Was haltet ihr von Leutnand Dino?
Hallo zusammen,
hab hier einen Beitrag von "Maischenberger" gefunden... Indem "Detlef Bräunig" alias "Leutnand Dino" sagt: "Wer meinen Kühlschrank verlässt, darf sich daraus auch nicht bedienen." Das heißt er zahlt "keinen Trennungsunterhalt für die Frau" (was ich in gewisser nachvollziehen kann), weil die Frau ihn durch den "Kakao" zieht und in saus und braus leben kann/darf während er als Mann am "Hungertuch" nagen darf....Er zahlt aber auch "keinen" Unterhalt für seine Kinder. (was ich nicht richtig finde), denn die können ja nichts für die Trennung (es sollten wenn es gerecht zugehen würde beide Elternteile "betreuen und finanziell versorgen müssen".. In Deutschland ist es leider zum 100 % Nachteil des Vaters geregelt was viele an den Abgrund drängt.. Seht euch den Beitrag an und sagt eure Meinung wie ihr "Leutnand Dino als Mensch einordnet". "Er handelt mit seiner Unterhaltsverweigerung von 150000 Euro natürlich "Gesetzeswidrig" es stellt sowohl als auch eine "Straftat" dar.. Mich interessiert wie ihr es von der "Menschlichen Seite" betrachtet dieses schwierige Thema.. Warum soll eine Frau im Geld schwimmen und ein Mann "mit nichts" auskommen.... ???
Also ich hab eine "geteilte Meinung" zu diesem Beitrag.
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4 Antworten
Für die Kinder nicht zu zahlen ist schlichtweg eine Frechheit! Egal ob ein Mann oder eine Frau der unterhaltspflichtige Part ist. Ob nun das Unterhaltsgesetz in allen Punkt gerecht ist mag ich zwar auch bezweifeln, aber zumindest hat man für seine Kinder aufzukommen bis sie die Schule verlassen und die erste Ausbildung fertig haben. Hier würde ich mir persönlich allerdings auch Änderungen wünschen, was die Anrechnung des Ausbildungsgehaltes unter 18 angeht, die gerechtere Verteilung der Unterhaltslast wenn der barunterhaltspflichtige Part seinen Umgangsrechten (-und Pflichten) tatsächlich in höherer Form nachkommt oder auch die Schaffung der gesetzlichen Vorgabe automatisch das geteilte Sorgerecht zu erhalten wenn man nicht verheiratet ist.
Das der Mann auch oft nach dem 18.ten Lebensjahr des Kindes das Nachsehen hat ist dann wieder eine ganz andere Geschichte.
Ebenso sollten die Jugendämter komplett aus den Berechnungen rausfliegen und dies Profis überlassen müssen! Hier werden viele Unterhaltsverpflichtete komplett über den Tisch gezogen und weil sie kein Geld für einen Anwalt haben oder ihre Rechte auch nicht kennen, bestimmt nicht selten das Jugendamt das Leben des Unterhaltsverpflichteten... Falschberechnungen, das Gefühl sich immer gegen eine "Jugendamts-Tante" verteidigen zu müssen, mangelnde Kenntnisse der Rechtslage bei vielen Jugendämtern, einseitig getroffene Entscheidungen weil extrem mütterlastig usw.
Es gibt viele Väter die würden sich gerne viel mehr kümmern, wenn man sie dann lassen würde. Und da kann ich Väter durchaus verstehen, wenn sie (trotz Arbeit, sie müssen ja Unterhalt zahlen) absolut genervt sind, wenn sie oft mit ihren Kindern zusammentreffen, den Kindern ein Zimmer einrichten bei sich, ihnen zusätzliche Aufwendungen entgegen bringen etc. während Mutti Zuhause sitzt mit neuem gut verdienenden Ehemann und sich die Nägel lackiert, während man selbst einen Selbstbehalt in Höhe von 1160 Euro hat... Es ist immer eine Einzelfallentscheidung! Das steht außer Frage. Aber wenn die Kinder mit zunehmenden Alter (auf Drängen und entsprechendem Verhalten der Mutter hin) immer mehr Abstand zum Vater nehmen und dieser dann irgendwann zum Zahlvater degradiert wird, dann könnte ich echt würgen!
