was gilt als Eigentumsnachweis?
Ich habe vor einiger zeit ein handy gekauft, allerdings privat und der Verkäufer hatte die Rechnung nicht mehr. Nun habe ich den Hersteller kontaktiert, um zu fragen, wie es mit der Garantie steht. Dieser meinte, ich könnte das gerät direkt zu ihm auch ohne Rechnung schicken, allerdings bräuchte ich einen Eigentumsnachweis. Was gilt denn als Eigentumsnachweis? Ein Kaufvertrag?
2 Antworten
Ja, eine Rechnung/Kaufvertrag. Oder bei Online-Kauf eine Dokumentation des Kaufvorgangs.
ok, danke
hast du vielleicht eMails, die über den Kauf Ausschluss geben?
Der ursprüngliche Besitzer musste beim Kauf seine Ausweisdaten erfassen lassen, sodass seine Aussage über den privaten Verkauf (oder ein Schreiben von ihm) ausreichen müssten, da seine Daten ja schnell abgeglichen werden können.
Ich habe den Verkäufer gerade gebeten, diesen http://www.steffensiebert.de/photo/kauf_web.pdf Kaufvertrag nachträglich auszufüllen und ihn mir zuzuschicken. Das sollte doch reichen, oder? Und in den emails steht nicht direkt drin, dass das gerät verkauft wurde.