Folgender Sachverhalt:
Person A hat einen privaten Stellplatz vor dem Haus. Der Stellplatz ist mit einem davor an der Wand befestigten Schild als solcher gekennzeichnet und es wird dort auch angekündigt, dass kostenpflichtig abgeschleppt werden wird.
Person A kommt abends nach Hause und es steht ein fremdes Fahrzeug auf dem besagten Parkplatz. Es gibt keinen Zettel im Fahrzeug, wie derjenige zu erreichen wäre, um sein Fahrzeug wieder wegzufahren. Person A kommt gerade aus dem Urlaub und hat ein volles Fahrzeug, dass es zu entladen gilt. Außerdem hat Person A am nächsten Tag Bereitschaftsdienst und benötigt den Parkplatz, um schnell einsatzbereit zu sein. Andere frei verfügbare Parkplätze gibt es in der Gegend selten. Person A müsste sich jetzt eigentlich irgendwo verboten hinstellen und riskiert dadurch selbst abgeschleppt zu werden.
Person A ärgert sich daher sehr und ruft einen Abschleppservice an. Der sagt jedoch, dass er aktuell kein freies Fahrzeug mehr verfügbar habe, um das fremde Fahrzeug abzuschleppen. Erst morgen früh könnte dies geschehen.
Person A befürchtet nun, dass der Falschparker sein Fahrzeug einfach in der Nacht entfernt und ungeschoren davonkommt. Er holt ein uraltes Fahrrad aus dem Keller und schließt es mit einem Fahrradschloss an die Felge des fremden Fahrzeuges und klemmt einen Zettel an die Windschutzscheibe, dass das Fahrzeug morgen früh abgeschleppt wird und derjenige seine Telefonnummer hinterlassen soll, damit er vom Abschleppservice informiert werden kann, wo er sein Fahrzeug wiederbekommt.
Jetzt kommt der Eigentümer des fremden Fahrzeugs zurück, findet sein Auto angeschlossen und ruft die Polizei. Diese knackt das Fahrradschloss und gibt das fremde Auto wieder frei. Person A bekommt eine Anzeige wegen Nötigung und soll sich in einem Zeugenbefragungsbogen zum Sachverhalt äußern.
Wie sollte Person A nun vorgehen?
Welche Strafe kann für Person A daraus resultieren?
Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.