Trotz der Stärkung der Väterrechte sieht die Realität auch heute noch oft anders aus. Mütter sitzen nun mal am längeren Hebel in den meisten Fällen. Sie bekommen meistens das Kind zugesprochen, weil man Mütter ja nun mal nicht vom Kind trennen kann... Aber Väter kann man trennen?
Schuld an der Misere sind allerdings Beide. Denn solange die Partnerschaft funktioniert hat, war man sich einig, dass sie Zuhause das Kind betreut und er das Geld bringt. Kaum steht die Trennung ins Haus wird die klassische Rollenverteilung zum Bumerang. Er zahlt, sie behält die Kinder. Er jammert weil er zahlen muss für die Kinder (und ggf. für sie), sie jammert weil sie von Sozialhilfe leben muss und das Leben ja nun so anstrengend ist.
Und nein: das Leben ist nur dann anstrengend, wenn man es sich anstrengend macht! Den Grundstein dafür legt man aber oft selber... Würden sich noch mehr Eltern dazu entschließen nach der Trennung Eltern zu bleiben, dann wäre dies schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung.
Es gibt auf beiden Seiten solche und Solche... Nicht jede Mutter ist von Sozialhilfe abhängig und nicht jeder Vater ist nur der "Erzeuger". Alleine der Begriff "allein erziehend" ist schon total bescheuert! Man wohnt alleine mit Kind. Hat der Vater Anteil an der Erziehung (weil er es will oder man ihn lässt), dann ist man nicht allein erziehend. Aber wenn die Trennung Beide an den Rand des Existenzminimums drängt, dann ist es eigentlich immer nur die Mutter die bedauert wird... Das er mal eben alle 2 Wochen 300 km fahren darf, weil sie mit alleinigem Sorgerecht ausgestattet weg gezogen ist, ist dann nur sein Problem. Sie wird bedauert, von ihm wird dies erwartet als guter Vater...
So manche Mutter möchte man an die Wand klatschen wenn man sich die tatsächlichen Umstände mal zu Gemüte führt. Papa ist böse, Mama ist gut. Die Gesellschaft nimmt es auch heute noch in weiten Teilen genauso wahr!
Jeder hat seine eigene Geschichte und genauso muss das Unterhaltsrecht auch zum Tragen kommen. Bei Herrn Bräuning sehe ich ihn aber tatsächlich nur in der Pflicht für seine Kinder aufzukommen... Aber das gibt das Unterhaltsrecht eben nicht her. Sie hat zumindest einen guten Weg gefunden den deutschen Sozialstaat zu ihrem Vorteil zu nutzen. Jetzt zahle wahrscheinlich ich für sie und ihre Kinder, wie alle anderen Steuerzahler ebenso. Ihre Herkunft spielt dabei gar keine Rolle, denn solche Frauen finden sich auch hier in D zu Hauf... Keine Meinung ihr Leben eigenverantwortlich zu leben... Mit der Entschuldigung "ich habe Kinder zu betreuen", wird der Vater der Kinder in die Pflicht genommen und das möglichst lange. Schon längst an einen neuen Partner gebunden muss man dann auch nicht daran denken zu arbeiten. Wen interessiert die Rente, wen interessiert es wenn auch der Partner irgendwann Geschichte ist, man hat den Sozialstaat im Rücken.
Denn was bedeutet "Kinder betreuen" eigentlich? Kleine Kinder: ja, auf jeden Fall! Aber auch heute noch gibt es Urteile, wo Mutti mit dem 12 jährigen Betreuungsunterhalt zugesprochen bekommt...
Auf seiner Internetseite veröffentlichte jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Familiensenates vom 18.4.2012. In diesem setzt sich der BGH noch einmal ausführlich mit der Frage auseinander, wie lange Unterhalt wegen Betreuung von Kindern bezahlt werden muss (XII 65/10).
