Ich meine so klein sind die Kinder nun auch nicht mehr.
Es gehört leider zu den Spitzfindigkeiten unseres Gesetzgebers sich wie im Märchen "Des Kaisers neue Kleider zu verhalten". Wie meine Vorrednerin schon gesagt hatte ist das Bundesverfassungsgericht dahergekommen und hat Kinderlärm einfach per Definition aus dem Bundesemissionsschutzgesetz gelöscht. Nur weil Justitzia sich weigert die Realität zur Kenntnis zu nehmen ist der Lärm ja nicht verschwunden sondern entfaltet immer noch seine negativen Auswirkungen.
Ich würde Ihnen ebenfalls raten an den guten Willen der Eltern zu appellieren. Vielleicht wissen sie ja gar nicht welchen unerträglichen Lärm dieses Herumgehoppse veranstaltet.
Sollte dies nicht der Fall sein können Sie sich zwar nicht direkt juristisch wehren aber es gibt dennoch viele Dinge mit denen Sie Ihren Nachbarn notfalls - in Zusammenarbeit mit deren Vermieter - das Leben entsetzlich schwer machen können.
Gegenseitige Rücksichtnahme müssen auch die kleinen Schratzen lernen.
- Ich weiß nicht, ob du das "ernsthaft hinnehmen" musst.
- Aber wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich zuerst das Gespräch mit deinen Nachbarn suchen. Also: Nicht den juristischen, sondern den menschlichen Weg einschlagen.
- Vor deinem Gespräch mit deinen Nachbarn solltest du mal mit dem Suchwort "Kinderlärm" googeln. Du wirst dann darauf stoßen, dass der Lärm, den Kinder verursachen, gar kein "Lärm" im juristischen Sinn ist. So hat es das höchste deutsche Gericht entschieden.
- Deshalb stehst du in deiner Verhandlungsposition gegenüber den Nachbarn eher schlecht da.
- Dies solltest du bei deiner Gesprächs-Strategie berücksichtigen & entsprechend nett, freundlich & zurückhaltend, nicht aber fordernd auftreten.
- Nur dann hast du gute Chancen für ein für dich gutes Ergebnis.
Gutes Gelingen! :)
Ja das habe ich auch schon durchgelesen. Allerdings wird in den Paragraphen immer von "normalem Kinderlärm" wie Lachen, Weinen etc. geschrieben. Trampolin und Spielzeugpistolen sind nicht normal. Ich meine ich kann meinem Kind auch ein Spielzeugbobicar mit Martinshorn kaufen und um 7 rausschicken
Du sprichst exakt den springenden Punkt an:
Normaler Kinderlärm
Aber:
- Was ist "normal"? Was nicht?
- Unterschiedliche Gerichte urteilen hier unterschiedlich.
- Deshalb besteht hier eine hohe Rechts-Unsicherheit.
- Die sollte man spätestens dann bedenken, wenn sich ein juristischer Nachbarschaftsstreit anbahnt. Der kann richtig teuer werden - ist aber gleichzeitig bei koooperativer nachbarlicher Absprache durchaus vermeidbar.
- Wie diese "kooperative nachbarliche Absprache" konkret aussieht, ist Verhandlungssache zwischen deinen Nachbarn & dir.
- Bedenke aber bitte beim Eintritt in die "Verhandlungen": Deine eigene Rechtsposition ist schlechter als die deiner Nachbarn (siehe meine Antwort oben).
- Aber du schaffst das mit klugem Geschick. Ich wünsch' es dir ;-)
Ich werde auf jeden Fall alles versuchen um es NICHT auf juristischer Ebene auszutragen. Ich habe nur gehofft, dass ich evtl. etwas rechtlichen Beistand habe.
Auf die Gunst "dieser Familie" zu hoffen, lässt mich erschaudern. Habe ich als Bürger den gar kein Recht auf "Ruhe". Und ich möchte hervorheben, dass ich absolut kein Problem mit Kindern habe, im Gegenteil. Aber dieses Trampolin ist schlimmer als Schlagzeug.
Ich danke dir für deine Mühe um diese Uhrzeit. Ich werde morgen einmal versuchen diplomatisch und höfflich anzufragen.
Und was ist, wenn eines Tages das Trampolin auf einmal nicht mehr da ist? ;D
Habe ich mir ernsthaft auch überlegt... :)
Durch Zufall bin ich auf Deine Frage gestoßen, die vor einer Weile gestellt wurde.
Selbstverständlich sollen Kinder spielen, trotzdem bin ich der Meinung, dass gewisse Gesetze falsch sind.
Was ist mit anderen Kindern die durch Kinderlärm massiv gestört werden?
Diese Frage lasse ich einfach mal so in Raum stehen.
Abgesehen davon, ist es bestimmt nicht schädlich, Kindern ab einem gewissen Alter Rücksicht beizubringen.
Wie bei allen Dingen bringt oft ein Gespräch (meistens) mehr.
"In einer Straßenbahn trat ein vierjähriger fortwährend eine ältere Dame an das Bein.
Die Frau bat die Mutter ihren Sohn zu bitten dies zu unterlassen, woraufhin die Mutter meinte:"Nein, ich erziehe meinen Sohn antiautoritär" .
Eine Haltestelle später, stand ein junger Mann auf und klebte der Mutter einen Kaugummi auf die Wange und sagte: "Sehen Sie, ich bin auch antiautoritär erzogen"!
Viel Glück!
Nette Geschichte. Ich denke bei mir ist/war eher das Problem, dass die Eltern überfordert waren. Da hat auch ein Gespräch mit einem weiteren Mieter zusammen nichts gebracht. Jetzt im "Winter" war es eigentlich ganz ruhig. Warten wir mal den Spätfrühling ab.
Soweit ich weiss hast du ein recht auf ruhe und das sowas als Belästigung zählt, was für rechte du genau hast weiss ich nicht bin kein Anwalt, Red mal mit deinen Vermieter darüber :)