Was, wenn ich meine Mutter K.O. Schlage?

6 Antworten

Schwere Körperverletzung? Da ist die Haftstrafe auf 10 Jahre limitiert. Egal ob Jugendstrafrecht oder nicht. Eventuell können ein paar strafmildernde Umstände geltend gemacht werden.

Ranzino  30.11.2020, 17:27

Affekt gilt nicht ewig

dumbo77  30.11.2020, 17:29
@Ranzino

Wie meinst Du das?

Ranzino  30.11.2020, 17:47
@dumbo77

"Eventuell können ein paar strafmildernde Umstände geltend gemacht werden."

wenn der Fragesteller öfters sowas durchmachen musste, wird es als mildernd bewertet, wenn er mal heftiger reagiert. völlig straffrei bleibt es aber nicht.

nur meine Laienmeinung, ein Rechtsanwalt weiß´da immer mehr.

dumbo77  30.11.2020, 17:50
@Ranzino

Ach so, jetzt verstehe ich. Ich fürchte, dass in dem Fall das "so oft" aus der Beschreibung das dann wieder ausgleicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dann noch als Affekthandlung akzeptiert wird.

Aber wie heißt es so schön: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Dann wirst Du ab dann in einem Erziehungsheim leben müssen, denn Mami wird Dich dann bei sich nicht mehr haben wollen.

Kidnap 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 17:33

Damit kann ich leben.

Hallo Kidnap,

ich finde deine Gedankengänge schon brutal - aber dass das Opfer deine Mutter wäre, dass macht mich betroffen.

Gesetzliche Strafe für das Zusammenschlagen deiner Mutter, moralisch gesehen, lange Jugendstrafe mit Psychotherapie, rechtlich, Rechtsanwalt befragen.

Kidnap 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 17:29

Das ist nicht brutal. Solange ... okay ich lass es lieber.

Inwiefern betrifft dich das? Hast du etwa auch deine Mutter knockout geschlagen?

Das hängt davon ab, inwiefern das als Notwehr gewertet wird. So wie Du es beschreibst klingt es eher nach Ausrasten und nicht mehr nach Notwehr. Dann müsstest Du Dich wegen (schwerer) Körperverletzung verantworten.

Kidnap 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 17:26

Hmm. Diese Person ist meine Mutter, was, wenn sie keine Anzeige schaltet?

Drizzt1977  30.11.2020, 17:30
@Kidnap

Wird eine Amtsanzeige gemacht und du wirst aus der Wohnung genommen. Auch gegen den Willen deiner Mutter.

Willst du dich selbst bei der Polizei anzeigen, oder soll das deine Mutter machen, denn die Strafverfolgung wäre nur möglich, wenn einer von euch eine wahrheitsgemäße Aussage macht.