Erneut betont der BGH in seiner Entscheidung, dass immer nur der Einzelfall sorgfältig zu prüfen ist, pauschale Altersgrenzen werden nach wie vor abgelehnt.
Im entschiedenen Fall waren die Kinder schon deutlich über drei Jahre alt, das jüngste Kind war zum Zeitpunkt der Entscheidung 12 Jahre alt, das mittlere 16 Jahre, das älteste war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichtes bereits 18 Jahre alt.
Die Mutter muss keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen, weil sie die Kinder hin- und her kutschieren muss... Aha... Im Umkehrschluss bedeutet dies für den Vater, dass er auch bei Volljährigkeit des 18 jährigen alleine aufkommen darf und wahrscheinlich bis das letzte Kind 18 ist...
Und auch dieser Satz gibt zu denken:
Wichtig ist auch die Feststellung des Bundesgerichtshofes, dass bei einem zwölf jährigen Jungen nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen sei, dass dieser nach der Schule seine Hausaufgaben selbstständig erledigen kann.
https://www.ganzrecht.com/aktuelle_mitteilung.php?DOC_INST=12
Interessiert das eigentlich Irgend wen bei "intakten" Familien wo beide Elternteile arbeiten müssen um zu überleben?
Nein, nicht immer sind die Mütter die Leidtragenden, wenn sie alleine mit Kind wohnen...
Dementgegen stehen dann die Mütter, wo tatsächlich kein Geld vorhanden ist, der Vater der Kinder abgetaucht ist, die keinen Job finden weil ein Arbeitgeber eben keinen Arbeitsplatz von 8.00h bis 12.00h hat, die kein soziales Netzwerk haben etc.
Würde man mehr die Einzelfälle betrachten, dann würde das Verständnis womöglich für beide Seiten steigen.
Danke für deinen Beitrag, dem ist nichts hinzuzufügen.. Es war " die hilfreichste Antwort" ..danke (Daumen hoch)
Es ist nicht zum Nachteil des Mannes geregelt finde ich. Klar ist der Mann meistens derjenige, der zahlen muss, aber die Mutter muss ja auch Kosten tragen für den Nachwuchs und Zeit investieren.
Der getrennte Mann kann bequem in einer 1-Zimmer Wohnung leben, während die Mutter mit den Kindern eine größere und teurere Wohnung braucht. Die Kinder benötigen Nahrung, Kleidung, Schulsachen, etc. pp. und das muss ja alles die Mutter zahlen.
Ich kann verstehen, dass man ungern Geld an die Frau zahlt, wenn sie einen dauernd schlecht macht, aber das muss man sich halt vorher überlegen. Hätte er nicht geheiratet, dann wäre er gegenüber der Frau nur solange unterhaltsverpflichtet, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Der getrennte Mann kann bequem in einer 1-Zimmer Wohnung leben
Und wenn der Mann dann die halben Ferien, jedes zweite Wochenende, vielleicht sogar noch 1-3 in der Woche die Kinder hat, dann ist die 1-Zimmer Wohnung bequem? Die Mutter betreut, der Vater zahlt UND betreut.
Nahrung, Kleidung, Schulsachen
Ist das so, dass dies immer die Mutter komplett bezahlt? Manche Mütter schicken die Kids in abgerissenen und ungewaschenen Sachen zum Vater, manche Mütter "versäumen" es dem Kind passende Schuhe zu kaufen - das übernimmt dann der Vater natürlich auch gerne. Manche Kinder sind fast die Hälfte der Zeit bei dem Vater, an seiner Unterhaltspflicht ändert dies nichts, das Essen darf er aber zusätzlich bezahlen...
Die "bequeme" 1-Zimmer Wohnung wird für Alle zum Albtraum und ein willkommener Anlass für die Mutter zu sagen: die Kids können bei dir nicht übernachten. Wo sollen sie denn schlafen?
Gerecht sieht dann doch irgendwie anders aus, oder ;-)?
