Was genau ist ein Gewohnheitsrecht?
3 Antworten
Das ist eine sich aus langjähriger Praxis entwickelte allgemein anerkannte Handlungsform, die nicht durch geschriebene Gesetze unterlegt ist.
Das Gewohnheitsrecht als eigene Rechtsquelle spielt heutzutage kaum noch eine Rolle.
Ein Beispiel fällt mir ein, dass ich vor Jahren als Rechtsfall würdigen musste:
Ein Polizist regelt zu vortechnischer Zeit auf der Kreuzung den Straßenverkehr. Dankbare Verkehrsteilnehmer gaben ihm zur Weihnachtszeit Präsente. Das war üblich und allseits anerkannt. Obwohl die Vorteilsannahme strafrechtlich sanktioniert wurde, blieb diese Annahme folgenlos, da sich ein Gewohnheitsrecht für die straflose Annahme der Geschenke gebildet hatte.
Im Laufe der fortschreitenden Technisierung der Verkehrsregelung verlief sich dieses Gewohnheitsrecht allmählich.
Sorry meinte Art 2 EGBGB
Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen.
Wenn z.B. Eine Firma ihren Angestellten jahrelang Weihnachtsgeld zählt, ohne jedes Mal klar zu machen, dass es eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung ist, dann entsteht für die Angestellten ein Gewohnheitsrecht
Das nennt sich "betriebliche Übung", nicht Gewohnheitsrecht (was es auch tatsächlich nicht ist)
Im LaGrand Urteil hat das Gericht festgehalten, dass auch Menschen als Träger von Völkerrechtssubjekte dienen, sie sind also als „partielles Völkerrechtsdubjekt“ vor dem IGH anerkannt, was wiederum ihnen gewisse Rechte einräumen, die sonst nur Staaten zuteil werden.
Der völkerrechtliche Status der BRD ist wegen der UN Charta u.a immer noch nicht genau geklärt, immerhin steht dieses Land noch als Feindstaat dort.
Maßgeblich ist daher eig auch aus historischer Sicht das Recht Frankreichs das Völkerrecht sowie das Sittenrecht, dass auch im GG steht, sogar ein Gottesbezug steht in der Präambel, die Präambel hat sozusagen auch Reghtskraft und unsere Grundrechte wirken über die mittelbare Drittwirkung mit, auch Art 20 GG gibt dem Richter die Macht zum gesetzeskorrigierebdek Richterrecht (Contra legem) glaube das im soraya Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dies erwähnt wurde - weiterhin ist Gewohnheitsrecht als Quelle in Art 1 EGBGB anerkannt, zusammen mit der Vertragsfreiheit obliegt es den Menschen in diesem Land selber, ihr „eigenes“ Recht zu schaffen, dass sogar das von der Legislative geschriebene Recht „überschreiben“ kann
Es gibt dann noch im BGB zum Eigentum und bei Notwehr zahlreiche Stellen die das Gewaltmonopol des Staates durchbrechen
das GG verbietet dies eig, ist aber niemals durch das Volk demokratisch legitimiert worden