wie ist die Besitzregelung eines Knicks/ Wallhecke in Schleswig-Holstein geregelt?
Moin, kann mir jemand sagen, zu welcher landwirtschaftlichen Fläche ein Knick gehört? Von welcher Seite gehört die Hälfte des Knicks welchem Besitzer? Ist die Frage verständlich? Also, ein Knick trennt zwei Flächen. Welche Hälfte gehört mir? Gruß und danke
3 Antworten
Hallo. Also ich kann schon mal sagen, dass die Flurkarte genau das nicht zeigt. Der Knick ist dort mit kleinen Querstrichen mitten durch die Grenzlinie eingezeichnet. Was ich eher höre ist, dass ein Knick nicht längs geteilt ist, sondern nach dem Prinzip "erste Hälfte ist meine, zweite ist Deine". Und die Frage ist, welche Hälfte ist denn nun meine?
Ich hoffe jemand kennt die Sachlage hier.
Gruß
Hallo nochmal,
ich bin der Wahrheit auf die Spur gekommen. Es ist tatsächlich aus der Flurkarte ersichtlich. Leider hatte mein Auszug keine Legende dran. Die habe ich mir von hier heruntergeladen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html
Suchbegriff "Legende" und dann das richtige Ergebnis anklicken.
Habe auch mit der Forstbehörde telefoniert. Es ist tatsächlich so, dass die Knicks nicht einheitlich eingeteilt sind. Es kann sein, dass sie in der Mitte längst geteilt sind oder am Knickfuß. Kann auch sein, dass die Grenze von einer Knickseite auf die andere springt. Das ist diese weit verbreitete Kenntnis, wo die "ersten 100 Meter" meine sind, die anderen 100 Meter die des Nachbarn. Macht die Pflege vielleicht einfacher.
Ich hoffe ich konnte euch helfen!
Als erstes wäre da die Eigentumsfrage, daraus ergibt sich der Besitz. Eigentum steht im Grundbuch und die Abgrenzung der einzelnen Flurstücke ist aus der Flurkarte ersichtlich.