Bei unverheirateten Partner bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Dies ändert sich, wenn sie gemeinsamen Nachwuchs haben. Dann kann der Partner, der die Kinder hauptsächlich betreut, einen finanziellen Ausgleich fordern. Dieser ähnelt dem Betreuungsunterhalt nach dem Ende einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. „Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes“, sagt Rechtsanwältin Eva Becker.
Das kann schon sein das diese Rechtsanwältin das sagt..Mein Kollege muss weiterhin für die Frau aufkommen da er dafür verantwortlich gemacht wird.. Er hat sich einen Anwalt genommen.. Jedoch besteht laut Anwalt "keine Verpflichtung" also auch "keine Sanktion" wenn eine Frau nicht nach dem 3 Lebensjahr "arbeiten gehen will". Er "lebt" oder "vegetiert" in seiner 1 Zimmerwohnung am "Existenzminmum" oder besser gesagt "Pfändungsfreibetrag" vor sich dahin... "Er hat auch keinen Bock mehr für diese "Beträge" morgens auszustehen um zu arbeiten", was ich schon nachvollziehen kann als Freund.
Ich kenne die Familien- und Trennungsverhältnisse von Herrn Bräunig nicht und kann deshalb zu seinem Statement keine direkte Meinung abgeben. Aber das deutsche Unterhaltsrecht regelt, wie getrennte Partner und ihre gemeinsamen Kinder zu versorgen sind - und zwar während der Trennung als auch nach einer Scheidung.
Da so etwas millionenfach vorkommt, werden auch Regeln angewendet, die sich millionenfach bewährt haben.
Leider haben es Regeln an sich, dass sie nicht jeden Aspekt einer Trennung berücksichtigen können. Es kann also durchaus vorkommen, dass bei einer konsequenten Anwendung des Unterhaltsrechts der Mann benachteiligt wird, insbesondere, weil der Aufenthalt der gemeinsamen Kinder in der Regel den Frauen zugesprochen wird.
Jedoch leben wohl die wenigsten alleinerziehenden Mütter im Überfluss. Glück haben nur die, die schnell einen wohlhabenden neuen Partner finden, ihn aber nicht heiraten, um ihre eigenen Unterhaltsansprüche nicht zu verlieren. Das ist aber wohl nicht unbedingt die Regel. Die Statistik benennt nämlich alleinerziehende Mütter und Väter in hohem Maß als armutsgefährdet.
Saus und Braus sieht anders aus.
https://www.youtube.com/watch?v=-TUhfV8jAH8 ein Video das die Realität zeigt
Du hast geschrieben:Jedoch leben wohl die wenigsten alleinerziehenden Mütter im Überfluss. Glück haben nur die, die schnell einen wohlhabenden neuen Partner finden, ihn aber nicht heiraten, um ihre eigenen Unterhaltsansprüche nicht zu verlieren. Dazu sag ich: Es könnte auch so zum "ausdruck" gebracht werden das "Frauen" die Unterhalt für sich und ihre Kinder vom Ex-Mann erhalten finanziell "bessergestellt sind" als die getrenntlebenden zahlenden Wochenendväter... Weil sie sich keine Sorgen um Arbeit ud die finanzielle Versorgung von ihnen und ihrer kinder machen müssen.Im übrigen müssen diese "Frauen" auch keiner "Beschäftigung" nachgehen auch nicht ab dem 3 Lebensjahr den die Frau wird immer Unterstützung vom Amt erhalten.. Das nicht "arbeiten können/wollen der Frau" hat den "Nachteil" das nichts in die Rente der "Frau" einbezahlt wird.. Wer als Mann heiratet schenkt im Trennungs/Scheidungsfall seiner "Ex" die hälfte seiner "Altersrente".. Dann sind sowohl Mann als auch Frau von "Altersarmut" betroffen wenns nachdem geht lebt keiner in saus und braus..Jedoch steht die Frau besser da.. Und warum muss man sich als "Frau" einen "wohlhabenden Partner suchen" das ist doch "eine Materielle Partnerschaft oder Zweckgemeinschaft"??? Kann man als "emanzipierte Frau" nicht selbst Verantwortung für sich übernehmen???
