Personalausweis Kopie ändern - Strafe?
Hallo.
Bitte keine Kommentare wie "Lass es" oder so. Ich habe nicht vor so etwas zu machen, sondern mich interessiert es einfach nur.
Also ich habe mich in letzter Zeit ein wenig mit Strafen auseinander gesetzt und habe herausgefunden, dass man für eine Urkundenfälschung ganze 10 Jahre in den Knast kommen kann. Was ich mich aber gefragt habe, was ist wenn man beispielsweise einen Personauslweis einscannt, ihn mit photoshop bearbeitet und dann in schwarz/weiß ausdruckt. Normalerweise kann hier ja nicht die Rede von einer Urkundenfälschung sein, da es sich ja nur um eine Kopie handelt und dazu noch in Schwarz-weiß.
Gibt es hier jemanden der sich mit solche Spezialfällen gut auskennt? Vielleicht sogar ein Jurist? :)
Bitte nur fachlich korrekte Antworten.
9 Antworten
Nein, es ist keine Urkunde i.S. des § 267 StGB. Das Verfälschen einer Fotokopie ist nur dann strafbar, wenn die Fotokopie an die Stelle des Originals treten soll.
Hinzu kommt, dass die Kopie zur Täuschung im Rechtsverkehr bestimmt ist oder benutzt wird (würde also der Ausweis nur geändert, um dem Lebengefährten ein jüngeres Alter vorzuspielen, würde der TB nicht erfüllt)
Z.B. scannst du einen Ausweis ab, änderst einige Daten, druckst ihn täuschend echt aus und benutzt ihn an Stelle des echten Ausweises (ist übrigens tatsächlich eine beliebte Art der Urkf).
Anscheinend glauben viele, eine Urkunde muß irgendwie ein toller offiziell ausgestellter Schrieb sein, womöglich noch auf extradickem Papier mit Goldbuchstaben, Prägestempel, Siegel etc.
Das ist falsch!
Rechtlich ist eine Urkunde "jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit."
Somit ist auch die Kopie eines Ausweises eine Urkunde.
Strafbar wird eine Änderung aber nur, wenn die geänderte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet wird.
Beispiele: Du malst dir auf der Kopie einen Bart und hängst das als Poster an die Wand - nicht strafbar, da kein Rechtsverkehr.
Du änderst das Geburtsdatum und schickst die Kopie an einen Händler, um Sachen zu bestellen - strafbar, hier handelt es sich um Rechtsverkehr (Altersüberprüfung) und du begehst eine Täuschung.
StGB §267 Absatz 1 Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Kopie ist eine unechte Urkunde und auch dort ist das verfälschen strafbar.
Ich glaube die meisten überlesen gleich das erste Tatbestandsmerkmal des §267 StGB: Zur Täuschung im Rechtsverkehr. Heißt: das Ding muss auch täuschend echt aussehen. Wo du dich mit einer Schwarz-Weiß-Kopie von einem Personalausweis ausweisen willst, ist mir rätselhaft. Bist du allerdings darauf aus etwas Online zu bestellen, nunja dann musste aber wiederum erklären, warum du nur ne Schwarz-Weiß Kopie hast. Im Normalfall: nicht geeignet. Und bete, dass du ein Photoshop-Experte bist.
Im Übrigen kann auch der §273 StGB greifen. Je nachdem was man am Ende für ein Ergebnis bekommt.
Der 273 wird nicht greifen. Kopien zur gefälschten Urkunde zu machen ist nicht so ohne Weiteres möglich.
Die Kopie muss an die Stelle des Originals treten (und nätürlich die Täuschung im Rechtsverkehr vorliegen).
Das zählt leider doch auch zur Urkundenfälschung und ist somit genau so straffähig Wenn du ihn jedoch nur für Clubs usw benötigst werden die dir höchstens sagen, dass du dich verpissen sollst, weil sie sonst die Bullen rufen ;)