Schloss aus gemeinsamen Haus ausgetauscht, Habe dort mein Hauptwohnsitz.....

10 Antworten

Meiner Meinung nach JA. Der Schlüsseldienst wird dir das schon sagen.

Sie können viel Geld an Änwälte verplempern und u.a. auch alte Kleidung herausfordern. Denken Sie jedoch über das Wesentliche nach, nämlich den Wert des Hauses und die damit für Sie latent einhergehende Belastung, an der sich die gehörnte Ehefrau nicht mehr beteiligen möchte, dann erkennen Sie schnell, dass die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft im Grundbuch die einzige Lösung Ihrer Probleme darstellt. Danach gibt es kein Haus und so Gott will auch keine Zahlungsverpflichtugn mehr für Sie! Mit etwas Glück erhält jeder von Ihnen noch einen Anteil am Versteigerungserlös des Hauses und Sie sind mit der neuen Partie beide Glücklich.

ja, das darfst Du.Das Haus ist lt. Grundbuch doch zutr Hälfte Dein Eigentum.Sie darf Dir Deine Sachen nicht vorenthalten.

Markus1803  13.11.2010, 20:15

ich würde das ganz sicher nicht ohne Rücksprache mit dem Anwalt machen!!!

horbach  14.11.2010, 14:45
@Markus1803

Dann ruft sie die Polizei. Das hatten wir in der Nachbarschaft, und da gehörte das Haus dem Mann und das war nur seine Lebensgefährtin. Er durfte nicht rein und musste klagen! Du ziehst dir nur den schwarzen Peter, wenn du da etwas unüberlegtes machst!!!

na klar, nimm die Polizei mit, das ist Nötigung wenn sie dir den Zutritt verweigert.

Ich würde versuchen per Gerichtsbeschluss eine Einstweilige Verfügung zu bekommen. Entweder zur wieteren Nutzung oder zur Herausgabe deiner Sachen. Ansonsten würde ich mich mal erkundigen wie du um die Zahlungen für das Haus herumkommst- oder zusehen, dass du die Hütte verkaufst.