Weiterbildung Rechtsanwaltsfachangestellter nur Rechtsfachwirt möglich?
Hallo Community, nach langer Recherche stoße ich an einigen Weiterbildungsmöglichkeiten für einen Rechtsanwaltsfachangestellten. Jedoch teilte mir meine zuständige Rechtsanwaltskammer mit, dass sie nur die Prüfung für den Rechtsfachwirt anbieten.
Sind deshalb andere Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. Fachwirt für Kanzleimanagement was ich persönlich am meisten bevorzuge, keine anerkannte Weiterbildung?
Hat jemand damit Erfahrung?
Dankeschon mal im voraus.
5 Antworten
Was deine Rechtsanwaltskammer anbietet ist ziemlich unwichtig, du brauchst für das Kanzleimanagement ja keine Zulassung der Anwaltskammer. Du kannst also eine Fortbildung in Kanzleimanagement bei jedem x-beliebigen Anbieter machen und dort die Prüfungen ablegen. Da es mittlerweile aber auch viele schlechte Bildungsanbieter gibt solltest du schon ganz genau nach den Referenzen des Anbieters schauen und am besten auch nach Bewertungen von ehemaligen Absolventen.
Fachwirt ist perse kein geschützter Begriff, höchstens in Kombination mit weiteren Begriffen wie eben staatlich anerkannt oder ähnliches. Insofern darf man sich dann durchaus auch Fachwirt für Kanzleimanagement nennen. Da ich mich zwar allgemein mit dem System der beruflichen (Fort-)Bildung auskenne, jedoch nicht spezieller mit dem hiesigen Berufsbereich hab ich ja auch geschrieben, dass ich mir die Referenzen eines jeden einzelnen Bildungsanbieters sehr genau ansehen würde- und sowieso auch den Arbeitgeber befragen würde, welche Fortbildungen er für sinnvoll hält.
Das mit dem Titel bezog sich bei mir auf das Beispiel mit dem Bilanzbuchhalter bzw. Steuerfachwirt, das sind nun mal geschützte Titel. Man kann eine solche Prüfung natürlich auch beim Anbieter ablegen ABER diese müssen nicht überall anerkannt werden
Ist doch egal wo Du die Prüfung machst, wenn es die Kanzlei hinterher zu würdigen weiß und auch entsprechend honoriert. Ansonsten wäre das ja nur Geldschneiderei.
Die modernere Bezeichnung für den Beruf des Bürovorstehers ist die des Büroleiters. Er ist in diesen Büros verantwortlich für die Verwaltung des Büros.
Das werden eigentlich immer die besten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mehr oder weniger willkürlich ausgesucht.
Also man könnte quasi sagen der Bürovorsteher ist der Manager der Kanzlei.
Und das sicher zu stellen, der Fachwirt für Kanzlei Management ist exakt der selbe Beruf wie des b
Bürovorstehers/Büroleiters bloß mit einer anderen Bezeichnung?
Ja, so ist das in etwa, weil der/die ReNo-Fachangestellte mit dem Zertifikat "Rechtsfachwirt" muß ja nicht unbedingte zum Büroleiter ernannt werden.Geht auch ohne, z.B.einfach durch längere Berufserfahrung.
Ist der Fachwirt für Kanzleimanagement denn eine Prüfung die vor der Anwaltskammer abgelegt wird?
Besteht nicht die Möglichkeit, dass für die Weiterbildung die IHK zuständig ist?
Ja stimmt für die Weiterbildung ist die IHK zuständig. Die Frage ist halt nur ob der Fachwirt auch so wie der Rechtsfachwirt anerkannt wird.
Wird er, wenn Du zum Beispiel den Bilanzbuchhalter machen würdest muss der Abschluss auch im Handwerk etc. anerkannt werden. Was bringt es einem Bilanzbuchhalter, wenn er in einem Handwerksunternehmen arbeiten will aber die Prüfung noch mal vor der HWK ablegen müsste?
Der Abschluss Steuerfachangestellter wird vor der Steuerberaterkammer abgehalten hat aber in allen Zweigen die Anerkennung.
Also die Prüfung vor der IHK ablegen und beim Anwalt eine Gehaltserhöhung verhandeln ;-)
Wer Dein Know How absegnet ist da egal, der Abschluss ist staatlich anerkannt und alle Kammern müssen die berücksichtigen.
Vielen Dank für deine Hilfe 🙏
Inwieweit dir die Weiterbildung zum Fachwirt Kanzleimanagment etwas bringt, könntest du mit deinem AG klären. So wie ich das verstanden habe ist das etwas parallel zum Fachwirt. Bin ich mir aber nicht sicher.
Bei den Notaren fällt mir in letzter Zeit verstärkt der Notarfachwirt auf. Zumindest von einigen weiß ich jedoch, dass diese Fachwirte nicht die Büroleiter sind. Inwieweit sich die Weiterbildung zum Referent dennoch auf deren Gehalt ausgewirkt hat, weiß ich allerdings nicht.
Du könntest zB doch auch über das duale Studium zB zum Rechtspfleger nachdenken.
Kannst studieren
Du meinst den Fachwirt für Kanzleimanagement?
Ich meine Jura
Nichts desto troz wird die offizielle Prüfung vor einer Kammer abgehalten, damit wäre diese dann staatlich anerkannt. Wenn man nur beim Anbieter eine Prüfung ablegt wirkt das nicht so "professionell". Außerdem berechtigt ein Abschluss beim Anbieter nicht zur Führung eines Titels.
Zum Beispiel darf sich nur jemand Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nennen, der vor der entsprechenden Kammer eine Prüfung abgelegt hat. Wenn man die Prüfung bei Endriss besteht ist das schön und gut ABER diese Prüfung ist halt staatlich nicht anerkannt und man darf den geschützten Titel nicht führen.
Soweit ist das zumindest mein Kenntnisstand und da ein Fachwirt meist mit einem Meister im Handwerk zu vergleichen ist wäre mir die staatliche Anerkennung schon sehr wichtig.