Nachehelicher Unterhalt steht Frauen in den seltensten Fällen zu. Wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, ist ihr eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar und dann ist es mit nachehelichem Unterhalt in der Regel vorbei.
Und ja, wenn das Paar sich in der Ehe darauf verständigt, dass ein Partner zu Hause bleibt und sich um Haushalt und Kinder kümmert, dann stehen ihm/ihr als Ausgleich dafür 50% der vom anderen erworbenen Rentenpunkte zu. Dafür werden die Kinderpunkte dann seitens des anderen mit berücksichtigt.
Und wenn der Partner dann später arbeitet, nach der Ehe erwirbt er ja auf das eigene Konto weiter Rentenpunkte.
Ich bin auch geschieden und werde alles, nur nicht altersarm!
Du hast geschrieben: Und "wenn" der Partner dann "später" arbeitet, nach der Ehe erwirbt er ja auf das "eigene Konto" weiter Rentenpunkte. Frage: Was ist wenn "Frau" keine "Lust"???
Dann hat sie Pech gehabt. Ab Vollendung des 3. LJ des jüngsten Kindes ist ihr eine Teilzeittätigkeit zuzumuten. Nimmt sie keine an, muss sie schauen, wo sie bleibt, ggf. ALG II beantragen. Nur, wenn z.B. ein behindertes Kind da ist, oder die "Frau" in der Ehe erkrankte, dann hat man ggf. weiteren nachehelichen Anspruch. Das ist aber echt eng gefasst.
Und wenn "Frau" ein anderes Kind von einem "anderen" Vater hat/bekommt dann geht der "Anspruch" auf den "anderen" Vater über??? Also braucht "Frau" sich "nur" ein "Kind nach dem anderen machen lassen"...Und hat dann "ausgesorgt"..??
Das ist doch Schwachsinn! Solche Fälle spielen sich nicht einmal im Promillebereich ab. Eine Frau erhält weder die Hälfte der Rentenansprüche des geschiedenen Mannes noch einen lebenslangen Unterhalt. Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit von beiden gesammelten Rentenansprüche geteilt und ausgeglichen. Das kann bei einem lange verheirateten Mann, dessen Frau nicht erwerbstätig war, schon große Lücken ins Rentenkonto reißen. Andererseits hat er seiner Frau ja auch zugemutet, den ganzen Haushalts- und Erziehungskram alleine zu machen.
Und wenn du über die Frauen schimpfst, die dann nach der Trennung ALG II bekommen, dann sind das genau die, die in die Armut gerutscht sind.
Auch dies kann nicht mit "Saus und Braus" bezeichnet werden.
Du hast geschrieben:Das kann bei einem lange verheirateten Mann, dessen Frau nicht erwerbstätig war, schon große Lücken ins Rentenkonto reißen. Andererseits hat er seiner Frau ja auch zugemutet, den ganzen Haushalts- und Erziehungskram alleine zu machen. Da bin ich aber auch der Ansicht: Er hat die "Mühe" aufgewendet und ist brav in die Arbeit gegangen um seine "Kinder" und auch seine "arme Frau" durch zu füttern...Ja da hast schon recht wie konnte er seiner "Frau" nur zumuten "nicht zu arbeiten"??
Du hast nicht den blassesten Dunst, was Familienmanagement bedeutet. Ich empfehle ohnehin, sich die Erwerbstätigkeit und die Kindererziehung zu teilen. Damit vermeidet man solche Probleme von vornherein.
steht oben
Du hast geschrieben:Hätte er nicht geheiratet, dann wäre er gegenüber der Frau nur solange unterhaltsverpflichtet, bis das Kind 3 Jahre alt ist... Die realität sieht jedoch so aus das eine Mutter nicht dazu "gezwungen werden kann" ab dem 3 Lebensjahr einer Volzeitbeschäftigung nach zu gehen (das Persönlichkeitsrecht der Frau wäre beeinträchtigt)... Sie erhält dann weiterhin "finanzielle Unterstützung" und der Mann muss das "bezahlen".. Ausser die Frau lebt "Zwischenzeitlich" in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" dann wird der Anspruch eingestellt..