Was passiert mit den Pferden der Kinder bei einer Scheidung?
Folgende Voraussetzung:
1 Pony 2012 gekauft für 2.300 € während der Ehe auf den Namen der Frau // alleiniger Nutzer ist das gemeinsame Kind
1 Pferd 2021 gekauft für 4.500€ während der Ehe auf den Namen der Frau // Nutzer ist gemeinsames Kind
Der Mann möchte jetzt Scheidung und verlangt Entschädigung für die jahrelangen Kosten, verursacht durch die Pferde, die er nicht haben wollte (verlangt jeweils die Hälfte von Tierarzt, Stallmiete usw.). Er hat sich nie gekümmert, zahlt 130Eur monatlich für die Deckung aller Kosten seiner beiden Kinder an noch-Ehefrau. Kindergeld geht auf das Konto der Frau.
1) Darf er diese Kosten im Zuge einer Scheidung einfordern? Falls ja unter welchen Bedingungen?
2) Was würde für einen Zugewinnausgleich angerechnet (laufende Kosten oder nur die Pferde an sich)?
4 Antworten
Nein, er kann das nicht rückwirkend verlangen. Allerdings kann er auch sagen, dass die Pferde auch von seinem Geld angeschafft wurden und er daher einen Teil deren Wert rückerstattet bekommen möchte da er jetzt keinen "Wert" an ihnen hat. Damit kann er sich aber auch schnell die Finger verbrennen da man ihm dann auch die hälfte der laufenden Kosten anhängen könnte. Daher wird er solche Forderungen nicht stellen. Man kann sie ihm aber durchaus anbieten sollte er weiterhin so tolle ideen haben.
Dann soll sie ihm halt die Hälfte der Anschaffungskosten geben. Die laufenden Kosten fallen aus meiner Sicht in die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft wie jedes andere Hobby das Kinder ausüben auch.
Im Zweifel werden die Pferde verkauft und der Gewinn geteilt.
Leiden werden die Kinder.
Lösungsvorschlag: Die Pferde dem Ehemann schenken, damit die Kinder weiter nutzen können.
Sein Ziel ist die Pferde so schnell wie möglich los zu werden. Frau und Kinder interessieren ihn nicht mehr.
Zu 1) würde ich mal sagen nein.
Zu 2) das weiss ich nicht genau. Würde hier aber prinzipiell sagen das sich das auf einen Zugewinnerausgleich auswirken wird. Kosten die allgemein für die familie anfallen sind ja so gesehen nicht zugewinn. Was also sein kann ist das von seiner hälfte an zugewinn entsprechend kosten für die pferde mit abgezogen werden. (sofern er sie denn auch geleistet hat)
Nur als reines beispiel:
Sagen wir jemand hat in der ehe 100€ verdient. Der andere 200€ Dann beträge der grundsätzlich ausgleichsbetrag 50€
Wenn der zweite aber schon 50€ in die pferde des anderen investiert hat. Dürfte es keinen weiteren ausgleich geben.
Auch könnte eine eventuelle wertsteigerung der pferde als zugewinn für die frau gesehen werden.
Ob das wirklich so funktioniert weiss ich nicht. Denn es gibt ja nicht umsonst anwälte die nur das imgrunde machen. Und die müssten das imgrunde klären. Fordern kann er ersteinmal alles.