Zahlt das Arbeitsamt meine Küche?

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Von was lebst du denn zurzeit? Wenn du ALG2 beziehst, dann hast du Anspruch auf eine Erstausstattung. Eine Pauschale für eine Küche ist auch drin. Dann musst du einen Antrag stellen.

Wenn du in deine erste Wohnung ziehst, dann steht dir tatsächlich eine Erstausstattung zu, natürlich kannst du dir mit dem Geld keine Luxusküche kaufen, von Bundesland zu Bundesland verhalten sich die Ämter da anders, das sie dir stellen nennen wo du eine Gebrauchte bekommst ect. allerdings gibt es auch günstige neue, für den Anfang, viel Erfolg dir noch.

Soweit ich weiß gibt es die Erstausstattung nur für den ersten Auszug. Den hast du ja schon hinter dir oder?

Aber welche Voraussetzungen dafür erfüllt seien müssen weiß ich jetz auch nicht.

Kann natürlich auch Sonderregelungen für Harz IV geben.

Die "Erstausstattung" nennt man nur umgangssprachlich so. Tatsächlich kann man auch noch nach dem ersten Bezug einer eigenen Wohnung einen entsprechenden Zuschuss bekommen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Hilfebedürftigkeit, keine Hilfe auf anderem Weg möglich, ...).

Wenn du schon mal eine eigene Wohnung hattest, wird das Jobcenter nachfragen, was aus deiner alten Küche geworden ist. Falls du die ohne Not weggeworfen hättest, würdest du nichts bekommen. War es z.B. eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört, dann kannst du sie natürlich nicht mitnehmen und könntest einen Zuschuss bekommen.

Eine Erstausstattung kannst du formlos beantragen. Um die Bearbeitung zu erleichtern, solltest du dabei die Dinge auflisten, die du benötigst. Für die verschiedenen Bestandteile einer Erstausstattung gibt es unterschiedliche Beträge, die das Jobcenter übernehmen kann. Eine neuwertige Einbauküche bekommt man für diese Beträge kaum - am ehesten über Sozialkaufhäuser oder mit etwas Glück ein günstiges Modell aus Produktionsüberschuss mit kleinen Lackschäden o.ä.

Es kann sein, dass das Jobcenter über seinen Außendienst prüfen will, ob wirklich keine Küche vorhanden ist. Die Mitarbeiter des Jobcenters musst du nicht in deine Wohnung lassen, wenn du das nicht möchtest. Wenn es um einen Antrag auf Erstausstattung geht, erleichtert das aber die Bearbeitung sehr.