Wie wird bei einer siebentage woche mit Krankheitstagen umgegangen
Bitte nur beantworten wenn wirklich fundiertes Wissen dahintersteckt, Meinungen interessieren mich da nicht nur Wissen:
Beispiel: Der Dienst-Plan steht. Der MA hat Montag und Dienstag frei. Arbeitet ab Mittwoch bis Sonntag seine fünf Tage. Am Dienstag, seinen freien Tag, wird er krankgeschrieben. Er verlangt an seinen freien Tag einen Krankheitstag und somit ein Tag Überstunden.
Zweite Beispiel: Der MA ist ab Donnerstag krankgeschrieben, Der Dienstplan wird Donnerstag geschrieben, dem MA wird z. Bsp. auch hier Montag und Dienstag freigegeben. Die Krankmeldung ist bis Mittwoch, das heißt, die zwei freien Tage sind praktisch Krankheitstage und der MA verlangt zusätzlich zwei freie Tage als Überstunden. Stimmt dass? Kann ich Krankheitstage dazu nutzen, meine Überstunden aufzupolieren? Der Vorgesetzte hat ja nicht gewusst wie lange der MA jeweils krank ist, bzw. wie lange der MA krankgeschrieben ist.
Beim Bsp einer Fünftage Woche von Mo bis Freitag hat der Mitarbeiter Samstag und Sonntag seine freien Tage. Da sagt jeder, es ist egal was der MA in seiner Freizeit macht, warum ist dass bei unterschiedlichen Freitagen so kompliziert? Freie Tage in der Gastronomie und im Krankenhaus sind nun mal an unterschiedlichen Tagen möglich.
5 Antworten
In der Krankheitszeit gelten die "normalen" Wochentage, also Sa und So als frei. Das heißt, wenn er das Wochenende vor der Krankheit gearbeitet hat und er am darauffolgenden Montag und Dienstag "frei" hat, aber ab Montag krank ist, hat der die beiden Tage gut, denn die sind der Ausgleich für das gearbeitet Wochenende. Endet seine Arbeitsunfähigkeit an einem Freitag, so muss er ab Samstag zum Dienst erscheinen.
Mal wieder ein typischer "Novos"!
Es gibt keinen Ausgleich, wenn jemand an seinem freien Tag krank ist. Voellig egal, ob das ein Sonntag oder ein Werktag ist. Entgeltfortzahlung gibt es nur fuer wegen einer Krankheit ausgefallene Arbeitsleistung, nicht aber auch fuer ausgefallene Freizeit.
Die einzige Ausnahme gibt es bei Krankheit im Urlaub. Krankheitstage koennen nicht gleichzeitig auch Urlaubstage sein und somit koennen solche Tage auch nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden (der Urlaubsanspruch besteht weiter, und ist dann eben spaeter zu gewaehren). Freie Tage sind aber kein Urlaub!
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen betreffen immer Kalendertage, unabhängig davon, ob diese individuelle Arbeitstage sind oder nicht.
Jemand der am Wochenende krank ist, bekommt für diese Tage dann keine Lohnfortzahlung, wenn diese Tage normalerweise auch nicht vergütet werden und nur die Tage von Montag bis Freitag bezahlt werden.
Genauso ist es bei Arbeit nach Dienstplänen, wie bei deinen Beispielen. An freien Tagen nach Dienstplan gibt es keine Bezahlung und auch darum keine Bezahlung bei Krankheit. "Überstunden" gibt es dann auch nicht, weil du ja nicht bei der Arbeit warst.
Genau das wird normalerweise bei der Stelle, die die Zeiterfassung und oder die Lohnabrechnung macht, kontrolliert: welche Tage sind nach Dienstplan frei und unerheblich für die Abrechnung, auch im Krankheitsfall.
Wenn deine Vermutung gelten würde, würde jeder, der von Montag bis Freitag arbeitet, Samstag, Sonntag arbeitsunfähig ist, diese beiden Tage zusätzlich bezahlt bekommen oder Mehrarbeit anhäufen, weil er da noch krankheitshalber Überstunden macht.
An freien Tagen ist die Krankheit Privatsache.
Soweit so richtig.
Differenzieren muss man nur zusätzlich danach, für was die Krankentage gerechnet werden, also einmal für die zu vergütenden Lohnarten (z.B. Krankenlohn, Arbeitslohn, Feiertagslohn, Urlaubslohn usw.), und einmal für die kalendertägliche Zählung im Sinne der vom AG zu leistenden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Berechnung der Folgeerkrankungstage).
Ja, ja - es ist alles nicht so einfach...
Und selbstverständlich kann man keine Tage "für andere Tage gut haben" (wie @Novos vermutet), und man kann auch durch Kranktage keine Überstunden herausschinden - hier war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken :-))
Du gehst bei deinen Fragen von der irrigen Annahme aus, man habe einen Ersatzanspruch, wenn man an einem freien Tag krank ist. Einen solchen Anspruch gibt es aber gar nicht. Bist du an einem arbeitsfreien Targ krank - egal ob am Wochenende oder an einem arbeitsfreien Werktag - hast du halt Pech gehabt. Einen gesetzlichen Ausgleich fuer die damit verbundenen Einschraenkungen bei der Freizeitgestaltung gibt es nicht.
Selbst wenn du einen Tag Freizeitausgleich zum Ueberstundenabbau bekommst und an diesem Tag erkrankst, werden die hierfuer vorgesehenen Ueberstunden abgebaut und gerade nicht wieder gutgeschrieben.
Einzige Ausnahme: Erkrankung im Urlaub. Hier geht es aber gar nicht um Urlaub sondern um freie Tage und somit gibt es auch keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch.
Wenn ein anderer Arbeitnehmer an einem Wochenende krank wird, bekommt er dafür auch keinen Ersatztag frei.
Das ist ganz einfach Pech. genau das gleiche gilt, wenn ein Feiertag auf seine routinemäßigen freien Tag fällt.
So ist das Leben.
Genau so ist es
Der MA bekommt für die Stunden Lohnfortzahlung, an denen er auch geplant war. Das ist doch überhaupt nicht kompliziert....