Schloss aus gemeinsamen Haus ausgetauscht, Habe dort mein Hauptwohnsitz.....
Hallo hoffe mir kann jemaden Helfen, ich habe mit meiner Frau mit der ich in Trennung lebe ein Haus gekauft und stehen 50 zu 50 im Grundbuch. Ich konnte die ganze Zeit ein und aus gehen da ich noch einen Schlüssel hatte, ich bin irgendwann zu meiner Freundin mehr oder weniger gezogen und als ich vom Urlaub zurück gekommen bin und meine Kleider ect aus dem Haus holen wollte war das Schloss ausgetauscht... sie meinte ich Wohne ja nicht mehr hier und meine Sachen könnte ich mir abschminken... Ich bin noch immer dort gemeldet.... ich hatte eine Zeitlang versucht mit ihr zu reden ohne Chance...da ich auch die Raten für das Haus also den Löwenanteil bezahle und sie mir nicht entgegenkommt, habe ich ein schreiben vom Anwalt wegen Nutzungsentschädigung schreiben lassen, sie Zahlt aber weiterhin keinen Cent , da sie kein 'Geld hat... jetzt aber meine Hauptfrage , darf ich das Schloss aufmachen lassen und meine Sachen aus dem Haus holen ????
10 Antworten
Meiner Meinung nach JA. Der Schlüsseldienst wird dir das schon sagen.
Sie können viel Geld an Änwälte verplempern und u.a. auch alte Kleidung herausfordern. Denken Sie jedoch über das Wesentliche nach, nämlich den Wert des Hauses und die damit für Sie latent einhergehende Belastung, an der sich die gehörnte Ehefrau nicht mehr beteiligen möchte, dann erkennen Sie schnell, dass die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft im Grundbuch die einzige Lösung Ihrer Probleme darstellt. Danach gibt es kein Haus und so Gott will auch keine Zahlungsverpflichtugn mehr für Sie! Mit etwas Glück erhält jeder von Ihnen noch einen Anteil am Versteigerungserlös des Hauses und Sie sind mit der neuen Partie beide Glücklich.
ja, das darfst Du.Das Haus ist lt. Grundbuch doch zutr Hälfte Dein Eigentum.Sie darf Dir Deine Sachen nicht vorenthalten.
Dann ruft sie die Polizei. Das hatten wir in der Nachbarschaft, und da gehörte das Haus dem Mann und das war nur seine Lebensgefährtin. Er durfte nicht rein und musste klagen! Du ziehst dir nur den schwarzen Peter, wenn du da etwas unüberlegtes machst!!!
na klar, nimm die Polizei mit, das ist Nötigung wenn sie dir den Zutritt verweigert.
Ich würde versuchen per Gerichtsbeschluss eine Einstweilige Verfügung zu bekommen. Entweder zur wieteren Nutzung oder zur Herausgabe deiner Sachen. Ansonsten würde ich mich mal erkundigen wie du um die Zahlungen für das Haus herumkommst- oder zusehen, dass du die Hütte verkaufst.
ich würde das ganz sicher nicht ohne Rücksprache mit dem Anwalt machen!!!